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Repression gegen Palästina-Bewegung

Verbot ohne Argumente

Hessen: Razzia gegen bereits seit 2024 aufgelösten Palästina-Verein

Foto: Paul Zinken/dpa
Repression gegen Palästina-Solidarität in Berlin: Unterdessen geht der Völkermord in Gaza weiter (23.11.2023)

Am Dienstag fanden in Frankfurt am Main und in Mannheim Razzien in sechs Objekten statt. Laut Erklärung des hessischen Innenministeriums ging es darum, den Verein Palästina e. V. mit Sitz in Frankfurt aufzulösen. Das Absurde: Der Verein besteht längst nicht mehr. Im November 2024 erklärte die Organisation öffentlich, sie werde sich selbst auflösen. Wie im deutschen Vereinsrecht vorgesehen, wurden dafür sogenannte Liquidatoren ernannt, die sich um die Abwicklung kümmerten.

Trotzdem stürmten im Januar 2025 Polizisten die Wohnungen mehrerer angeblicher Mitglieder. Die Razzien sollten offiziell dazu dienen, Beweise für ein Verbot des bereits aufgelösten Vereins zu sammeln. Das fanden offenbar auch hessische Richter befremdlich, denn das Gesuch wurde in erster Instanz abgelehnt. Schon damals vermuteten manche, dass die Behörden die Auflösung nutzen würden, um ein informelles »Palästina-e.-V.-Netzwerk« zu konstruieren und gegen die gesamte Palästinabewegung vorzugehen. Diese Vermutung wird durch die am 12. Mai 2026 unterzeichnete Verbotsverfügung gestützt, die junge Welt vorliegt. Darin werden neben der längst nicht mehr abrufbaren alten Internetseite des Vereins zahlreiche Social-Media-Konten und lokale Palästina-Initiativen aufgezählt. »Viele davon hatten nie etwas mit dem Palästina e. V. zu tun«, erklärt Aitak Barani, Liquidatorin des Vereins, gegenüber jW. Sie sei aktuell damit beschäftigt, den Betroffenen, zu denen sie teilweise keinerlei Kontakt habe, mitzuteilen, dass sie von dem Verbot betroffen sind.

Die Frage, ob man gegen das Verbot klagen werde, sei politisch zentral, aber juristisch problematisch: »Den Verein gibt es ja nicht mehr und gegen dessen Verbot wird daher auch niemand klagen. Betroffen ist deshalb nicht der Verein, sondern alle, die ihm jetzt willkürlich zugeordnet werden«, so Bara­ni. »Es ist ein Angriff auf die gesamte Palästina-Bewegung in Frankfurt und Umgebung.« Entsprechend waren für den frühen Dienstag abend in Frankfurt und Mannheim Eilversammlungen angemeldet worden, um gegen die Razzien und die Kriminalisierung zu protestieren. Auch in Berlin solle an diesem Mittwoch eine Solidaritätskundgebung stattfinden.

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Die Verbotsverfügung umfasst 98 Seiten. Wie schon in den Fällen der im November 2023 beziehungsweise im Mai 2024 verbotenen Organisationen Samidoun und Palästina-Solidarität Duisburg (PSDU) wird dem Palästina e. V. vorgeworfen, er richte sich »gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung«. Die an die Medien ausgegebene und von Springer-Presse über Junge Freiheit bis zum Spiegel unkritisch übernommene Parole lautet jedoch »antisemitische Propaganda«.

Eine weitere Parallele zu Samidoun und PSDU ist, dass keine strafrechtlichen Argumente angeführt werden – die Behörden können lediglich eine im Zusammenhang mit dem Verein stehende nicht rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe aufgrund einer Meinungsäußerung anführen. Statt dessen arbeitet die Verfügung mit Unterstellungen und Vorwürfen. Tatsächlich liest sich der Text so, als sei er nicht von einer deutschen, sondern einer israelischen Behörde verfasst worden. So stützt er sich nicht nur auf die weithin abgelehnte IHRA-Definition für Antisemitismus, sondern auch auf den sogenannten 3-D-Test. Dieser stammt von Natan Scharanski, einem Politiker der israelischen Regierungspartei Likud, der den »Test« in seiner Funktion als Minister entwickelt hatte. Wie auch im Fall von PSDU wird zudem das von den Vereinten Nationen garantierte Rückkehrrecht der Palästinenser als »Beleg« für eine »antisemitische« Gesinnung herangezogen. Der Grund: Die Rückkehr der Vertriebenen würde »zu einer dramatischen Veränderung der demografischen Mehrheitsverhältnisse innerhalb Israels« führen.

Ebenso bekannt ist die Kontaktschuld, mit der die Verfügung arbeitet: Palästina e. V. habe etwa der Jüdischen Stimme, PSDU, Samidoun, der BDS-Bewegung, der DKP und der Kommunistischen Organisation nahegestanden.

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2026, Seite 4, Inland

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→ Leserbriefe
  • Jochen Seemann aus Rostock 20. Aug. 2026 um 11:22 Uhr
    Im bezeichneten Beitrag wurden auch die unsäglichen Äußerungen des israelischen Sicherheits- und Polizeiministers Ben-Gvir zu den Tötungen von Palästinensern im Gazastreifen thematisiert. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Beitrag des leider viel zu früh verstorbenen Orientalisten Gernot Retter verweisen, der 2002 in dem Buch »Ein Tag im September 11.9.2001« des Palmyra-Verlages erschien. Sein Beitrag hatte den Titel »Woher kommt der Haß«, in der er eine Szene aus Beirut des Jahres 1982 schilderte. Er war dort von 1980–84 Direktor des Orient-Instituts. Sommer 1982 in Beirut. Der Westteil der Stadt ist von israelischen Truppen besetzt. Vor dem Wohnblock, in dem unser Appartement liegt, steht ein israelischer Panzer. Ein israelischer Soldat hat sich mit entblößtem Oberkörper auf ihm ausgestreckt, um ein Sonnenbad zu nehmen. Ein Araber, vielleicht ein Libanese, vielleicht ein palästinensischer Flüchtling, geht auf dem Gehsteig an dem Panzer vorbei, und der israelische Soldat spuckt auf ihn herunter. Auf die bestürzten Vorhaltungen meiner Frau sagt der Soldat: »Was wollt ihr denn?! Die Araber sind unsere Indianer.« (Der Soldat ging wohl davon aus, daß es sich um Amerikaner handelte). Diese Szene liegt 44 Jahre zurück, Ben-Gvir war da 6 Jahre alt! Die damaligen Befehlshaber waren Begin, Scharon und Eitan.
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