Zum Inhalt der Seite
Angriff auf Versammlungsfreiheit

Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?

G20-Gipfel Hamburg: OVG bestätigt Verbote von Kundgebungen. Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt, kritisiert Sonja Taubert

Foto: Fabian Bimmer/REUTERS
G20-Proteste in Hamburg (8.7.2017)

Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg, OVG, das damalige Verbot von zwei Kundgebungen der globalisierungskritischen Organisation ATTAC für rechtmäßig erklärt. Um welche Veranstaltungen ging es?

Es war eine von ATTAC gemeinsam mit dem Hamburger Flüchtlingsrat organisierte Aktion, die unter der Überschrift »Freihandel Macht Flucht« an zwei Orten stattfinden sollte. Anmelderin war Hanni Gramann, die seit vielen Jahren in unserer AG »Welthandel und WTO (World Trade Organization)« aktiv ist. Die Aktion sollte am 7. Juli 2017, dem ersten Gipfeltag, zum einen vor dem Afrikahaus an der Großen Reichenstraße und zum anderen vor der Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft am Neuen Jungfernstieg stattfinden, um den Bezug zur kolonialen Vergangenheit Hamburgs und Deutschlands deutlich zu machen.

Was war damals konkret geplant?

Es sollte eine blaue Plastikplane auf den Boden gelegt werden. Darauf sollte ein Schlauchboot plaziert werden, in dem Menschen sitzen, dazu sollten Rucksäcke und Schuhe auf der Plane verteilt werden. So sollte eine Fluchtsituation dargestellt werden. Zudem waren Musik und Redebeiträge geplant.

Die Behörden haben die Aktion dann verboten.

Ja. Beide Kundgebungen wurden unter Berufung auf die vom Senat beschlossene Allgemeinverfügung untersagt. Mit der waren sämtliche Demonstrationen in einem großen Teil der Stadt verboten worden. ATTAC hat vor dem Verwaltungsgericht erfolglos versucht, das Verbot auszuhebeln. Nach G20 haben wir dann eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit des Verbots im nachhinein bestätigen zu lassen. Das Gericht gab uns recht. Von der Aktion sei keine Gefahr ausgegangen, die Anmelderin sei in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Anzeige

Das OVG sieht das nun anders. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?

Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit durch die Versammlungen wegen »gezielter oder faktischer Blockaden der Transport- und Fahrtrouten« mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden. Die Versammlungen seien Teil eines »außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens« gewesen, bei dem mit der Teilnahme mehrerer Tausend »gewaltbereiter Personen« zu rechnen gewesen wäre.

Was sagen Sie dazu?

Das ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Von unserer Aktion ging keinerlei Gefahr aus. Das war auch für die Richter der ersten Instanz klar. Es kann nicht sein, dass Behörden lediglich eine Notstandslage feststellen müssen, um Grundrechte umfassend außer Kraft setzen zu können. Die Kundgebungen wurden ja nicht im Einzelnen geprüft, sondern es war pauschal alles vorab verboten worden. Und wenn das Gericht sagt, aus unserer friedlichen Aktion heraus hätte es zu Gewalt oder zu Blockaden kommen können, ist das doch an den Haaren herbeigezogen.

Mit dem Blockadegeschehen hatte Ihre Aktion tatsächlich nichts zu tun. Die Aufzüge zu den Protokollstrecken – die sogenannten Finger der Protestierenden – waren bei G20 an anderer Stelle organisiert worden.

Richtig. Zudem sind diese Finger, deren Ziel die Blockade der Strecken war, auf denen die Regierungschefs und Staatsoberhäupter gefahren wurden, am Morgen und am Vormittag aktiv gewesen. Unsere Aktionen waren aber für die Zeit zwischen 12 und 14 Uhr respektive 12 und 16 Uhr angemeldet. Da waren alle Staatsgäste längst in den Messehallen. Was hätten wir dann blockieren sollen?

Sie sprechen von einem Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Diese Kritik gab es auch an Gerichtsverfahren nach G20, etwa am Elbchaussee- und am Rondenbarg-Prozess. Sehen Sie da einen Zusammenhang?

Auf jeden Fall. Die Versammlungsfreiheit wurde schon vor Beginn des Gipfels drastisch eingeschränkt, ohne dass Gerichte korrigierend eingegriffen hätten. Die bereits erwähnte Allgemeinverfügung, in der einfach mal alle Kundgebungen in einem Gebiet von 38 Quadratkilometern für zwei Tage untersagt wurden, war ja symptomatisch. Und nach G20 ging es so weiter in den erwähnten Prozessen. Insofern steht die aktuelle Entscheidung des OVG in einer unguten Tradition.

Laut OVG wären Ihre Aktionen, hätten sie stattgefunden, »Teil eines außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens gewesen (…), bei dem auch mit der Teilnahme mehrerer tausend gewaltbereiter Personen zu rechnen« gewesen sei.

Das ist völlig absurd. Von unserer Aktion ging keine Gefahr aus. Dass das Gericht von Tausenden »gewaltbereiten« Personen spricht, ist offenbar eine späte Nachwirkung der Gefahrenprognose, die die Behörden im Vorfeld des Gipfels formuliert hatten und an der übrigens auch der Inlandsgeheimdienst »Bundesverfassungsschutz« beteiligt war. Dessen Chef war damals noch Hans-Georg Maaßen, der später ja abgesetzt wurde und ins extrem rechte Lager abrutschte. Tatsächlich konnte von Tausenden gewaltbereiten Personen bei G20 nicht die Rede sein. Von den vielen gewaltsamen Übergriffen der Polizei wird im übrigen gar nicht mehr gesprochen.


Sonja Taubert ist Mitglied im Koordinierungskreis von ATTAC Deutschland.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.08.2026, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!