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Gericht stärkt MLPD
Nach Antisemitismusvorwürfen: Einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Benjamin Weinthal erlassen
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ist kein »Pack linker Judenhasser«. Jedenfalls darf Benjamin Weinthal das nicht mehr behaupten. Auf Antrag der MLPD hat das Landgericht Hamburg am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen den proisraelischen Journalisten erlassen. Die von der Partei beauftragte Anwaltskanzlei Meister & Partner bestätigte den Gerichtsbeschluss, gegen den noch Widerspruch eingelegt werden kann.
Weinthal wohnt laut eigenen Angaben auf der Plattform X in Jerusalem und ist für den rechten US-Sender Fox News und Iran International tätig. Auf der Website des konservativen US-Thinktanks »Middle East Forum« ist der Journalist als »Writing Fellow« vermerkt, bei der US-amerikanischen »Foundation for Defense of Democracies« als »Research Fellow«. Beiträge unter seinem Namen sind unter anderem in der Jerusalem Post, der Jüdischen Allgemeinen und der Jungle World erschienen.
Auf X hat Weinthal immer wieder Aussagen zur MLPD veröffentlicht. Zuletzt hieß es da am 20. Juni, die »antisemitische stalinistische Partei MLPD« sei »pathologisch« von ihm »besessen«. Die Partei, die jugendpolitische Sprecherin Lisa Gärtner und Pressesprecher Peter Weispfenning seien »linke Judenhasser«, die Parteizeitung Rote Fahne News sei ein »antisemitisches Kampfblatt«.
Dafür, dass es sich bei der Roten Fahne um ein Kampfblatt handelt, konnte das Gericht laut dem Beschluss, der junge Welt am Mittwoch vorlag, zwar »Anknüpfungspunkte« finden, für die restlichen Aussagen allerdings nicht. Diese – sowie den Vorwurf des »antisemitischen Terrorismus« – muss Weinthal fortan unterlassen, da sie die MLPD nach Ansicht der Richter »bei fortbestehender Wiederholungsgefahr« in ihrem Vereinspersönlichkeitsrecht verletzen. »Die Antragstellerin hat insbesondere vorgetragen, dass sie zwar Kritik am Staat Israel und dessen Kriegführung geäußert habe, allerdings entschieden die in Zeiten der Naziherrschaft betriebene Tötung von Juden verurteile und Antisemitismus ausdrücklich ablehne«, heißt es in der Begründung.
Von einem »vollen Sieg der MLPD gegen die zionistischen Verleumdungen« sprach die Partei mit Zentrale in Gelsenkirchen am Dienstag in einer Pressemitteilung. Die Vorsitzende Gabi Fechtner erklärte: »Dieser Beschluss ist ein wichtiger Erfolg gegen die faschistische und zionistische Hetzkampagne von Benjamin Weinthal und seinen Hintermännern.« Dagegen habe das Gericht bestätigt, dass die MLPD nicht antisemitisch sei. »Wir verurteilen Antisemitismus entschieden«, sagte Fechtner. »Wir lassen uns nicht mundtot machen, wenn wir den israelischen Staatsterror und den Völkermord in Gaza kritisieren. Auch unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf hat nichts mit Terrorismus zu tun.«
Tatsächlich hatte die Anwaltskanzlei in der Antragsschrift angeführt, dass die MLPD ihre Solidarität mit dem völkerrechtlich legitimen Befreiungskampf des palästinensischen Volkes erkläre, »das Massaker der Hamas an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober 2023 aber stets strikt verurteilt und die Hamas als faschistisch, rassistisch, antikommunistisch und frauenfeindlich qualifiziert« habe, wie einer Mitteilung der Anwälte vom 24. Juni zu entnehmen ist. Zudem trete die Partei »im Unterschied zu zahlreichen anderen als links geltenden Organisationen für das Existenzrecht Israels ein«.
Mit der Entscheidung habe das Gericht bestätigt, dass Weinthals Äußerungen »als sogenannte herabsetzende Schmähkritik ohne jede sachliche Grundlage nicht den Schutz der Meinungsfreiheit für sich beanspruchen können«, teilte Rechtsanwalt Peter Klusmann am Mittwoch auf Anfrage von jW mit. Die Behauptungen Weinthals seien »an den Haaren herbeigezogen«, sagte MLPD-Sprecher Weispfenning gleichentags dieser Zeitung. Er bestätigte außerdem, dass die Partei Strafanzeige gegen den Journalisten erstattet habe, laut Mitteilung von Meister & Partner vom 10. Juni wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Der Beschluss des Landgerichts über die einstweilige Verfügung helfe da weiter, erklärte Weispfenning.
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