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Mit welchen Mitteln arbeiten die Behörden?
Mit dem Verbot des Palästina e. V. soll eine politische Haltung kriminalisiert werden, sagen Matthias Seipel und Aitak Barani
Vergangene Woche ist der Palästina e. V. verboten worden, obwohl er sich bereits im November 2024 aufgelöst hatte. Hatten Sie mit so einer Aktion gerechnet?
Aitak Barani: Wir haben selbstverständlich mitbekommen, dass Leute wie Uwe Becker (CDU, Antisemitismusbeauftragter Hessen, jW) weiterhin ein Verbot gefordert haben. Den proisraelischen staatlichen und nichtstaatlichen Kräften ist es ein Dorn im Auge, dass sich große Teile der Palästinabewegung in Frankfurt am Main zu einer politisch bewussten Bewegung entwickelt haben und viele eigenständige Strukturen kreativ und vielfältig aktiv geworden sind. Dafür braucht es keinen Palästina e. V. Die Zionisten in Frankfurt sind mit ihren Verbotsversuchen gegen Versammlungen und Parolen immer wieder gescheitert. Deshalb versuchen sie nun, die Bewegung auf diesem absurden Weg zu kriminalisieren und einzuschüchtern.
Die Verbotsverfügung erinnert stark an die gegen die Gruppen Samidoun und Palästina Solidarität Duisburg (PSDU). Mit welchen Mitteln arbeiten die Behörden?
A. B.: Tatsächlich wird hier wieder die Antisemitismuskeule ausgepackt. Es wird behauptet, dass der Zionismus zum Judentum gehöre, was eine unerhörte Behauptung und eine Diffamierung von Jüdinnen und Juden ist. Auch wird eine Gefährdung der BRD durch angebliche kommunistische Einflussnahme unterstellt. Konkret wird die Kommunistische Organisation ins Visier genommen, weil einzelne Personen aus diesem Kreis im Verein aktiv waren. Auch dem Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« werden antisemitische Positionen unterstellt und seine Verbindungen zum Palästina e. V. werden als »Beweis« für die »antisemitische Ausrichtung« genannt. Insgesamt liest sich die Verfügung wie eine Sammlung wilder Verschwörungstheorien. Der reale Kontext, nämlich die anhaltende Apartheid und der Genozid in Palästina, werden systematisch ausgeblendet beziehungsweise als antisemitische Propaganda dargestellt.
Matthias Seipel: Die Verfügung argumentiert, der Verein habe den Gedanken der Völkerverständigung verletzt. Die wahre Gefahr für die Völkerverständigung geht aber nicht von Menschen aus, die sich für die Rechte des palästinensischen Volkes einsetzen, sondern entsteht, wo Kritik am Genozid zum Schweigen gebracht werden soll und Beihilfe zum Genozid zur Staatsräson erhoben wird.
Das Verbot soll auch Personen und Strukturen treffen, die nie etwas mit dem Verein zu tun hatten. Wie wehrt man sich gegen das Verbot eines Vereins, den es nicht mehr gibt und zu dem man nie gehört hat?
M. S.: Die Verfügung kriminalisiert keine fortbestehende Vereinsstruktur, sondern in erster Linie eine politische Haltung. Wer die Fortdauer palästinasolidarischen Engagements als Beweis für die Fortexistenz eines Vereins wertet, macht die Ausübung von Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit selbst zum Verbotsgrund. Der Verein wurde ins Visier genommen, weil ehemalige Mitglieder nach der Selbstauflösung ihre politische Haltung nicht aufgegeben haben. Verfassungsrechtlich darf jedoch nicht verlangt werden, dass mit dem Ende einer Organisation auch ihre Überzeugungen verschwinden. Ansonsten fällt auf, dass Social-Media-Accounts verboten wurden, aber nicht explizit die dahinterstehenden Strukturen. Das schafft einen Graubereich, der für Willkür viel Platz lässt. Die Liquidatorinnen können gegen das gesamte Verbot klagen. Die ebenfalls als »Palästina e. V.« bezeichneten Strukturen müssten dagegen vorgehen, dass sie fälschlich in der Verbotsverfügung stehen.
Wie geht es weiter?
A. B.: Wir als Betroffene werden uns juristisch wehren: gegen die Razzien, gegen das absurde Verbot eines nicht mehr existenten Vereins, aber sicher auch gegen die noch absurderen Verbote von eigenständigen Initiativen, Aktivitäten und Internetauftritten. Zum Glück ist die Bewegung in Frankfurt und der Region solidarisch und wehrhaft – sie wird sich diese Angriffe nicht gefallen lassen. Durch diese Repressionen wird zudem vielen Menschen erst recht klar, wie wichtig es ist, für die eigenen Grundrechte zu kämpfen und sich nicht einschüchtern zu lassen.
→ Matthias Seipel ist Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. → Aitak Barani ist Liquidatorin des aufgelösten Palästina e. V.
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