Das Düsseldorfer Amtsgericht wollte Ahmad Othman für die Parole »From the River to the Sea« in 30 Minuten aburteilen. Doch die zahlreich angereisten Prozessbeobachter konnten das verhindern. Die Verhandlung wurde vertagt.
Die Leitung der Ruhr-Universität Bochum hat eine »Gefährdung des Hochschulfriedens« durch Palästina-Veranstaltungen ausgemacht, erklärt Carl von Schaesberg vom Linke-Studierendenverband SDS.
Er wurde wegen palästinasolidarischer Aussagen vom Dienst freigestellt. An seiner Position hat sich inhaltlich aber nichts geändert, betont Lehrer Julian Hundt. Das Grundgesetz verpflichtet zur Wahrung des Völkerrechts.
»Abschlachten der Araber mit ›neuzeitlichen‹ Waffen«. Der Einsatz von Glyphosat und weißem Phosphor durch die israelische Armee steht in der Tradition kolonialer Kriegführung.
Die Uni Köln hat versucht, die deutsche »Staatsräson« gegen einen Vortrag mit dem Journalisten Fabian Goldmann durchzusetzen, sagen Jule Convent und Christian Köhler Pinzón.
Der Versuch, die Leugnung des »Existenzrechts Israels« unter Strafe zu stellen, ist verfassungswidrig und soll die Unterscheidung von Juden und Israel weiter verwischen, meint Rechtsanwalt Matthias Seipel.
Bei der Hauptversammlung der Aktionäre wird klar, dass die Folgen der Glyphosatklagen gegen die Konzerntochter Monsanto noch nicht überwunden sind. Trotz der nur virtuellen Tagung gab es Protest.
Sollte die Frankfurter Goethe-Universität Mittel aus der »Exellenzinitiative« erhalten, bedeutet das eine Privatisierung durch die Hintertür, warnen die beiden Studenten Alejandro May und Alex Krug.
NRW: Aus dem »Vom Fluss bis zum Meer«-Banner der beiden Aktivisten Mitka und Ronahi sei keine Straftat abzuleiten, entschied die Richterin in einem Verfahren wegen einer Palästina-Kundgebung in Duisburg 2023.
Die Organisatoren von »Kufiyas in Buchenwald« wehren sich juristisch gegen ein Verbot ihrer Mahnwache am Glockenturm des ehemaligen KZ. Die Gedenkstättenleitung sieht in der Kampagne eine »antisemitische Provokation«.