Nicht mehr das Problem von Bayer
Das Oberste Gericht der USA urteilt im Sinne der Bayer-Tochter Monsanto und nimmt Tausenden geschädigten Bauern die Möglichkeit auf Schadenersatz
Der Agrarkonzern Monsanto kann nicht wegen fehlender Warnhinweise auf Krebsgefahr zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten der USA am Donnerstag entschieden. In verschiedenen Bundesstaaten der USA hatten Tausende Bauern, Landarbeiter und Gärtner das 2018 vom deutschen Bayer-Konzern gekaufte Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es ging um Gesamtbeträge in Milliardenhöhe. Die Rechtsstreitigkeiten drehten sich um das Pflanzengift Glyphosat, das Monsanto unter dem Namen »Roundup« vertreibt und das für schwere Erkrankungen, darunter verschiedene Krebsarten, verantwortlich gemacht wird.
In einigen Staaten hatten die Kläger Erfolg. Bayer setzte derweil auf eine Doppelstrategie: Der Konzern bot den Betroffenen Vergleichszahlungen an, wofür er mehrere Milliarden US-Dollar bereitstellte. Zugleich ging das Unternehmen vehement gegen seine Verurteilungen vor: Nachdem die Geschworenen in St. Louis dem an Krebs erkrankten John Durnell im Oktober 2023 einen Schadenersatz in Höhe von 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen hatten und ein Berufungsgericht dies im Februar 2025 bestätigt hatte, zog der Konzern vor den Obersten Gerichtshof, um eine Grundsatzentscheidung zu erzwingen. Der Supreme Court folgte der Argumentation von Monsanto, wonach die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat als ungefährlich eingestuft habe. Daher dürfe der Chemiekonzern nicht haftbar gemacht werden.
Das Handelsblatt schrieb am Donnerstag von einem »Befreiungsschlag« für den Pestizidhersteller. An der Börse legte die Bayer-Aktie nach Bekanntwerden der Entscheidung um 19 Prozent zu. Bayer-Chef Bill Anderson jubelte: Die Klagen seien »eine große finanzielle Belastung für das Unternehmen« und hätten »das öffentliche Vertrauen beschädigt«. Das Urteil bringe »längst überfällige Gerechtigkeit und Klarheit«, und es sei nun »höchste Zeit, dieses Kapitel hinter uns zu lassen«.
Bürgerrechts-, Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen sowie die Betroffenen und ihre Unterstützer sehen das freilich anders. Die Nichtregierungsorganisation »Earthjustice« kommentierte in einem Statement: »Die Entscheidung versetzt Familien, Landarbeitern und Gemeinden, die sich auf staatliche Gerichte verlassen, um Gerechtigkeit zu erfahren, einen schweren Schlag.« Patti Goldman, Sprecherin der gemeinnützigen Organisation mit Sitz in San Francisco, erklärte: »Das heutige Urteil erlaubt es Monsanto und anderen Chemieunternehmen, sich der Verantwortung zu entziehen.« Bundesstaatliche Gerichte seien in den USA oft »der einzige Ort, an dem betroffene Familien ihre medizinischen Kosten, Einkommensverluste und Schadenersatz für lebensverändernde Schäden geltend machen« könnten.
Sie machte zudem klar: »Die Tatsache, dass die EPA ein Pestizidlabel genehmigt hat, bedeutet nicht, dass ein Produkt sicher ist, und es sollte kein Schutzschild für Unternehmen werden, die nicht vor Krebsrisiken, neurologischen Schäden und anderen schwerwiegenden Gefahren warnen.« Das hatte 2022 auch das 9. Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten beschieden: Die Richter hatten damals erklärt, dass die EPA bei der Genehmigung von Glyphosat gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich überdies über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt hätte.
Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) sprach derweil davon, dass sich Bayers »Extremlobbyismus« ausgezahlt habe. Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG stellte fest: »Die Millionen Dollar, die der Leverkusener Multi in Lobbyarbeit investiert hat, blieben offenbar nicht ohne Wirkung.« Die Organisation warf dem Konzern vor, den Wahlkampf von Donald Trump mit 122.000 US-Dollar finanziert zu haben. Zudem sei der Bayer-CEO Anderson nicht nur »der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen Dax-Unternehmens, der persönlich an der Feier zur Amtseinführung Trumps teilnahm«, Bayer habe vielmehr auch zu den Finanziers der Veranstaltung gehört.
Im Gegenzug hatte sich nicht nur Trumps Anwalt, der derzeitige Generalstaatsanwalt D. John Sauer, Anfang 2025 öffentlich für die Zulassung von Bayers Klage vor dem Obersten Gericht ausgesprochen. Ein Jahr später erklärte Trump zudem Glyphosat zusammen mit elementarem Phosphor, aus dem neben Glyphosat auch der Kampfstoff weißer Phosphor hergestellt wird, per Präsidialdekret für zentral für die »Landesverteidigung«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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