25.07.2026
Wohnungen
Angriff auf Vergesellschaftung
Fünf Jahre nach dem Volksentscheid »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« will die Bundesregierung die Enteignung von Wohnungskonzernen per Gesetz verbieten. Die Initiative plant eine weitere Abstimmung. Über Vergesellschaftung (Teil 1 von 2)
Von Florian Osuch
Die Bundesregierung plant, den Bundesländern die Vergesellschaftung von Mietwohnungen zu verbieten. Darauf verständigten sich Anfang Juli CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss. Der Vorstoß richtet sich gegen die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen«. Sie stützt sich auf die Möglichkeit, »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen«, wie es in Artikel 15 des Grundgesetzes formuliert ist. Im Jahr 2021 hatten d...
Artikel-Länge: 20417 Zeichen


