Kein Vorreiter beim Recycling
Millionen Tonnen Verpackungsmüll fallen in der EU jährlich an. Eine Verordnung soll Abhilfe schaffen. Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen
Was passiert eigentlich mit den Millionen Tonnen Verpackungsmüll, die jährlich in der EU im Gelben Sack gesammelt werden? Mit Joghurtbechern, Getränkekartons, Verpackungen für Käse oder Chips? Die ehrliche Antwort: Meistens nichts Gutes. Während es bei Glasflaschen erprobte Mehrwegsysteme gibt und Papier und Karton zu einem großen Teil recycelt werden, landen Verpackungen aus Plastik oftmals in der thermischen Verwertung zur Erzeugung von Strom oder Fernwärme, werden deponiert oder weiterhin exportiert. Alles Sackgassen, das Gegenteil von echter Kreislaufwirtschaft. Die EU hat diesbezüglich eine Verordnung erlassen, die bereits Anfang 2025 in Kraft getreten ist und ab diesem Mittwoch nach einer Übergangsfrist EU-weit angewendet wird. »Packaging and Packaging Waste Regulation« heißt sie, kurz PPWR.
Laut Zahlen des europäischen Statistikamtes Eurostat fallen in der EU jährlich fast 178 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf an. Elena Schägg, stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, sagte gegenüber jW: »Die PPWR ist ein wichtiger Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft, weil sie endlich nicht nur beim Recycling ansetzt, sondern verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und zum Ausbau von Mehrweg vorgibt.« Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedsländer, ihre pro Kopf anfallenden Verpackungsabfälle bis 2030 insgesamt um mindestens fünf Prozent zu senken, im Vergleich zum Referenzjahr 2018. Das ist zunächst ein niedriger Wert, allerdings ist die Vermeidung das wichtigste Instrument im gesamten System. Die Pflicht zur Reduktion steigt zudem an, auf mindestens zehn Prozent bis 2035, und bis 2040 muss der Verpackungsmüll sogar um mindestens 15 Prozent reduziert worden sein.
Mehrweg etablieren
Ebenso sind erstmals verbindliche Regeln für echte Mehrwegsysteme formuliert, der zweiten Stufe in der Abfallhierarchie. In Geschäften müssen bis 2030 mindestens zehn Prozent der alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Ausnahmen gelten zunächst etwa für leicht verderbliche Getränke wie Milch sowie für Wein oder Spirituosen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig für EU-Staaten, in denen Mehrwegsysteme bislang kaum verbreitet sind. Elena Schägg: »Die neuen Quoten werden dazu führen, dass entsprechende Strukturen und Angebote für Getränkeverpackungen in diesen Ländern überhaupt erst aufgebaut werden.«
Für Deutschland wird diese Vorgabe zunächst nur wenig Auswirkungen haben, weil das Mehrweggetränkeangebot der meisten Lebensmitteleinzelhändler deutlich über den zehn Prozent liegt, wie eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe belegt. Einzig die Konzerne Lidl und Aldi bieten bislang noch keine Mehrwegflaschen an. Die Umwelthilfe fordert deshalb Nachbesserungen von der Bundesregierung. »Deutschland hätte im nationalen Verpackungsrecht über die EU-Verordnung hinausgehen müssen«, meint Elena Schägg. Die Bundesregierung habe »die Chance vertan, einen verbindlichen und wirksamen Mechanismus für den flächendeckenden Ausbau der Mehrweginfrastruktur festzulegen und damit den Weg zu weniger Abfällen zu ebnen. Das muss sie bei der nächsten Novelle nachbessern.«
Einwegabgabe abgelehnt
Das Mehrwegsystem sei in Deutschland insgesamt auch auf andere Lebensmittel auszuweiten. Im Mai hatte im Bundestag der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit getagt und über die Anpassung des Verpackungsrechts wegen der ab heute geltenden PPWR debattiert. Die Deutsche Umwelthilfe hatte eine Stellungnahme abgegeben und darin eine verbindliche Mehrwegquote für vorverpackte Lebensmittel gefordert, angelehnt an die EU-Verordnung mit zeitlich gestaffelten Vorgaben. Für Lebensmitteleinzelhändler sollte eine allgemeine Mehrwegquote von zunächst fünf Prozent im Jahr 2030 gelten, die bis 20 Prozent im Jahr 2040 steigen sollte. Konkret verwies die Umwelthilfe auf die vielen Verpackungen aus Glas, die bisher nicht als Mehrweg gehandelt werden, wie Wein, eingelegtes Obst und Gemüse, Babynahrung, Speiseöl oder Essig. Diese Flaschen und Gläser durchlaufen zwar oftmals Recyclingprozesse – die dritte Stufe der Abfallhierarchie –, sofern sie nicht als sogenannter Fehlwurf im Restmüll oder im Gelben Sack landen. Das Einschmelzen und die Herstellung neuer Flaschen ist allerdings sehr energieaufwendig. Der Vorschlag der Umwelthilfe für eine zusätzliche Mehrwegquote wurde allerdings abgelehnt.
Der Verband »Pro Mehrweg« sieht ebenso im Ausbau und in der Skalierung von Mehrwegsystemen einen »zentralen Baustein für die Erreichung der europäischen Abfallvermeidungsziele«. Deutschland solle die PPWR deshalb so gestalten, »dass sie zur Weiterentwicklung bestehender Mehrwegsysteme und Neuentwicklung weiterer Mehrweganwendungen anregt und beiträgt«. Der Aufbau neuer Systeme kostet jedoch Geld, an dem sich auch die Hersteller von Einwegverpackungen beteiligen sollten. Deshalb formulierte »Pro Mehrweg« in seiner Stellungnahme vor dem Umweltausschuss: »Zur Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel wäre eine Fondslösung, wie sie der Referentenentwurf aus November 2025 noch vorsah, wünschenswert.« Der Verband fordert schon lange eine »Lenkungsabgabe auf Einwegplastikflaschen, Getränkedosen und Getränkekartons«, um Wettbewerbsnachteile gegenüber in Einweg verpackten Getränken auszugleichen.
Der Partei Die Linke geht die EU-Verordnung nicht weit genug. Mareike Hermeier, Sprecherin der Linke-Fraktion im Bundestag für Kreislaufwirtschaft, kommentierte gegenüber jW, die PPWR gehe »in die richtige Richtung«, bleibe aber »insgesamt zu stark auf Recycling und Marktanreizen statt auf konsequente Verpackungsvermeidung ausgerichtet«. Große Inverkehrbringer müssten »für ihren Verpackungsmüll verbindlich in die Verantwortung genommen werden, während Betriebe mit Mehrwegsystemen nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden dürfen«. Nötig sei ein echter »Kurswechsel hin zu einer sozial gerechten und ökologisch wirksamen Kreislaufwirtschaft«.
Problemfall Plastik
Nach Abfallvermeidung und Wiederverwendung (Mehrweg) folgt in der Abfallhierarchie als besagte dritte Stufe das Recycling. Da für Glas und Verpackungen auf Faserbasis (Papier, Karton und Pappe) erprobte und in der Breite genutzte Recyclinganlagen existieren, betreffen die entsprechenden Zielvorgaben der PPWR insbesondere Verpackungen aus Plastik. Vereinfacht gilt für Verpackungen aus Kunststoff, dass derlei Abfälle zu 55 Prozent recycelt werden müssen. Damit rückt der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne in den Fokus – und hier wird es kompliziert. Denn beim Recycling von Kunststoffen gibt es weiterhin viele und ganz unterschiedliche Probleme, die auch durch technische Anwendungen – wie sie vielfach von der chemischen Industrie anvisiert werden – nicht gelöst werden.
Die wohl größte Schwierigkeit: Plastik ist nicht gleich Plastik. Es gibt ganz unterschiedliche Materialien, wie Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylen als Folie (LDPE) oder als stabile flexible Verpackung (HDPE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) und andere. Dem Verbraucher ist die chemische Zusammensetzung egal, alles ist Plastik. Einige Materialien lassen sich vergleichsweise gut recyceln, wie zum Beispiel PET – bei manchen geht das schlecht, wie etwa PS oder dessen zu Styropor aufgeschäumter Variante. Hinzu kommt: In Verpackungen sind oftmals zwei oder mehrere Materialien verbaut. Der Körper einer Einwegflasche Speiseöl besteht aus PET, die Folienumhüllung mit dem Aufdruck aus LDPE und der Deckel aus HDPE oder PP. So wird aus einer einzigen Verpackung ein Sortenmix, was die Wiederverwertung erschwert. Beim Recycling ist Sortenreinheit sehr wichtig, weshalb der Prozess bei Glas oder Papier auch so gut funktioniert.
Besonderer Sondermüll
Ein weiteres Problem des Kunststoffrecyclings sind verschmutzte Verpackungen oder solche, die giftige Stoffe oder Chemikalien enthalten. Ein verschimmelter Joghurtbecher oder die Verpackung für eingelegten Fisch können ganze Sortierchargen kontaminieren. Problematisch sind auch Sprühflaschen oder Behältnisse mit Chemikalien wie starke Haushaltsreiniger, Nagellack oder andere Kosmetika. Aus diesem Grund gibt die PPWR ein sogenanntes Design for Recycling vor. Für alle Verpackungen gilt ab 2035 die Recyclingfähigkeit »im großen Maßstab«, also nicht nur theoretisch sortierbar, sondern in der real vorhandenen Infrastruktur auch tatsächlich verwertbar.
Das betrifft insbesondere auch sogenannte Verbundverpackungen. Sie bestehen aus zwei oder mehr festverklebten Schichten verschiedener Materialien, wie zum Beispiel bei Getränkekartons (»Tetra Pak«) sowie Butter, Chips, Tütensuppen, Tiefkühlkost oder auch für Zahnpasta, Sonnen- oder Handcreme. Medikamente in Tablettenform sind oft in sogenannten Blistern zum Herausdrücken verpackt, sie bestehen häufig aus PVC und Alu.
Wie tief das Problem bei Verbundverpackungen reicht, zeigt eine Studie des Papierdienstleisters Propakma im Auftrag des Umweltverbandes Nabu von 2025. Papierverpackungen für feuchte und fettige Lebensmittel wie To-go-Speisen, Fertiggerichte oder Tiefkühlkost nehmen zu. Für diese Art der Verbundverpackung gibt es laut Nabu in Deutschland jedoch noch keinen Recyclingweg. Sie werden in den Anlagen aussortiert und verbrannt.
Änderungen gibt es auch für Gastronomie und Take-away. Die PPWR verlangt ab Februar 2028 EU-weit eine gleichwertige Mehrwegoption im Außerhausgeschäft für Lebensmittel. So eine Angebotspflicht gibt es in Deutschland schon. Wie wirkungslos die bisherige Regelung hierzulande ist, zeigt eine von der Umweltschutzorganisation WWF in Auftrag gegebene Studie. Demnach betrug der Anteil von Mehrwegverpackungen im Außerhausbereich im Jahr 2023 gerade einmal 1,6 Prozent.
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