Zum Inhalt der Seite
Keine Rendite mit der Miete

Freifahrtschein für Spekulanten

Koalition will Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne per Bundesgesetz verbieten. Immobilienlobby begrüßt Beschluss. Mieterverbände und Opposition sehen Angriff auf Grundgesetz

Foto: jW Montage: IMAGO
Bundesregierung greift Länderautonomie an und macht sich zum Handlanger der Renditejäger auf dem Wohnungsmarkt

Sie feixen: die Immobilienhaie. Und sie haben allen Grund dazu. Die »schwarz-rote« Bundesregierung will die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen auf Landesebene verhindern – mittels Bundesgesetz. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD verständigt, so ein Regierungsvertreter am Donnerstag in Berlin. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder betonte dabei, dass mit dem geplanten Gesetz »solche Landesverstaatlichungen« unmöglich gemacht würden.

Axel Gedaschko begrüßt diese »bundesgesetzliche Klarstellung« ausdrücklich. Das sei ein dringend notwendiges Signal für Investitionssicherheit und gegen eine Debatte, »die den Wohnungsbau massiv verunsichert«, meinte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW gleichentags gegenüber jW. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Dirk Salewski. Das klare Bekenntnis »Bauen statt enteignen« helfe privaten Wohnungsunternehmen und fördere die Wohnraumschaffung. Oder wie Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, sagte: »Eigentum darf nicht zum Spielball ideologischer Experimente werden.«

Fraglos zielt der Gesetzesvorstoß auf die Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. Im Berliner Volksentscheid 2021 votierten 57,6 Prozent der Stimmberechtigten für die Enteignung großer Wohnungskonzerne. Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen sollten vergesellschaftet werden. Der damalige »rot-grün-rote« Senat setzte eine Expertenkommission ein – sie kam mehrheitlich zum Schluss: Die Vergesellschaftung ist juristisch machbar.

Anzeige

Der CDU/SPD-Senat blockiert faktisch die Umsetzung. Das Abgeordnetenhaus hatte vor dreieinhalb Monaten lediglich ein »Vergesellschaftungsrahmengesetz« beschlossen, das erst in zwei Jahren in Kraft treten soll. Vorher prüft das Verfassungsgericht. Das Gesetz setzt hohe Hürden. Die Aktivisten der Initiative legten einen eigenen Gesetzentwurf vor – und starteten ein zweites Volksbegehren. Ziel sind 220.000 Wohnungen großer Konzerne im Gemeineigentum. So soll bezahlbarer Wohnraum gesichert werden. Die Entschädigung liegt deutlich unter dem Verkehrswert.

Mit diesen »sozialistischen Enteignungsphantasien« sei nun aber Schluss, sagte Jan-Marco Luczak (CDU) am Donnerstag auf jW-Nachfrage. »Linke, Grüne und SPD in Berlin sollten nun zur Vernunft kommen und ihren populistischen Mietenwahlkampf beenden«, so der wohnungs- und baupolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion weiter.

Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) kontert. Statt in die Länderautonomie einzugreifen, »sollte die Bundesregierung uns endlich einen Mietendeckel durch eine Länderöffnungsklausel ermöglichen«, fordert die Berliner Fraktionssprecherin für Wohnen und Mieten gegenüber dieser Zeitung. Und: Die Grünen stünden hinter Volksentscheid und Vergesellschaftung. Zumal die Branchenriesen Vonovia & Co. »nicht gerade durch üppige Wohnungsbauvorhaben, sondern vielmehr durch eine schlechte Vermieterpraxis aufgefallen sind«, wie die Linke-Mietenexpertin aus dem Bundestag, Caren Lay, im jW-Gespräch ergänzte. Mit einem Vergesellschaftungsverbot würde keine einzige Wohnung geschaffen.

Schlimmer noch: Der Beschluss des Koalitionsausschusses sei ein Angriff auf Artikel 15 des Grundgesetzes, betonte Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, in einem Statement. Der Passus eröffne dem Gesetzgeber die Option, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. »Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.« Schärfer reagierte Rainer Balcerowiak, Pressesprecher der Berliner Mietergemeinschaft (BMG), gegenüber jW. Mit diesem Beschluss habe sich die Bundesregierung in seltener Offenheit als Handlanger von Immobilienkonzernen und Finanzinvestoren geoutet. »Das Recht auf maximale Profite auf dem Wohnungsmarkt wird quasi zur Staatsraison erklärt.« Das dürfe nicht kampflos hingenommen werden. Stimmt – und nur so vergeht den Renditejägern auf dem Wohnungsmarkt das Lachen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.07.2026, Seite 1, Titel

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!