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Alle gegen die AfD?
Wenn die Rechten nicht ohnehin in den herrschenden Block integriert werden, wird es nach Wahlen wie in Sachsen-Anhalt zu einer Verschiebung der Macht hin zum Verwaltungsapparat kommen
In wenigen Wochen stehen in mehreren ostdeutschen Bundesländern Wahlen an. Der öffentliche Fokus konzentriert sich dabei auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hat sich die AfD in Umfragen bei circa 40 Prozent stabilisiert und die CDU (circa 20 bis 22 Prozent) weit hinter sich gelassen. Die Linkspartei rangiert auf Platz drei mit rund 13 Prozent. Die restlichen Parteien (SPD, FDP, Grüne und BSW) können nach aktueller Umfrage jeweils drei bis neun Prozent verbuchen und müssen eventuell um den Einzug in den Landtag bangen. Je nachdem, welche Partei in den Landtag einzieht (oder nicht), könnte dies erheblichen Einfluss auf die Mehrheitsbildung im Parlament und die sich daraus ergebende Landesregierung haben.
Besonders die Möglichkeit einer AfD-Alleinregierung hat in den vergangenen Monaten mediale Aufmerksamkeit erregt. In zahlreichen Artikeln, Podcasts und Talkshows wurden (mitunter panisch) die negativen Folgen für das innerstaatliche Gefüge Sachsen-Anhalts und auch des Rests der Republik diskutiert. Dabei werden zwei Lösungsansätze besonders prominent thematisiert: eine Allparteienregierung der »Demokraten« sowie eine Abdichtung von Landesrecht und -verwaltung gegen extrem rechte Mehrheiten im Parlament. Beide Vorgehensweisen wären aber – wie im Folgenden gezeigt werden soll – nicht nur Wasser auf die Mühlen der autoritären Wende, sondern gerade für Die Linke auch eine politische Gefahr, welche einer möglichen Linkswende bereits im voraus den Garaus machen könnte.
Schwierige Mehrheitsbildung
Auch wenn der Landtag in Magdeburg noch nicht gewählt ist und Umfragen politische Prozesse auch verzerren können – wie man bei der vergangenen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gesehen hat –, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass sich die möglichen Mehrheitsverhältnisse noch stark ändern. Die AfD steht kurz vor der absoluten Mehrheit, und selbst falls sie diese knapp verfehlen sollte, steht zu befürchten, dass es rechte CDU-Abgeordnete gibt, die ihr an die Macht verhelfen. Die Alternative dazu wäre ein möglichst breites Bündnis aller anderen Parteien, die in Form einer Koalitionsregierung oder eines Kabinetts ohne die Linkspartei, aber mit deren Stimmen im Parlament eine bürgerliche Mehrheit absichern. Damit würde sich im Landtag von Sachsen-Anhalt die extreme Ausformung dessen zeigen, was im Bund schon länger Realität ist: ein strukturelles Ungleichgewicht des »Blocks an der Macht«.
Der marxistische Staatstheoretiker Nicos Poulantzas (1936–1979) beschrieb den Prozess bürgerlicher Herrschaft als Verdichtung von Machtverhältnissen. Die bürgerlichen Klassenfraktionen und ihre Partikularinteressen homogenisieren sich im Interesse eines längerfristigen Interesses als Block an der Macht. In diesem Prozess werden bestimmte Kompromisse geschlossen, manche Interessen setzen sich durch, manche nicht. An der Spitze dieses Blocks steht eine Kapitalfraktion als hegemonialer Akteur, der allerdings von den anderen Teilen des Blocks als Bündnispartnern abhängig ist. Wenn jedoch Konflikte innerhalb dieses Blocks an der Macht auftreten und einzelne Interessen wieder stärker werden als die gemeinsamen, kann dies die Hegemonie innerhalb des Blocks und damit auch die Stabilität der bisherigen Herrschaftsfraktion gefährden. Dies ist in der Regel mit internen Transformationsprozessen in Richtung einer anders gelagerten Hegemonie verbunden. Es können allerdings auch Situationen auftreten, in welchen sich die Konflikte im Block an der Macht derart vertiefen, dass es keiner Fraktion gelingt, eine Hegemonie herzustellen. Das Resultat: eine politische Krise.
Das Ergebnis dieses Prozesses lässt sich wunderbar in Sachsen-Anhalt studieren: Die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP wird auseinanderbrechen. Es erscheint sogar möglich, dass zwei von drei Koalitionsparteien ganz aus dem Parlament fliegen. Die AfD wird wahrscheinlich stärkste Fraktion im Landtag werden, könnte allerdings an einer absoluten Mehrheit scheitern. Die CDU könnte theoretisch eine bunte Demokratiekoalition anführen mit einer Linkspartei als (Koalitions‑)Partner, will das aber gar nicht. Da steht nämlich dem Unvereinbarkeitsbeschluss – die Bundes-CDU lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der AfD ab – im Weg. Auf der anderen Seite ist Die Linke inhaltlich auch nicht konsequenter. Während der neue Koparteichef der Linken, Luigi Pantisano, die CDU-Politik zunächst als »faschistisch« bezeichnet hatte (wofür er sich später entschuldigte), sind vor allem die ostdeutschen Verbände für ihren pragmatischen sowie staatstragenden Charakter bekannt. Auf ihrem Bundesparteitag in Potsdam im Juni stellte sich Die Linke zudem nicht gegen eine Koalition mit der CDU in Sachsen-Anhalt. Es herrscht Chaos.
Verwaltung als Bollwerk
Ein möglicher Lösungsansatz der bürgerlichen Akteure bestünde darin, eine AfD-Landesregierung vordergründig zu akzeptieren, aber die Verwaltung »sturmfest« zu machen und sie als Gegengewicht gegen die Regierung zu positionieren. Auch da hilft einem Poulantzas weiter: Er beschrieb, wie in Zeiten sich ändernder Hegemonie nicht nur andere politische Akteure auftreten, sondern sich auch der Staatsapparat (in welchem sich die Klassenfraktionen organisieren) verändert. Nur weil die alte hegemoniale Kraft vor allem über das Parlament wirkt, heißt das nicht, dass bei veränderten Wahlergebnissen das Parlament der wichtigste Ort bleibt, von dem aus die Hegemonie ausgeübt wird. Historisch gesehen gelang es dem bürgerlichen Block bei linken Wahlerfolgen immer wieder, äußerst geschickt Macht umzuorganisieren, um seine Hegemonie aufrechtzuerhalten. Beispiele dafür sind etwa der Militärputsch gegen Salvador Allende in Chile nach dessen Regierungsübernahme oder auch das Verbot des politischen Streiks in den 1950er Jahren durch das Bundesarbeitsgericht, nachdem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der damals noch über ein erhebliches Mobilisierungspotential verfügte, ein emanzipatorisches Betriebsverfassungsgesetz hatte erkämpfen wollen.
Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass sich die Machtverhältnisse im Block an der Macht transformieren und um eine starke, resiliente Verwaltung herum gruppieren könnten. Instrumente könnten dabei vor allem eine starke Reduzierung der Zahl der politischen Beamten innerhalb der Verwaltung, die Pflicht zur Remonstration des Beamten (also zu formalen Einwänden gegen Anordnungen, die von den Beamten für rechtswidrig gehalten werden, jW) und die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (vgl. Artikel 20 III Grundgesetz) sein. Flankiert werden würde dies durch Reformen im Kontext der Landesverfassung, der Landtagsgeschäftsordnung, des Abgeordnetengesetzes sowie der Besetzung des Landesverfassungsgerichts – alles mit dem Ziel, die notwendigen Mehrheiten für politische Maßnahmen und Neubesetzungen usw. höher anzusetzen. Dadurch soll es einer möglichen AfD-Regierung schwerer gemacht werden, auf diese Gremien Einfluss auszuüben.
Das Problem daran ist offensichtlich: Hier soll es einer demokratisch legitimierten Mehrheit im Parlament schwer gemacht werden, politische Maßnahmen einzuleiten. Dies mag einem in der gegenwärtigen Konstellation noch entgegenkommen, man stelle sich aber vor, in einigen Jahren bekämen linke Politiker und Parteien Mehrheiten an der Wahlurne und stünden dann vor derselben Situation, könnten aber trotz des demokratischen Votums nicht wirkungsvoll regieren, da sie eine übermächtige, fast autonome Verwaltung vor der Brust hätten. Dies würde eindeutig und zu Recht kritisiert werden.
Denn die deutsche Verwaltung ist kein Hort von Freiheit und Gleichheit. Das Grundgesetz bekennt sich in Artikel 33 II zu den »hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums«. Dieses Berufsbeamtentum hat sich im Übergang von Absolutismus und Feudalismus zum modernen Staat entwickelt und knüpft an das Lehenswesen an. Im Zentrum stand die persönliche Treuebeziehung zum Landesfürsten. Der Beamte sollte daher keine hergebrachte Arbeit leisten, sondern sich vollumfänglich dem Dienstherrn zur Verfügung stellen. Diese lehensrechtliche Konzeption hat das Kaiserreich sowie den deutschen Faschismus (siehe das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« von 1933) überlebt. Der Historiker Otto Hintze beschrieb das deutsche Berufsbeamtentum in seiner glorifizierenden Schrift »Der Beamtenstand« im Jahre 1913 als staatstragende politische Institution. Dessen maßgebliche Elemente wären innere Homogenität, ein loyaler Beamtenkörper sowie Hingabe an das »gemeine Beste«. An diese Tradition knüpfte das Grundgesetz an und übernahm somit einen grundlegenden Bestandteil der Verwaltungsstruktur eines monarchistischen und eines faschistischen Staates.
Volksvertretung versus Bürokratie
Das Bedenkliche daran liegt in der politischen Bedeutung von Verwaltungsbehörden innerhalb des Gefüges bürgerlich-parlamentarischer Staaten. Zahlreiche demokratische Reformen ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden von bürgerlichen Revolutionärinnen und Revolutionären sowie Sozialistinnen und Sozialisten erkämpft, um ein Gegengewicht zu den aristokratischen Verwaltungen herzustellen. Exemplarisch dafür steht der preußische Verfassungskonflikt im Jahr 1862. Dort verweigerte das liberal dominierte Abgeordnetenhaus dem Militärapparat die Freigabe finanzieller Mittel für eine Militärreform. Möglich wurde dies durch die Mitinhaberschaft des Parlaments beim Budgetrecht. So ergab sich historisch eine Gegnerschaft zwischen (mehr oder weniger) frei gewählter Volksvertretung und demokratisch nicht legitimierter Bürokratie, welche ihre Besetzung über beamtenrechtliche Verfahren und nicht über allgemeine Wahlen und Abstimmungen organisiert.
Relevant wird dieses Konfliktfeld, da diese Konstellation innerhalb der vergangenen Jahrzehnte in ein Stadium eingetreten ist, das Poulantzas in seinem letzten Werk »Staatstheorie« als autoritären Etatismus beschrieb. Damit bezeichnete er eine Verschiebung im innerstaatlichen Gefüge, in der immer mehr (historisch erkämpfte) Kompetenzen vom Parlament in die Verwaltung gezogen werden. So würden Parlamente aufgrund komplexerer ökonomischer Anforderungen immer allgemeinere Beschlüsse fassen, welche in Form von Erlässen und Verordnungen erst innerhalb der zuständigen Behörden konkretisiert und zu bindendem Recht werden. Dieser Konkretisierungsprozess ist allerdings losgelöst von der demokratischen Einflussnahme der Volksvertreter und entzieht sich der öffentlichen Kontrolle. So verlieren parlamentarische Beschlüsse nicht nur ihre Verbindlichkeit und Abgeschlossenheit, sondern können sogar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Die Folge ist eine stark gestiegene Bedeutung der staatlichen Verwaltung bei gleichzeitigem Verfall der demokratischen Institutionen und Verlust politischer Rechte, auch wenn diese formal weiterbestehen.
Aktuell kann man dieses Verfahren im Fall der Alterssicherungskommission (Rentenkommission) beobachten. Anstatt Reformen der Rentenversicherung in einem öffentlich begleiteten politischen Aushandlungsprozess zu erarbeiten, wurde eine Expertenkommission eingesetzt. Diese setzte sich nicht vorrangig aus Volksvertretern zusammen, sondern wurde aus einer Liste von Spitzenbeamten und Wissenschaftlern heraus besetzt, die wiederum durch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt wurde. Die Regierungsparteien durften zwar einzelne Personen vorschlagen, am Ende stand jedoch der Beschluss des Kabinetts. Dieses Gremium tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und präsentierte am Ende ein Ergebnis, welches die politisch Verantwortlichen gar nicht mehr hinterfragten. Statt dessen forderten sie, es vollständig als Gesamtpaket umzusetzen. An keinem Punkt des Prozesses war es der Öffentlichkeit möglich, auf das Ergebnis Einfluss zu nehmen, trotzdem soll dieses nun akzeptiert werden. Formal bestanden zwar Beteiligungsrechte des Parlaments, doch faktisch wurden diese unterlaufen. Es ist nicht absehbar, dass Verfahren in anderen Kommissionen anders ablaufen werden.
Parteiliche Beamte
Dies führt auch zu einer veränderten Rolle der im Parlament vertretenen Parteien. Wie schon weiter oben aufgeführt, lässt sich von dem historischen Antagonismus zwischen staatlicher Verwaltung und (liberalem) Parlament heute nicht mehr ausgehen. Vielmehr stellt sich für die herrschenden Parteien die Frage, wie ihre Machtbasis in einem transformierten Block aufrechterhalten werden kann. Dazu wird eine Staatspartei im buchstäblichen Sinne benötigt, um die staatliche Verwaltung zu vereinheitlichen, damit kohärente Handlungen der verschiedenen Behördenebenen gewährleistet werden. Beamtenrechtliche Entscheidungen und verwaltungsinterne Prozesse stehen dabei stets im Licht eines längerfristigen kapitalistischen Gesamtinteresses und können auch politische Angriffe auf das Kapital abfedern. Exemplarisch sieht man dies an den zahlreichen Cum-Ex/Cum-Cum-Verfahren. Dort sträubten sich zahlreiche Einzelakteure in den Ermittlungsbehörden derart, Nachforschungen anzustreben, dass die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ihr Amt niederlegte und der Verwaltung sowie den politisch Verantwortlichen mangelnde Aufklärungsbereitschaft vorwarf.
Um eine solche Hegemonie innerhalb der Verwaltung flächendeckend zu gewährleisten, entwickelt sich in Mehrparteiensystemen eine Art funktionaler Kompromiss zwischen regelmäßig herrschenden Parteien, im Falle Deutschlands zwischen SPD und CDU/CSU. Zur Aufrechterhaltung bürgerlicher Herrschaft darf das Pendel sowohl im Parlament wie in der Administration nicht zu sehr ausschlagen, um Stabilität zu gewährleisten und einer drohenden revolutionären Umwälzung vorzubeugen. Um ein Ausschlagen zu verhindern, werden von dem regelmäßig herrschenden Lager systematisch Parteigänger in den Verwaltungsbehörden installiert, die zur Diskreditierung politischer Gegner beitragen, die jeweiligen Machtübergänge begleiten und einen flüssigen Regierungswechsel gewährleisten. So sind zahlreiche obere Bundesbehörden über Jahrzehnte hinweg mit Funktionären aus eben diesen Parteilagern besetzt worden (Verfassungsschutz, Bundesagentur für Arbeit, Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesverfassungsgericht, Bundesnetzagentur usw.). Im Verlauf der parteipolitischen Entwicklung der Bundesrepublik wurden weitere Akteure wie die Grünen und die FDP in diesen funktionalen Kompromiss miteinbezogen.
Bitte keine Kommunisten
Damit allerdings die politische Fokussierung und die damit einhergehende Homogenität der Verwaltung aufrechterhalten bleiben, mussten und müssen rechtlich bestimmte Grenzen gezogen werden. In der Bundesrepublik ist dafür die Ära der Berufsverbote in den 1970er Jahren ein prägnantes Beispiel. Dort wurde unter fadenscheinigen Begründungen Tausenden der Eintritt in öffentliche bzw. halböffentliche Dienstverhältnisse verwehrt, da deren Engagement für linke Gruppen und Organisationen Beleg für eine »Verfassungsfeindlichkeit« sei. Diese Verfahren ebbten zu Beginn der 1980er Jahre ab. Mittlerweile wird aber wieder offen darauf zurückgegriffen (vgl. junge Welt vom 29. August 2026). Es ist zu vermuten, dass mit einer Verschiebung der Machtverhältnisse im bürgerlichen Lager in Richtung einer resilienteren Verwaltung dies noch weiter zunehmen wird. Erst kürzlich hat der Hamburger Senat die Regelabfrage bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst wieder eingeführt. Damit wird die politische Situation nach dem Radikalenerlass von 1972 wiederhergestellt. Egal ob bei Hilfskräften an der Universität, bei Referendariaten für das Lehramt oder beim zweiten juristischen Staatsexamen – nun werden wieder politische Kontrollen durch die Behörden durchgeführt. Ob dies mehr extrem rechte Bewerber als politisch aktive Linke treffen wird, ist mehr als fraglich. Begründet wurde diese Maßnahme mit der »Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde«.
Vielleicht (k)eine Linkswende
Welche Bedeutung hat diese Entwicklung für die Linkspartei? Diese startete in den frühen 1990er Jahren als SED-Nachfolgepartei PDS und hat sich, spätestens seit der Vereinigung mit der SPD-Abspaltung WASG, in Richtung bürgerliche Mitte entwickelt. Im Verlauf der 2010er Jahre gab es mehrere Landesregierungen unter Beteiligung der Linkspartei (Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Thüringen). Bei der Bundestagswahl 2014 ergab sich rein rechnerisch sogar die Möglichkeit, eine rot-rot-grüne Mehrheit gegen die bisher regierende CDU/CSU zu bilden. Die SPD trat allerdings lieber als Juniorpartner in eine große Koalition ein. Mittlerweile hat sich das politische Feld vor allem in Ostdeutschland verschoben. Parallel zur Erosion der Sozialdemokratie erhielt die Linkspartei seit der vergangenen Bundestagswahl starken Zulauf, so dass diese nun in die Situation gerät, dass die CDU nur noch mit der Linken Mehrheiten gegen die AfD bilden kann: In Sachsen ist Die Linke bereits Teil des Konsultationsmechanismus der CDU-SPD-Minderheitsregierung; in Thüringen sichert sie die Mehrheit der sogenannten Brombeer-Koalition (CDU-SPD-BSW) ab; in Sachsen-Anhalt erscheint eine Mehrheit gegen die AfD ohne Zusammenarbeit der beiden Parteien gänzlich unmöglich.
In dem funktionalen Kompromiss, von dem die Linkspartei bis zuletzt ausgeschlossen schien (erkennbar an Unvereinbarkeitsbeschluss, Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz, Extremismuseinschätzung von mehreren Landes- und Parteigliederungen usw.), wird sie offenbar allmählich als neuer Akteur akzeptiert. Die Linkspartei dankt es entsprechend: So unterstützte ihre Bundestagsfraktion die späteren Regierungsfraktionen bei einer Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung, nachdem Friedrich Merz bei der Bundeskanzlerwahl im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit verfehlt hatte. Zudem stimmten im März 2025 die Vertreter der Landesregierungen mit linker Beteiligung im Bundesrat für die Bereichsausnahme der Schuldenbremse für Militärausgaben.
Es gilt zu befürchten, dass mit einer weitergehenden Kooperation der Linkspartei mit der CDU im Landeskontext sich der Sog in den bürgerlichen Block fortsetzt und dieser sich unter Hinzunahme einer sich immer weiter mäßigenden Linkspartei umorganisiert. Dadurch würde auch das Projekt einer sozialistischen Partei links der »alten« Sozialdemokratie korrumpiert. Um so problematischer wäre dies, wenn sich die Linkspartei an dem Auf- bzw. Weiterbau eines autonom machpolitisch agierenden Verwaltungsapparats beteiligen würde, der dann später, bei veränderten Mehrheitsverhältnissen, echte linke Politik behindert.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Debatte in der Linkspartei vorwiegend im Sinne eines abstrakten Antifaschismus gegen die AfD geführt, um dessentwillen auch andere Punkte des Wahlprogramms aufgegeben werden. Es ist daher längst überfällig, dass sich die Partei mit den weitreichenderen Implikationen ihres politischen Agierens auseinandersetzt und fragt, was für eine Partei sie sein möchte: ein neues Vehikel bürgerlicher Machterhaltung oder eine sozial-emanzipative Kraft. Viel Zeit hat sie dafür nicht.
→ Spyro Marasovic schrieb an dieser Stelle zuletzt am 12. Juli 2025 über die Demontage des Völkerrechts: »Mit zweierlei Maß«.
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Wilfried Schubert aus Güstrow 4. Sept. 2026 um 12:21 UhrDie AfD soll politisch isoliert bleiben. Doch in Parlamenten stimmen andere Parteien immer wieder gemeinsam mit ihr ab. So am 1. Juli des Jahres stimmten die 14 AfD Abgeordneten gemeinsam mit CDU und FDP im Landtag MV gegen den Vorschlag von SPD und Linkspartei für eine Verfassungsänderung. Gleichfalls mit den Stimmen der AfD lehnten CDU und FDP einen Beschluss zum Schutz des Landesverfassungsgerichtes ab. Die sogenannte Brandmauer wird somit zu einer Frage demokratischer Glaubwürdigkeit. Sie ist weder im Grundgesetz noch in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu finden. Sie verletzt die Pflicht zur Chancengleichheit politischer Parteien. Die Brandmauer wird durchlässig, wenn CDU, SPD oder andere Parteien für ihre Vorhaben Stimmen benötigen oder ein konkretes Problem lösen müssen. Einen guten Einblick liefert die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die 121 Fälle in Ostdeutschland zwischen 2019 und 2023 aufführt. Es sind also keine Ausrutscher einzelner Politiker. Im Januar 2025 wurde im Bundestag der Fünf-Punkte-Plan zur Migrationspolitik mit 348 zu 345 beschlossen. Dafür stimmten auch 75 Abgeordnete der AfD. Nicht die Brandmauer ist entscheidend, sondern: Wem nützt es? Statt Brandmauern zu beschwören und diese nach Gutdünken einzureißen, sollten die »demokratischen« Parteien analysieren, warum ihnen die Wähler scharenweise zur AfD weglaufen und ihre Politik gründlich ändern. So die aggressive Politik gegen Russland, die Militarisierung Deutschlands, die Unterstützung des Ukraine-Krieges und der enorme Sozialabbau. Eine starke Brandmauer gegen die Regierungspolitik ist vonnöten!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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