- → Ausland
Rote Fahnen sieht man besser
Iran: Revolutionsführer Khamenei unter Begleitung von Millionen beigesetzt. Verhandlungen gehen offenbar nach Bruch des Abkommens durch USA weiter
Während am Dienstag Millionen Menschen die Straßen der iranischen Pilgerstadt Ghom füllten und das Totengebet für Revolutionsführer Ali Khamenei gesprochen wurde, hat die US-Regierung das am 17. Juni unterzeichnete Rahmenabkommen mit der Islamischen Republik gebrochen und de facto annulliert. Die Rede ist hier nicht von einzelnen Verstößen gegen die in Punkt eins des Islamabad-Memorandums vereinbarte »sofortige und dauerhafte Einstellung der Militäroperationen an allen Fronten, einschließlich des Libanon«. Solche Verstöße beider Seiten gab es am Dienstag, Mittwoch und bis in den Donnerstag hinein nicht zum ersten Mal. Aber die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat darüber hinaus einen festen Bestandteil des in wochenlangen Gesprächen ausgehandelten Memorandums of Understanding (MoU) einseitig außer Kraft gesetzt.
In Punkt zehn des Rahmenabkommens hatte sich Washington verpflichtet, »sofort nach Unterzeichnung dieses MoU und bis zur Aufhebung der Sanktionen« – die laut Punkt sieben aber erst stattfinden soll, wenn alle Details einer umfassenden Regelung festgelegt sind – eine Sondergenehmigung, einen sogenannten Waiver, für Transport und Verkauf von iranischem Rohöl und Ölprodukten ins Ausland zu erteilen. Die zuständige Abteilung im US-Finanzministerium, OFAC, gab am 21. Juni eine entsprechende Anordnung, »General License X«, bekannt. Sie sollte für die Zeit der zunächst auf 60 Tage geplanten Detailverhandlungen gelten, genau gesagt bis zum 21. August.
Diese Genehmigung wurde am Dienstag unter Hinweis auf angebliche Verletzungen der Waffenruhe durch die iranische Seite aufgehoben und in Gänze durch die neu erlassene »General License X1« ersetzt. Sie setzt die alten Sanktionen gegen alle nach diesem Datum vereinbarten Ölverkäufe wieder in Kraft und räumt eine Schonfrist für schon bestehende Lieferverträge bis zum 17. Juli ein. Irans Einnahmen aus solchen Geschäften sollen aber auf Sperrkonten in den USA transferiert werden. Ob die Trump-Administration das wirklich durchsetzen kann, und auf welche Konflikte mit Teherans Hauptkunden, der Volksrepublik China, sie sich damit einlässt, ist nicht einmal eine offene Frage, sondern kann mit einem hohen Grad an Sicherheit vorausgesehen werden.
Zum weiteren Gang der Dinge äußerte sich Trump am Mittwoch und Donnerstag widersprüchlich und unentschieden. Während er das Islamabad-Memorandum zunächst mit seinen üblichen Kraftausdrücken als »vorbei« bezeichnete und die Regierung in Teheran als »Abschaum« beschimpfte, schien er zuletzt trotzdem die von Pakistan und Katar vermittelten Verhandlungen fortsetzen zu wollen. Wie das in der Praxis aussehen soll und ob die iranische Seite trotz des eklatanten Bruchs des MoU dazu bereit ist, scheint bisher nicht festzustehen.
Indessen endeten die Abschieds- und Trauerprozessionen am Donnerstag mit der Beisetzung des »Rahbar« – der persische Begriff ist aus zwei Worten zusammengesetzt und bedeutet »Wegweisender« – in seiner Geburtsstadt Maschhad. Die Feierlichkeiten hatten vor einer Woche mit einem Staatsakt begonnen, der Führern und Vertretern zahlreicher Staaten vorbehalten war. Am Sonnabend, Sonntag und Montag fanden Massenveranstaltungen in Teheran statt, am Dienstag folgte eine riesige Prozession in die Pilgerstadt Ghom, die am Mittwoch zu den »heiligen Städten« des schiitischen Islam im Irak, Karbala und Nadschaf, weiterführte, bevor Khamenei seine letzte Ruhe fand.
Während iranische Behörden anfangs nur unbestimmt von Millionen Teilnehmern an den Feierlichkeiten gesprochen hatten, wurde am Donnerstag erstmals eine geschätzte Gesamtzahl veröffentlicht, von der es heißt, sie beruhe auf unterschiedlichen Beobachtungen und Berechnungen: Zwischen 41 und 43 Millionen Menschen sollen angeblich dabei gewesen sein, davon zehn Millionen allein bei der Beisetzung.
Behauptungen einiger westlicher Medien, es habe während der Großveranstaltungen Schmährufe gegen »die Kompromissler« oder gar »Verräter« gegeben, die für das MoU mit den USA verantwortlich gemacht werden, Präsident Massud Peseschkian, Parlamentssprecher Mohammad Bagher Ghalibaf und Außenminister Abbas Araghtschi, lassen sich, zumal in ihrer Bedeutung angesichts der Millionen Teilnehmer – nicht bewerten. Augenfällig und unzweifelhaft ist aber, dass die Ansammlungen und Umzüge unter einem Meer von roten Fahnen stattfanden. Die Farbe steht im Iran für das Bedürfnis nach Vergeltung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
