Wieder zu den Waffen zwingen
Vor 70 Jahren wurde in der BRD die Einführung der Wehrpflicht beschlossen, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung sie ablehnte
Am 7. Juli 1956, elf Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, beschloss der Bundestag die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Sie galt mit einigen Ausnahmen für alle Männer von 18 bis 45. Der Grundwehrdienst war auf zwölf Monate festgelegt, wurde später aber auf 18 Monate heraufgesetzt. Im Kriegsfall mussten sogar 60jährige noch befürchten, an die Front geschickt zu werden. Nach Zustimmung des Bundesrats trat das Wehrpflichtgesetz am 21. Juli in Kraft. Angestrebt war eine ständige Personalstärke von 500.000 Mann. Weil zunächst die erforderliche Infrastruktur geschaffen werden musste, dauerte es noch bis zum April 1957, bevor die ersten Wehrpflichtigen in die Kasernen »einrückten«. Gestellte Pressefotos zeigten einige mit ihren Müttern, die sich fürsorglich von der soliden Qualität der Matratzen überzeugten.
Ihrem vorgeblichen Zweck, der »Landesverteidigung« im Wortsinn, diente die Bundeswehr an keinem einzigen Tag ihrer bisherigen Existenz. Im November 1991 verschob die NATO ihren strategischen Schwerpunkt offiziell auf Kriegseinsätze »out of area«, also außerhalb des Territoriums der Allianz. Bundeswehr-Soldaten nahmen seit Anfang der 1990er Jahre erstmals an militärischen Auslandsmissionen teil. Gleichzeitig wurde die Truppenstärke, die einen Höchststand von 480.000 Mann erreicht hatte, schrittweise herabgesetzt. Ab 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung zielstrebig an ihrer Wiedereinführung. Mit dem »Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes« vom 22. Dezember 2025 wurde eine verpflichtende allgemeine Musterung und Erfassung aller Männer ab dem Jahrgang 2008 installiert. Der »neue« Wehrdienst bleibt vorläufig freiwillig. Der Bundestag kann aber die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht beschließen, »insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht«. Bei der Abstimmung im Bundestag am 5. Dezember 2025 votierte nicht nur die CDU/CSU, sondern auch die SPD mit einer einzigen Ausnahme für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, Grünen und Linken.
Zwei Drittel dagegen
Im Jahr 1956 hatte die SPD das Wehrpflichtgesetz noch geschlossen abgelehnt. Ihre Parteisprecher begründeten das in erster Linie mit dem absehbaren Schaden für das deklarierte Ziel einer »Wiedervereinigung« der beiden deutschen Staaten. Ein weiteres zentrales Argument war, dass die offizielle NATO-Doktrin im Fall eines sowjetischen Angriffs – eine andere Ausgangslage kam in der Planung gar nicht vor – bereits auf einer frühen Stufe den Einsatz sogenannter taktischer Atomwaffen, praktisch also die nukleare Verwüstung Mitteleuropas, vorsah.
Die Bevölkerung war damals, wenige Jahre nach dem Krieg, überwiegend gegen die »Remilitarisierung« eingestellt. Befragungen, auch unter verschiedenen sozialen Gruppen, zeigten, dass mindestens zwei Drittel der jungen Männer den Kriegsdienst ablehnten. Die Proteste wurden noch stärker, als Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) schon 1957, ein Jahr nach Gründung der Bundeswehr, völlig offen eine deutsche »Teilhabe« an Atomwaffen anderer NATO-Staaten anstrebten. Adenauers Aussage am 5. April 1957, Granaten mit nuklearen Sprengköpfen seien »im Grunde nichts anderes als eine Weiterentwicklung der Artillerie« und »beinahe normale Waffen«, war direkter Anlass für das eine Woche später veröffentlichte Manifest der »Göttinger 18« – bekannte Physiker und andere Naturwissenschaftler –, die sich eindeutig gegen jeglichen Einsatz von Atomwaffen aussprachen.
Im März 1958 leitete die SPD die Kampagne »Kampf dem Atomtod« ein. Die sich entwickelnde Massenbewegung brach allerdings schnell zusammen, als die SPD mit ihrem Godesberger Programm vom November 1959 definitiv nach rechts abbog und in der Folge die Kampagne schlagartig einen großen Teil ihrer organisatorischen Infrastruktur und ihrer Finanzquellen verlor. Nicht ganz außerhalb dieses Kontextes war am 17. August 1956, also in enger zeitlicher Nähe zum Wehrpflichtgesetz, die KPD verboten und kriminalisiert worden. Der damit verbundene Einschüchterungseffekt und die Diffamierungsmöglichkeiten reichten weit über die Partei hinaus, die schon seit 1953 nicht mehr im Bundestag vertreten war.
Eingliederung in die NATO
Die ersten Wehrpflichtigen nach dem Krieg waren, wie schon erwähnt, zum 1. April 1957 eingezogen worden. Als offizielle »Geburtsstunde« der Bundeswehr gilt aber der 12. November 1955. An diesem Tag erhielten die ersten 101 Freiwilligen, alles frühere Offiziere und Unteroffiziere der Wehrmacht des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, vom damaligen Verteidigungsminister Theodor Blank ihre Ernennungsurkunden. Ein halbes Jahr zuvor, am 9. Mai 1955, war die BRD in die NATO aufgenommen worden. Voraussetzung dafür war das Inkrafttreten der Pariser Verträge am 4. Mai 1955, in deren Rahmen zehn Jahre nach Kriegsende die Souveränität der BRD weitgehend – nicht vollständig – hergestellt wurde.
Die Bildung einer nationalen Armee als Teil der am 4. April 1949 gegründeten westlichen Allianz als einzig möglicher Weg zur Wiedererlangung der deutschen Souveränität: Das war die zentrale Behauptung des seit September 1949 amtierenden Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Spätestens seit 1950 hatte er Berater – mehrheitlich aus der ehemaligen Wehrmacht und aus dem Staatsapparat des Reichs – um sich geschart, die diskret getarnt, aber durchaus nicht wirklich geheim die Remilitarisierung planten und praktisch auf den Weg brachten. Die Truppe, die zunächst einfach als »neue Wehrmacht« bezeichnet wurde, sollte als Fundament für den späteren Aufbau der Bundeswehr dienen. Rechtliche Grundlage war das am 16. Juli 1955 vom Bundestag gegen die Stimmen der SPD verabschiedete Freiwilligengesetz, das die Personalstärke der »Kaderarmee« auf 6.000 Mann beschränkte.
Der Wiederaufbau einer deutschen Nationalarmee wurde von der Bundesregierung gegen starkes Misstrauen und direkten Widerstand der europäischen Nachbarn, vor allem Frankreichs, durchgesetzt. Adenauer hatte dafür den Rückhalt und die aktive Unterstützung der USA, deren Regierung seit Beginn des Koreakrieges im Juni 1950 auf einen zahlenmäßig starken deutschen »Verteidigungsbeitrag« drängte.
Die Gutachter haben die Erklärung der verantwortlichen militärischen Führer des Atlantikpaktes ignoriert, dass auf jeden Fall – auch wenn die Bundesrepublik Deutschland zwölf Divisionen mit 500.000 Mann aufstellt – eine Aggression hier im Herzen Europas mit dem sofortigen Einsatz von Atomwaffen beantwortet werden würde. (…) Wir müssen uns von der Vorstellung freimachen, als ob die Kräfte der Bundesrepublik Deutschland ausreichten, eine mit vollem Einsatz beabsichtigte sowjetische Aggression auch mit Unterstützung der Westmächte an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zum Halten zu bringen.
Wer glaubt, seine militärische Planung darauf einrichten zu können, der plant das Unmögliche. Diesen Fall zu vermeiden, das ist die Aufgabe der Politik, denn den Fall überleben würde niemand von uns. Die Frage ist also: Wo steckt der wirkliche Abschreckungsfaktor in der weltpolitischen Situation, der diesen Fall gar nicht erst eintreten lässt? Er liegt nicht bei den 500.000 Mann der Bundesrepublik Deutschland!
Meine Damen und Herren, mancher von Ihnen sagt: Ja, dann müssen wir doch wenigstens ein Gegengewicht gegen das besitzen, was an militärischem Material in der sowjetischen Besatzungszone aufgebaut worden ist. – Auch diese Aufgabe kann man sehr in Ruhe betrachten. Die Kräfte, über die die sowjetische Besatzungszone jetzt verfügt, sind so lange keine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland, als durch die internationale Situation auf deutschem Boden ein Konflikt eben nicht einen Konflikt unter Deutschen, sondern einen Konflikt zwischen den Weltmächten und infolgedessen den Dritten Weltkrieg bedeuten würde.
→ Aus der Rede Fritz Erlers (SPD) in der Bundestagsdebatte am 4. Juli 1956Abschreckung als Vorwand
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
