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04.06.2026
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Geheimdienst warnt vor Marx und Moritz
Brandenburgs Verfassungsschutz fordert von Schulen Mithilfe bei der Bespitzelung der Schulstreikbewegung gegen die Wehrpflicht
Sie ist unausrottbar in die Mentalität der Mächtigen eingeschrieben: die Vorstellung, dass niemand – außer jene unter Herrschaft des Feindes – so unzufrieden sein könnte, dass er sich an Massenprotesten gegen die Regierung beteiligt, und dass lediglich die Agitation von »Extremisten« die Menschen auf die Straße treibt. Das ist verknüpft mit dem antikommunistischen Klischee, wonach diese »Extremisten« nur so tun, als ob sie nach einer friedlicheren und gerechteren Gesellschaft strebten, dies aber nur eine Verschleierungstaktik ist, die ihre Verschlagenheit beweist.
Diesem Narrativ folgend warnt das brandenburgische Bildungsministerium Schulen vor einer »fortlaufenden Instrumentalisierung der Kampagne ›Schulstreik gegen Wehrpflicht‹ durch Linksextremisten«. So die Betreffzeile eines jW vorliegenden Schreibens des Verfassungsschutzes an das Ministerium, welches anschließend von diesem an mehrere Dutzend weiterführende Schulen zwischen Elbe und Oder weitergeleitet wurde. Ein Pressesprecher erklärte gegenüber jW dazu, das Ministerium sei »verpflichtet, für die Schulen relevante Hinweise anderer Behörden weiterzugeben«. Schulleitungen müssten »die konkrete Situation vor Ort im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einschätzen können«. Eine politische Positionierung sei damit nicht verbunden.
Nun ist schon die Zuschreibung »Linksextremismus« sehr wohl eine politische Positionierung. In dem Schreiben wird ausdrücklich vor einer Teilnahme der MLPD, der SDAJ als Jugendorganisation der DKP sowie von Young Struggle als Jugendgruppe der türkisch-kurdischen MLKP gewarnt. Zu erkennen sei solch »dogmatischer Linksextremismus« an Hammer-und-Sichel-Ansteckern oder roten Schlauchschals. Als Beleg für die kommunistische »Unterwanderung« der Bewegung gegen die Wehrpflicht wird ausgerechnet ein Artikel zu deren »Wahrnehmung« durch die CDU-nahe Schüler-Union angeführt.
Schließlich »bittet« der Geheimdienst die Schulleitungen um Mitwirkung bei der Bespitzelung ihrer Schüler gemäß Paragraph 14 Absatz 1 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Dort wird von Einrichtungen des Bundeslandes verlangt, »von sich aus« den Geheimdienst über »sicherheitsgefährdende« oder staatsfeindliche Tätigkeiten zu unterrichten, wenn ihnen solche bekannt werden. Brandenburgs Verfassungsschutzpräsident Wilfried Peters hatte seine antikommunistische Überzeugung bereits in seinem vorigen Job als Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin unter Beweis gestellt. Da hatte er die Klage der jungen Welt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht im Juli 2024 unter anderem mit einer positiven Bezugnahme der Zeitung auf Lenin abgewiesen. Denn dieser habe »die FDGO in energischster Weise bekämpft«.
Den Geheimdienstvorwurf des »Extremismus« wies das Schulstreikbündnis am Mittwoch entschieden zurück. Extrem sei nur eines, »nämlich die Pläne der Bundesregierung«, erklärte ein Bündnissprecher gegenüber jW. Er kritisierte, dass – »während durch Wehrpflicht und Militarisierung ein neuer Krieg vorbereitet wird« – sich der Staat »vor allem gegen Organisationen, die gegen diesen Krieg sind«, wende. Ziele des Streikbündnisses seien »eine Verhinderung der neuen Wehrpflicht und ein Ende der Militarisierung«. Man werde mit allen zusammenarbeiten, »die diese Ziele ebenfalls ehrlich vertreten«. Und jene Kräfte, die stets am entschlossensten gegen einen neuen Weltkrieg auftraten, sind eben nicht Liberale oder Sozialdemokraten, sondern Kommunisten.
Das Schulstreikbündnis betonte, sich nicht einschüchtern zu lassen. Das Ziel bleibe weiterhin, »der Kriegsvorbereitung ein Ende zu bereiten«. Dazu werde als nächstes eine Aktionswoche gegen den »Nationalen Veteranentag« geplant, mit dem die Regierung am und um den 15. Juni »die Leistungen« aktiver und ehemaliger Bundeswehr-Soldaten öffentlichkeitswirksam würdigen möchte.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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