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Gnade oder Peitsche vom Staat
Aktionsplan gegen »Sozialleistungsmissbrauch«: Kritiker warnen vor Generalverdacht gegen hilfsbedürftige Menschen und sehen Sozialstaat in Gefahr
Nach unten treten können sie. Erst recht im Wahlkampf. Wer staatliche Sozialleistungen bezieht, muss sich künftig wohl noch wärmer anziehen, wie aus einem Plan der Regierung zur Bekämpfung von vermeintlichem Sozialleistungsmissbrauch hervorgeht. An dem Schreckenswerk feilt das SPD-kontrollierte Bundesozialministerium schon seit Monaten. Ursprünglich sollte das Ergebnis Ende dieses Jahres vorgelegt werden. Am Mittwoch hatte Ministerin Bärbel Bas ihren »Aktionsplan« aus dem Hut gezaubert, auf den sie sich mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) geeinigt hat.
Für manche konnte es gar nicht schnell genug gehen. »Endlich!« jubelte Bild und erklärte gleich, gegen wen sich der Plan richtet: »Migranten aus Südosteuropa (Bulgarien, Rumänien), die in Schrottimmobilien hausen, kaum oder schwarz arbeiten, dafür aber Sozialleistungen kassieren.« Beifall für Bas und Dobrindt kam tagsdarauf auch vom Deutschen Landkreistag. Der Plan setze »an den richtigen Stellen an«, sagte Hauptgeschäftsführer Kay Ruge dem Tagesspiegel vom Donnerstag. »Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle« schadeten den Betroffenen und belasteten die Kommunen, befand Ruge. Der Landkreistag fordere eine »praxistaugliche« Umsetzung.
Bereits kurz nach Amtsantritt hatte Bas im Juni 2025 verkündet, verstärkt gegen den »organisierten Missbrauch von Sozialleistungen« vorgehen zu wollen. Menschen würden aus EU-Ländern nach Deutschland gelockt und bekämen dann Miniarbeitsverträge angeboten. Parallel würde Bürgergeld beantragt. Das seien »mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen«, meinte die Ministerin. Schon damals hatten viele Fachleute darauf verwiesen, dass »organisierter Sozialmissbrauch« ein Randproblem sei. Das ficht Bas und Dobrindt nicht an, wenn es gilt, sich wenige Tage vor den Wahlen am Sonntag in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als Kämpfer gegen »Sozialbetrüger« zu präsentieren.
Der Plan sieht vor, dass die bestehende Fünfjahresregelung, nach der EU-Bürger mit »gewöhnlichem Aufenthalt« in Deutschland Zugang zu regulären Transferleistungen erhalten, künftig an den »rechtmäßigen Aufenthalt« geknüpft werden soll. Kommunen sollen leichter gegen »Schrottimmobilien« vorgehen können, etwa mit Instandsetzungsgeboten, Vorkaufsrecht, Nutzungsuntersagung oder gar Enteignung. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden. Wenn Personen mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, sollen sie keine Grundsicherung mehr bekommen – eine Maßnahme, die zuletzt vor allem von der Union eingefordert worden war.
»Uns ›Sozialbetrug‹ als zentrales Problem zu verkaufen, ist ein ziemlich durchschaubares Ablenkungsmanöver«, erklärte Cansın Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, am Donnerstag gegenüber junge Welt. Selbstverständlich müssten »Lücken geschlossen werden«. Aber das wahre Problem sei »ein Sozialstaat, der Menschen zuwenig Sicherheit gibt«. Von Bas erwarte sie »einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat« statt eines »Generalverdachts gegen Menschen, die Unterstützung brauchen«.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) kritisierte in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass die geplanten Verschärfungen gar nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen träfen, »die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind«, und die »ohnehin prekäre Lage« wohnungsloser EU-Bürger verschärften. Die BAGW verwies auch darauf, dass von 133.640 Verdachtsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs, die 2025 bundesweit in Jobcentern eingeleitet wurden, nur 377 organisierten, bandenmäßigen Missbrauch betrafen, also etwa 0,3 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Jahresbilanz für 2025 von 406 solchen Fällen aus.
»Wer existenzsichernde Leistungen als Sanktionsinstrument einsetzen will, vermischt strafrechtliche Ermittlung mit Sozialrecht und stellt ein fundamentales Prinzip unseres Sozialstaats in Frage«, ordnete Susanne Ferschl, Mitglied des Bundesvorstands der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen, am Donnerstag auch jW-Anfrage das Regierungsvorhaben ein. Das sei nicht nur sozialpolitisch desaströs, sondern auch verfassungsrechtlich höchst problematisch: »Das Existenzminimum ist ein Grundrecht und kein Gnadenbrot des Staates.«
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