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KPD beginnt Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern

Foto: IPON/IMAGO
Es gibt sie wieder: Die Kommunistische Partei Deutschlands darf zur Wahl antreten (Berlin, 11.1.2026)

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) gab am Mittwoch bekannt, mit dem Wahlkampf zu den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern begonnen zu haben:

70 Jahre nach dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der alten Bundesrepublik tritt die heutige KPD bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 an. Der Landeswahlausschuss hat die Partei offiziell zur Wahl zugelassen. In den vergangenen Tagen hat die KPD in mehreren Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns, darunter Rostock, Schwerin, Stralsund, Wismar und Güstrow, mit der Plakatierung begonnen. Damit ist die KPD im laufenden Landtagswahlkampf sichtbar auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns präsent. (…) Mit Blick auf die Aufrüstung im Land, den U-Bootbau in Wismar oder die zunehmende NATO-Präsenz in Rostock, bildet ein Schwerpunkt dabei die Friedensfrage. »Die Ostsee muss ein Meer des Friedens sein«, lautet eine zentrale Forderung der Partei. Mecklenburg-Vorpommern dürfe nicht weiter zum Standort für militärische Aufrüstung und zur Drehscheibe für Kriegsvorbereitungen werden.

»70 Jahre nach dem Verbot der KPD treten wir zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern an. Unsere Antwort auf die politische Repression von 1956 ist politische Arbeit und die Teilnahme an Wahlen. Wir wollen den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine kommunistische Alternative anbieten«, erklärt Christine Melcher, Landtagskandidatin der KPD in Mecklenburg-Vorpommern.

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Im Mittelpunkt des Landtagswahlprogramms stehen unter anderem bezahlbares Wohnen, der Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, der Schutz öffentlicher Güter sowie der Widerstand gegen Aufrüstung und Militarisierung. Die KPD verbindet diese Forderungen mit der grundsätzlichen Frage, wem die wirtschaftlichen Grundlagen des Landes gehören und in wessen Interesse sie genutzt werden.

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Clara Bünger, kritisierte am Mittwoch die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigten fortgesetzten Binnengrenzkontrollen:

Mit seiner Ankündigung, an Binnengrenzkontrollen weiter festhalten zu wollen, ignoriert Bundesinnenminister Dobrindt geltendes EU-Recht und entsprechende Gerichtsentscheidungen – wie schon bei den rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden. Das ist rechtsstaatlich untragbar und politisch extrem gefährlich. Rechtlich ist die Sache klar: Nur bei einer außergewöhnlichen Bedrohung der Sicherheit und Ordnung, die sich aus einer plötzlich sehr hohen Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ergibt, wären Binnengrenzkontrollen als letztes Mittel ausnahmsweise zulässig. Das ergibt sich aus dem Schengener Grenzkodex. Mehrere Gerichte haben bereits festgestellt, dass von einer solchen Notlage keine Rede sein kann – nicht zuletzt angesichts der seit Jahren massiv rückläufigen Zahl unerlaubter Einreisen nach Deutschland.

An dieser Sachlage ändern auch die Vorgänge in Ceuta nichts. Bekanntlich gab es bislang genau keine Weiterwanderung aus der spanischen Exklave aufs europäische Festland. Die rechtswidrigen Grenzkontrollen verhindern in der Praxis auch keine unerlaubten Einreisen von Schutzsuchenden. Nach allen bisherigen Erfahrungen können sie umgangen werden. Dafür richten sie viel Schaden in bezug auf die Freizügigkeit in der EU an, sie sorgen für Racial Profiling, Staus, Störungen im Lieferverkehr und Millionen von Mehrkosten und Überstunden bei der Bundespolizei. (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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