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Arbeitskampf im Gesundheitswesen

Charité klagt gegen Verdi-Streik

Klinikum geht gerichtlich gegen Notdienstplan vor, Gewerkschaft pocht auf Streikrecht

Von Luca von Ludwig
Foto: Christian von Polentz
Demo unter dem Motto »Klinikrettung jetzt« gegen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (Berlin, 11.6.2026)

Die Merz-Regierung wirkt – und führt zu allgemeinem Unheil. Vor dem Hintergrund der Einsparungen, die im Rahmen der vom CDU-geführten Gesundheitsministerium ausgeheckten »Gesundheitsreform« anstehen, will die Berliner Charité die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte beim aktuell verhandelten neuen Tarifvertrag deutlich verschlechtern. Dagegen sind die Beschäftigten am Mittwoch in einen dreitägigen Warnstreik gegangen – was das Klinikum mit einer Eilklage vor dem Arbeitsgericht Berlin, die ebenfalls am Mittwoch behandelt wurde, zu unterbinden versuchte.

Gegenstand der Klage ist die Notdienstvereinbarung für die Streiktage: Das Klinikum versuche, vor dem Arbeitsgericht stark überhöhte Personalzuteilungen bei den Notdiensten durchzusetzen, sagte Verdi-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer jW bei einer Kundgebung vor Verhandlungsbeginn. »Wir finden, es ist ein Missbrauch der Gerichtsbarkeit, wenn die Charité ihrer Organisationsverantwortung nicht nachkommt«, sagte sie weiter. Das Klinikum hätte dafür Sorge zu tragen, das Patientenaufkommen während des Arbeitsausstandes der Personalsituation entsprechend kleinzuhalten. Die Forderungen der Charité gingen indes teilweise über das Personalniveau, das an normalen Tagen gegeben sei, hinaus. Ein Streik könne aber nicht in der Aufrechterhaltung des Normalzustandes bestehen, befand die Gewerkschafterin.

Die Charité widerspricht. Ein Unternehmenssprecher teilte jW auf Anfrage am Mittwoch mittag mit, zu einer Notdienstvereinbarung sei mit der Gewerkschaft »bislang keine gemeinsame Verständigung möglich« gewesen. »Eine Notdienstvereinbarung – wie von Verdi vorgeschlagen –, die in die Kompetenz, das Recht und die Pflicht der Ärztinnen und Ärzte zur Einschätzung über die Dringlichkeit einer konkreten Behandlung eingreift, ist für die Charité nicht akzeptabel.« Eine Nachfrage, worin genau dieser behauptete Eingriff in die ärztliche Kompetenz bestehe, blieb bis jW-Redaktionsschluss unbeantwortet.

Bei den Verhandlungen um den Tarifvertrag selbst geht es vor allem um die hohe Arbeitsbelastung, die im Gesundheitswesen an der Tagesordnung ist. Der bisherige Tarifvertrag für Gesundheitsfachberufe galt seit 2021; Ärzte und bestimmte Klinikbereiche sind darin nicht erfasst. In der Vereinbarung werden unter anderem Personalschlüssel und ein Ausgleichssystem für besondere Belastungen geregelt. Sie lief zum 1. Juli aus, die Regelungen gelten aber übergangsweise weiter für jene, die da bereits Teil der Belegschaft waren. Diese »Nachwirkung« will die Charité laut Verdi umgehen, indem der Vertrag unter Verweis auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – außerplanmäßig gekündigt wurde.

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Die Beschäftigten fordern neben der Wiedereinsetzung des Tarifvertrags auch seine Ausweitung auf bisher nicht erfasste Bereiche wie die Hochschulambulanzen und die Strahlentherapie, auch Nachbesserungen bei der Belastungsmessung und anderen Gesichtspunkten der Arbeitsbedingungen. Die Charité wiederum will laut Verdi deutliche Verschlechterungen: So soll unter anderem der Belastungsausgleich im Falle von Gewalterfahrungen wegfallen, zudem sollen Auszubildende teilweise als vollwertige Fachkräfte behandelt werden.

Dabei kommen die Pflegekräfte bereits an ihre Belastungsgrenzen, wie Hanna Schulz gegenüber jW berichtete. Sie arbeitet in der Kindernotaufnahme. »Ich kann aus den letzten vier Monaten erzählen: Von 369 Diensten sind nur elf so besetzt gewesen, wie sie es sein sollen. Wir sind chronisch unterbesetzt, fast jede Schicht ist eine belastete Schicht.« Für fünf solcher »belasteten Schichten« – also solche mit Unterbesetzung, Gewaltvorfällen gegen das Personal und ähnlichem – bekommen die Angestellten einen »Charité-Entlastungspunkt«, für den man beispielsweise einen freien Tag bekommen kann. Nach den Vorstellungen der Charité soll es künftig nur noch für 15 solcher Schichten einen Punkt geben, sagte Schulz.

Es käme zwar Personal nach, aber nicht genug, um die Lücken zu füllen, meinte sie gegenüber jW weiter. »Vor drei Wochen war ich mit zwei Kollegen alleine im Spätdienst. Das ist die Zeit, wo die meisten Patienten kommen. Eigentlich hätten wir zu siebt sein sollen«, schilderte sie die Zustände. Eine Pflegekraft mache dann die Dringlichkeitseinteilung, zwei würden die Patienten versorgen – bei über 20 Behandlungsplätzen. »Wenn es dann einen wirklich akuten Notfall gibt, ist ja klar, dass man sich nicht zerteilen kann. Und da beginnt die Patientengefährdung.«

Zu jW-Redaktionsschluss stand eine Entscheidung im Verfahren der Charité gegen Verdi noch aus, wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mitteilte. Gewerkschafter waren bereits im Vorfeld davon ausgegangen, dass sich die Verhandlung bis in den späten Nachmittag ziehen könnte.

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2026, Seite 5, Inland

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