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12.05.2026
Nordrhein-Westfalen

Wie sollte das Gesetz nachgebessert werden?

Im Entwurf für eine Antidiskriminierungsregelung in NRW fehlt unter anderem eine Ombudsstelle, meint Ayla Çelik

Interview: David Bieber
Wieso braucht es ein Landesantidiskriminierungsgesetz, LADG, in Nordrhein-Westfalen, wenn es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG, bereits ähnliche Regelungen gibt? Das AGG auf Bundesebene schützt vor allem im Arbeitsleben und im Zivilrecht, etwa bei Bewerbungen, Mietverhältnissen oder Dienstleistungen. Es lässt aber Schutzlücken dort offen, wo Bürger staatlichem Handeln begegnen – also in Schulen, Hochschulen, Behörden oder anderen öffentlichen Einricht...

Artikel-Länge: 4891 Zeichen

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