Zum Inhalt der Seite
Vivantes und Charité

Nächster Wortbruch in Berlin

Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses stimmt gegen die Rückführung der Servicegesellschaften von Charité und Vivantes

Foto: IMAGO/Martin Wagner

Überraschend ist es nicht. Ein Skandal trotzdem. Bei Treffen mit Beschäftigten der Servicegesellschaften von Charité und Vivantes bekräftigte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner immer wieder: Die Rückführung der ausgegliederten Krankenhausbereiche in die Mutterkonzerne müsse erfolgen und werde erfolgen. Genauso äußerten sich Politiker der Berliner SPD. Auch im Koalitionsvertrag der Berliner Landesregierung aus CDU und SPD steht das Vorhaben: »Die Koalition wird die Rückführung der Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchführen. Die Rückführungen sollen faire Arbeitsbedingungen garantieren. Weitere Ausgliederungen oder Outsourcing von Leistungen in unseren Krankenhäusern wird es nicht geben.«

Aber was schert sie das Geschwätz von gestern? Wie bei den Vorgängerregierungen, die das Rückführungsziel in ihre Koalitionsverträge geschrieben hatten, zeichnet sich nun ein weiterer Wortbruch ab. Nach dem Gesundheitsausschuss hat sich auch der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die Eingliederung der Servicetöchter in die Mutterkonzerne ausgesprochen. Das geht aus einer »dringenden Beschlussempfehlung« an das Abgeordnetenhaus hervor, die jW vorliegt. Das Votum erging in der Sitzung vom 10. Juni mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die der Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der AfD.

Konkret wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt, den diese bereits im April des vergangenen Jahres als »dringlichen Antrag« ins Abgeordnetenhaus eingebracht hatte. Darin heißt es: »Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2025 einen verbindlichen Zeitplan für die Eingliederung der Tochterunternehmen von Charité und Vivantes, der Charité Facility Management GmbH (CFM) und Vivantes Service GmbH (VSG), Vivantes SVL, Vivantes Viva Clean Nord und Civa Clean Süd in die Mutterkonzerne vorzulegen.« Bis die Beschäftigten »durch die Eingliederung wieder direkt unter den TVöD fallen«, seien für die Tochterunternehmen Tarifverträge »auf Grundlage des TVöD abzuschließen, gegebenenfalls mit prozentualen Abschlägen«.

Anzeige

Die Linke versucht hiermit, einen Vorgang rückgängig zu machen, den ihre Vorgängerpartei in den 2000er Jahren als Juniorpartner einer »rot-roten« Landesregierung mitzuverantworten hat: die Ausgliederung und Privatisierung sogenannter patientenferner Bereiche. Damit einher gehen Jahrzehnte vorenthaltener Löhne, Zuschläge und Sicherheiten. Die Zwei-Klassen-Entlohnung zwischen Angestellten der Servicegesellschaften und der Mutterkonzerne Charité und Vivantes liegt inzwischen in manchen Bereichen bei 800 Euro brutto monatlich. Aus diesem Grund haben die Reinigungskräfte, Therapeuten, Caterer, Fahrer, Patientenbegleiter und all die Kollegen in den anderen ausgegliederten Bereichen in den vergangenen Jahren immer wieder gekämpft. Bei der CFM zuletzt 48 Tage im vergangenen Jahr. Mit Erfolg. Bis 2030 soll eine Angleichung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, der für die Charité (wie für Vivantes) gilt, erfolgen. Die Beschäftigten der Servicegesellschaften von Vivantes befinden sich aktuell in einem Erzwingungsstreik. Ein Ende ist nach mehr als 50 Tagen Ausstand und mindestens 18 Verhandlungsrunden nicht in Sicht. Im Gegenteil, mit Verweis auf die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung war die Geschäftsführung im Mai sogar hinter bereits gemachte Angebote zurückgefallen.

Das heißt nicht nur, dass den schlecht bezahlten Beschäftigten der Tochtergesellschaften droht, die ersten Opfer der Gesundheitsreform zu werden. Daran zeigt sich auch, wie wichtig die Rückführung ihrer Tätigkeiten in die Mutterkonzerne ist. Denn trotz GKV-Reform werden die direkt bei Vivantes Angestellten wohl weiterhin nach TVöD bezahlt werden, während der für die ausgegliederten Kollegen immer Verhandlungsmasse sein wird.

Am Ende bleibt die Frage, warum die Mitglieder des Hauptausschusses gegen den Antrag der Linkspartei gestimmt haben. Und ob CDU und SPD nicht etwa noch einen eigenen einbringen werden. Eine Antwort blieben sowohl die Mitglieder von CDU und SPD als auch die der AfD am Montag in der gesetzten Frist schuldig. Klar dürfte nur eins sein: Die mehr als 5.000 Beschäftigten der Servicegesellschaften werden für diese Parteien im September ziemlich sicher nicht stimmen. Mindestens.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2026, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!