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Aus: Ausgabe vom 20.04.2026, Seite 2 / Inland
Gesundheitsversorgung

Ist die angemessene Pflege von Kindern gefährdet?

Auszubildende werden durch fehlende Angebote um ihr Recht auf die Wahl einer Spezialisierung gebracht, erklärt Andreas Artlich
Interview: Luca von Ludwig
Säugling beim Kinderarzt.jpg
Kinderspezifische Krankheitsbilder müssen nicht nur diagnostiziert, sondern die Patienten auch adäquat versorgt werden (Symbolbild, Bielefeld, 25.2.2019)

Vor dem Petitionsausschuss des Bundestages wird an diesem Montag eine Petition zur Kinder- und Jugendkrankenpflege besprochen, die unter anderem vom Bündnis Kinder und Jugendgesundheit organisiert wurde. Worum geht es im Kern?

Hauptanliegen ist unsere Forderung, die hochspezialisierten und komplexen Aufgaben in der Pflege von kranken Kindern inhaltlich mit hoher Qualität weiter im Ausbildungscurriculum zu erhalten und vor allem die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit für diese Spezialisierung zu gewährleisten.

Inwiefern wird dieses Wahlrecht eingeschränkt?

Grundsätzlich sieht das Pflegeberufegesetz vor, dass man im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit hat, sich zu spezialisieren. Neben dem grundsätzlich generalistischen Ansatz kann man den sogenannten Vertiefungsansatz wählen – zum Beispiel eben in der Kinderkrankenpflege. Dieses freie Wahlrecht ist aber in Gefahr, weil die entsprechenden Kurse landauf, landab durch die Pflegeschulen gar nicht angeboten werden. Außer Hamburg haben alle Bundesländer in unterschiedlichem Ausmaß den Pflegeschulen überlassen, ob sie überhaupt den eigenständigen Abschluss oder das Wahlrecht anbieten.

Die zuständigen Ministerien sagen, nur ein Prozent der Auszubildenden würden diese Spezialisierung in Anspruch nehmen.

Im Gesetz ist festgehalten, dass die Bundesregierung Ende 2025 den Bundestag darüber unterrichtet, in welchem Maß das Wahlrecht für die jeweiligen Spezialisierungen wahrgenommen wird. Und da ist sie einer ärgerlichen und kritischen Fehleinschätzung unterlegen: Man hat einfach gezählt, wie hoch der Anteil der Auszubildenden ist, die sich für die Spezialisierung entscheiden, und dann aus den niedrigen Zahlen geschlossen, die Option wäre nicht attraktiv genug oder es gäbe kein Interesse. Dabei wird das Wahlrecht wie gesagt in weiten Teilen des Landes überhaupt nicht angeboten. Dann kann es auch nicht von allzu vielen wahrgenommen werden.

Weshalb fehlen die Angebote?

Zum einen ist es teuer, wenn man spezialisierte Ausbildungsplätze und Schulungen für eine Untergruppe der Auszubildenden anbieten muss. Je mehr von der theoretischen Ausbildung für alle gemeinsam geplant wird, desto effizienter und billiger ist es. Zweitens der Personalmangel. Die Schulen beklagen nicht ganz zu Unrecht, dass sie Schwierigkeiten haben, Fachkräfte für die Lehre zu gewinnen. Und drittens ist da ein Strickfehler im Pflegeberufegesetz: Auch die Auszubildenden, die sich nicht spezialisieren, müssen in einem gewissen Umfang in der Kinderkrankenpflege unterrichtet werden. Das sind aber zahlenmäßig viel, viel mehr, und die blockieren die spezialisierten praktischen Ausbildungsslots in den Kliniken.

Warum braucht es überhaupt eine gesonderte Ausbildung für die Kinderpflege?

Zum Beispiel funktioniert bei Kindern das Herz-Kreislaufsystem ganz anders als das eines älteren Menschen. Dann wären da kinderspezifische Krankheitsbilder. Im Altersverlauf verarbeiten Kinder Krankheiten auch völlig unterschiedlich. Und auf die Bedürfnisse eines Frühgeborenen geht man anders ein als auf die eines älteren Säuglings, eines Kleinkindes, Schulkindes oder eines Jugendlichen. Diese Herausforderung kommt in der Erwachsenenpflege so nicht vor.

In der Petition ist auch von qualitativen Mängeln bei der Ausbildung die Rede.

Das ist ein Thema, das in den Klinken für viel Spannung sorgt. Vor der Reform des Pflegeberufegesetzes musste man sich vor der Ausbildung entscheiden, wie man sich spezialisieren will. Damals hatte die Kinderkrankenpflege in Deutschland einen sehr hohen Standard. Durch die Generalisierung gibt es jetzt aber nach dem Examen beim Start in den Beruf drastische Kompetenzdefizite, die im Vergleich zur spezialisierten Ausbildung sofort auffallen. Das führt dazu, dass die Kliniken vollkommen chaotisch und ohne einheitliche Regelungen Nachqualifikationen durchführen müssen. An meiner Klinik haben wir wirklich ein eigenes Curriculum, um eigentlich ausgebildete Pflegekräfte auf den theoretischen Stand zu bringen, den wir früher für selbstverständlich hielten.

Ist die angemessene Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der BRD gefährdet?

Ja, in der Kinderkrankenpflege ist das auf jeden Fall so. Und das ist in Politik und Öffentlichkeit noch nicht ausreichend angekommen.

Andreas Artlich ist Leiter einer Kinderklinik und Sprecher der Kommission Personalressourcen im Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit

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