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Urteil vor dem Urteil
Wegen seiner DKP-Mitgliedschaft droht dem Schriftsteller und Wachmann Ken Merten ein faktisches Berufsverbot. Das VG Leipzig verweigert ihm Rehabilitation
Die Schlinge wird enger: Wegen seiner Mitgliedschaft in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) könnte Ken Merten künftig nicht mehr als Wachmann arbeiten dürfen. Mit Beschluss vom 21. August, der junge Welt am Freitag vorlag, hat das Verwaltungsgericht Leipzig einen Antrag Mertens abgelehnt, der zum Ziel hatte, seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit für den Beruf wiederherzustellen.
Der in Leipzig lebende Autor war seit November 2023 außerdem in der Bewachung etwa von Geflüchtetenunterkünften tätig. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, ersuchte die Stadt Leipzig den sächsischen Verfassungsschutz noch im selben Monat um Kenntnisse zu Merten. Die hatte der Inlandsgeheimdienst freilich parat: Merten sei im Bundesvorstand der SDAJ für Bildungsaufgaben zuständig gewesen, sei zudem für die »linksextremistische« Tageszeitung junge Welt sowie für die Wochenzeitung Unsere Zeit tätig gewesen. Weiteres teilte der Verfassungsschutz im Februar 2026 mit: Merten habe am ersten Schulstreik gegen Wehrpflicht teilgenommen und sei Mitglied der DKP. Die Hinweise dienten der Stadt zuletzt im März als Grundlage für die Mitteilung, dass Merten die Voraussetzungen der gewerblichen Zuverlässigkeit nicht mehr erfülle – schließlich sei eine »Zugehörigkeit zur sogenannten ›DKB‹ festgestellt worden«, hieß es damals in einem Schreiben des Ordnungsamtes.
In der Folge beantragte das »DKB«-Mitglied vorläufigen Rechtsschutz. Die Kammer bewertete das Anliegen nun als unbegründet, da keine besondere Dringlichkeit vorliege, sprich: Merten habe die Hauptsacheentscheidung abzuwarten. Abenteuerlicher sind die inhaltlichen Anmerkungen des Gerichts. »Das ist im Grunde schon eine Vorwegnahme der Hauptsache«, erklärte Mertens Anwalt Erkan Zünbül am Freitag auf jW-Anfrage. Einen Erfolg erwartet Zünbül nicht mehr.
So sei, meinen die Richter, »in der Tat davon auszugehen«, dass Merten nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Denn: Wachleute übernähmen »polizeiähnliche Funktionen«. Dafür erforderlich: das staatliche Gewaltmonopol »strikt« zu »respektieren«. Zweifel daran bestünden etwa, »wenn der Betroffene behördliche Entscheidungen nicht als staatliche Hoheitsakte anerkennt«. Als »grotesk« hatte Merten zwar bereits im März gegenüber jW bezeichnet, »einem organisierten Antifaschisten und Antikapitalisten abzusprechen, dass er Geflüchtete und Wohnungslose beschützen kann«. Aber wie die Kammer jetzt feststellte, könne eine Wachperson nicht als zuverlässig gelten, wenn diese Bestrebungen gegen die sogenannte freiheitliche demokratische Grundordnung unterstütze oder verfolge.
Die DKP verfolge unter anderem laut sächsischem Verfassungsschutzbericht 2025 derartige Bestrebungen. Solche definierten sich nicht am »Merkmal legal/illegal«. Die Richter wurden grundsätzlich: »Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischem Ziel liegt dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei … zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden.« Das sei bei der DKP der Fall, und Merten somit als Wachmann nicht zuverlässig.
Nach Ansicht von Anwalt Zünbül widerspricht das dem Grundgesetz. Gemäß Parteienprivileg könne eine Partei ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Solange das nicht gegeben ist, könne »allein die Mitgliedschaft in dieser Partei nicht dazu führen, dass Konsequenzen wie Berufsverbote entstehen«, sagte er.
Neue »Beweise« für Mertens Mitgliedschaft in der »Bestrebung« DKP haben die Verfassungsschützer, die ihr Dasein offenbar als staatlich glorifizierte Social-Media-Nutzer fristen, übrigens auch geliefert. Angeführt ist ein Instagram-Video der DKP Leipzig von Anfang Juli, in dem Merten Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr statt Milliarden für Militarisierung fordert. jW darf dem Geheimdienst unter die Arme greifen: Für diese »linksextremistische« Zeitung schrieb Merten zuletzt am Montag.
Der Kommunist erkannte das Vorgehen gegen ihn als »Teil einer neuen Welle der Berufsverbote in der Bundesrepublik«. Gegenüber jW sagte er am Freitag, dass soziale und demokratische Rechte im Kontext des »militaristisch-reaktionären Staatsumbaus im Sinne der Kriegsvorbereitungen« geschliffen würden. »Dass in meinem Fall bloße Mitgliedschaften ausreichen, um mich für ›unzuverlässig‹ zu erklären, ist ein direkter Angriff auf alle Kommunistinnen und Kommunisten, und auf die, die es mit Antifaschismus, Antikapitalismus und Antimilitarismus ehrlich meinen.«
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