Wahlkampfhelfer des Tages: MDR
Sendung unterbrochen. Bildschirm schwarz. Die Stimme aus dem Off vermeldet: Der König ist gestorben. Oder: Die Bomben kommen, man begebe sich in Sicherheit. Oder: Der Mitteldeutsche Rundfunk hat sich etwas einfallen lassen. Eine Ansage, für die am Montag abend eine MDR-Sendung pausiert wurde: »Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR-›Sachsen-Anhalt heute‹? Das könnte passieren.« Gleichentags im MDR-Radio: »Wie Sie hören, hören Sie nichts …« Schwarze Tage, denn die AfD »will beim Rundfunk Tabula rasa, also alles zerstören«, sagte Intendant Ralf Ludwig bereits am Freitag der Mitteldeutschen Zeitung.
Ja, die Sternenzerstörer namens AfD haben zur »ersten Amtshandlung« für Sachsen-Anhalt erhoben, die Rundfunkstaatsverträge aufzukündigen und damit den »Anfang vom Ende des GEZ-finanzierten Zwangsrundfunks« einzuläuten. Heißt: Beim MDR bangt man um Posten. Zu Recht: Die Erzählungen der AfD verfangen bekanntlich bei mehr als 40 Prozent der Wahlberechtigten. Dazu zählt auch die der gemeinsamen Sache der Kartellparteien mit Antifa, NGO-Sumpf und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Und der schickt sich offenbar an, solche Flausen nach Kräften zu bestätigen.
Mit ihrer Wahlkampfhilfe sind sie in bester Gesellschaft. Ganz ohne Rundfunkstaatsvertrag vollbrachte es vor kurzem der Spiegel, mit dem Konterfei Ulrich Siegmunds auf der Titelseite dem AfD-Kandidaten hervorragendes Wahlkampfmaterial an die Hand zu geben, das der für seine Gefolgschaft auch gerne signiert. Noch köstlicher: »Wetten, dass … die Demokratie gewinnt?!« fragt sich die Taz und lud für Dienstag abend zur Beantwortung die Spitzenkandidaten nach Magdeburg ein. Mit dabei: Sven Schulze, CDU, ungefähr 23 Prozent in Umfragen; Armin Willingmann, SPD, sieben Prozent; Eva von Angern, Die Linke, 13 Prozent; Susan Sziborra-Seidlitz, Bündnis 90/Die Grünen, fünf Prozent; und Claudia Wittig, BSW, vier Prozent. Fällt etwas auf? Aber wer nicht sehen oder hören will, muss fühlen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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