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Aus: Ausgabe vom 30.03.2026, Seite 4 / Inland
Staat gegen Linke

Leipzig und die »sogenannte ›DKB‹«

Ordnungsamt spricht Schriftsteller Ken Merten auf Betreiben des Verfassungsschutzes die »gewerberechtliche Zuverlässigkeit« als Wachmann ab
Von Kristian Stemmler
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Ken Merten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht keinen Hehl daraus, dass er Linken »auf den Pelz rücken« will, wie er im Januar erklärte. Dass das nicht nur so dahingesagt, sondern vielerorts einmal mehr übergriffige Staatspraxis ist mit handfesten Konsequenzen ist, zeigt der Fall Ken Merten. Dem in ­Leipzig lebenden Schriftsteller und Autor, der unter anderem für UZ und junge Welt schreibt, droht der Verlust seines Nebenjobs im Sicherheitsgewerbe, nachdem ihm das Leipziger Ordnungsamt aufgrund von Informationen des Inlandsgeheimdienstes die »gewerberechtliche Zuverlässigkeit« abgesprochen hatte.

In einem Schreiben von Mitte März teilte die Behörde Merten, der soziale Einrichtungen bewacht, lapidar mit, eine »weitere Beschäftigung in sicherheitsrelevanten Bereichen« sei nicht möglich. Begründet wird das mit Hinweisen des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. »Nach den übermittelten Informationen soll in einem veröffentlichten Bildbeitrag ihre Zugehörigkeit zur sogenannten ›DKB‹ festgestellt worden sein«, heißt es in dem offensichtlich nicht mit größter Sorgfalt erstellten Schreiben. Außerdem werde in dem »Bildbeitrag« eine »Nähe zu einer linksextremistisch geprägten Szene« zum Ausdruck gebracht.

Mit dem Kürzel »DKB« dürfte die DKP gemeint sein, deren Mitglied Merten ist. Bei dem Bildbeitrag handle es sich möglicherweise um ein kurzes Video, das am Rande des Schulstreiks im Dezember 2025 aufgenommen wurde, wie Merten gegenüber jW erklärte. Er bezeichnete es als »grotesk, einem organisierten Antifaschisten und Antikapitalisten abzusprechen, dass er Geflüchtete und Wohnungslose beschützen kann«.

Schon Ende 2023 hatte das Ordnungsamt versucht, Merten um seine Stelle bei der Sicherheitsfirma zu bringen, wobei es eher dilettantisch vorging. Erst bestätigte das zuständige Amt die für einen Wachmann erforderliche Zuverlässigkeit – um diesen Bescheid knapp eine Woche später wieder zurückzunehmen. Der Sachbearbeiterin hätten bei dessen Ausstellung die »ausführlichen Erkenntnisse« zum Antragsteller noch nicht vorgelegen. Welche das sind, erfuhr Merten bei einem Gespräch im Ordnungsamt Anfang 2024, nachdem er mit Hilfe des Anwalts der Firma, für die er tätig ist, Widerspruch eingelegt hatte.

Neben der Tätigkeit für die UZ und jW wurden ihm dabei seine frühere Funktion als Leiter der Bildungs-AG im Bundesvorstand der SDAJ und seine Mitgliedschaft in der DKP vorgeworfen. Die Parteiaktivitäten seien ausschlaggebend dafür gewesen, Merten die Zuverlässigkeit abzusprechen. In einem Schreiben vom März 2024 begründete der Anwalt den Widerspruch gegen die Rücknahme des Bescheids. Es fehle an einer »konkreten Einzelfallprüfung«, heißt es darin. Auch gebe es keine Erkenntnisse, dass Merten »einzeln oder in einer Vereinigung« verfassungswidrige Bestrebungen verfolge. Weder UZ noch jW seien für verfassungswidrig erklärt worden, das gelte auch für die SDAJ und die DKP.

Die Stadt Leipzig legte die Sache im Mai 2024 der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz vor, die erst Ende Oktober 2025 entschied – und zwar im Sinne Mertens. Der Widerspruch wurde angenommen, die Rücknahme der »Bewachungsgewerbeerlaubnis« für rechtswidrig erklärt, allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Gründen. Beim Leipziger Ordnungsamt wollte man diese Schlappe nicht auf sich sitzen lassen und suchte nach einem neuen Hebel, um Merten »fehlende Zuverlässigkeit« zu attestieren.

So kam es zur Mitteilung von Mitte März, in der das Amt auf ein Schreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz vom 25. Februar Bezug nimmt. Der Geheimdienst hatte offenbar den »Bildbeitrag« ausgegraben, der eine Zugehörigkeit des Autors zur »sogenannten ›DKB‹« belegen soll. Die Voraussetzungen der »gewerblichen Zuverlässigkeit« seien »nicht mehr erfüllt«. Merten will auch gegen die erneute Repression mit Hilfe des Anwalts seiner Firma vorgehen. Er bezeichnete es gegenüber jW als »Gängelei und Willkür«, ihm nochmals die Zuverlässigkeit »entziehen zu wollen, basierend auf beliebigen, antikommunistischen Behauptungen«. Berufsverbote seien in der Bundesrepublik mittlerweile wieder »Mittel der Klassenjustiz gegen progressive und linke Menschen«.

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