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US-Handelspolitik

Neues altes Zollregime

USA verhängen neue Zölle gegen 60 Länder. Begründung: Bekämpfung der Zwangsarbeit. Handelspartner reagieren gelassen

Foto: UPI Photo/IMAGO
Hoch die Faust. Donald Trump kämpft gegen die Zwangsarbeit, ob in Indien, Bangladesch oder der Schweiz (Washington, D. C., 6.2.2025)

Immerhin wird’s nie langweilig mit ihm: Pünktlich zum Auslaufen der letzten weitreichenden Zölle, die US-Präsident Donald Trump im Februar verhängt hatte, rief er am Freitag auch schon neue aus. Zwischen zehn und 12,5 Prozent Aufschlag sollen nun bei Einfuhren von Gütern aus 60 Ländern – darunter auch die EU-Staaten und China – fällig werden. Obwohl die meisten Beobachter mit einem neuen Zollregime gerechnet hatten, sorgte die Begründung dann doch für einige Irritation: Die Einfuhrgebühren sollen der Eindämmung von Zwangsarbeit dienen.

»Präsident Trump hat erkannt, dass Jahrzehnte der moralischen Überzeugungsarbeit die Zwangsarbeit nicht aus den globalen Lieferketten beseitigt haben«, hieß es in einem Statement des zuständigen US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer. Die USA würden Zwangsarbeit schon seit einem Jahrhundert verbieten und bekämpfen, und es sei »an der Zeit für unsere Handelspartner, das gleiche zu tun«, sagte der Beamte des Landes mit der größten Gefängnispopulation der Welt, wo die Häftlinge zu Hunderttausenden zum Schuften gezwungen werden.

EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas nahm die Angelegenheit persönlich und verwies auf die im Vergleich zu den Vereinigten Staaten deutlich besseren Bedingungen, unter denen die Arbeiter im Staatenblock ausgebeutet würden, wie zum Beispiel gesetzliche Urlaubsregelungen. Womit sie den Kern der Sache etwas verfehlte, denn selbst die US-Amerikaner werfen den meisten der betroffenen Länder nicht direkt die Nutzung von Zwangsarbeit vor, sondern dass sie nicht genug gegen Importe von unter solchen Bedingungen entstandenen Waren tun würden.

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Ob ein Handelspartner mit Strafzöllen von zehn oder 12,5 Prozent belegt wird, entscheidet sich nach Ermessen der zuständigen US-Behörde, die dies vorgeblich davon abhängig macht, ob das jeweilige Land nach ihrer Einschätzung genug getan hat, um den Forderungen der USA nach Tilgung der Zwangsarbeit aus den Lieferketten nachzukommen. Die EU wird laut der offiziellen Mitteilung mit variablen Zöllen belastet, ebenso beispielsweise Taiwan und die Schweiz. Bekannte Arbeiterparadiese wie Bangladesch, Indien und Malaysia hätten hingegen entsprechende Maßnahmen veranlasst und werden von Washington mit Einfuhrgebühren von nur zehn Prozent belegt.

Unter das neue Zollregime sollen über 99 Prozent aller in die USA importierten Produkte aus den betreffenden 60 Ländern fallen. Ausnahmen gelten für Güter wie Stahl und Aluminium, für die es eigene Zollregeln gibt, so wie für zahlreiche Waren, bei denen Einfuhrgebühren zu einer Knappheit in den Vereinigten Staaten führen könnten.

Die bizarre Begründung der Maßnahme sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Trump mit der Ausrufung des neuen Zollregimes keineswegs erratisch agiert. Vielmehr wählt er exakt jene Schritte, die ihm erlauben, seine Handelspolitik auch ohne Zustimmung des US-Kongresses durchzusetzen. Die wäre notwendig gewesen, um die bisherigen Zölle – veranlasst nach Sektion 122 des Trade Acts von 1972 – nach Ablauf der Frist von 150 Tagen am Freitag fortzuführen. Der Griff zu Maßnahmen nach Sektion 301, wie nun geschehen, verschafft ihm hier erheblichen Spielraum; sie bleiben theoretisch bis auf Widerruf in Kraft.

Eine Überraschung war das alles nicht, denn für den Rückgriff auf den Gesetzesparagraphen sind langwierige Voruntersuchungen und Konsultationen notwendig. Zudem liegen die neuen Zollbestimmungen etwa auf der gleichen Höhe wie die nun ausgelaufenen. Entsprechend gelassen reagierte das Gros der Betroffenen auf die Ankündigungen. Die EU begrüßte gar, dass die neuen Zölle in Einklang mit vorherigen Abkommen zwischen Brüssel und Washington stünden. Ähnliche Töne kamen aus Großbritannien. Man scheint sich in den Machtzentren des freien ­Westens mittlerweile ganz gut mit dem oft genug verspottetem US-Präsidenten arrangiert zu haben.

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2026, Seite 1, Titel

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