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Arbeitszeiten

Ausbeutung am Backofen

Handwerksverband fordert Aufhebung des Sonntagsbackverbots

Foto: Bihlmayerfotografie/IMAGO
Wenn sie kein Brot haben, sollen sie es halt Sonntag nachts backen, meint die Kapitallobby

Das frisch gebackene Sonntagsbrötchen ist in der Regel gar nicht so frisch gebacken, wie man meint – denn in der Republik herrscht Sonntagsbackverbot. Dieser Schranke für die Ausbeutung der Bäckereibeschäftigten soll zügig beigekommen werden, geht es nach der am Donnerstag von der dpa lancierten Meinung von Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. »Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen«, gab der kurz und knapp Anweisungen Richtung Regierung ab.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Juristisch ist das Aufbacken allerdings eine wesentlich vom Backen verschiedene Tätigkeit: Backstationen, Tankstellen und große Kettenfilialen können Teiglinge aufbacken, wie sie wollen. Laut Diedrich geht die Regelung daher vor allem zulasten von kleinen Handwerksbäckereien. »Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten«, meinte Diedrich. Viele Beschäftigte würden sich wegen der Zulagen und Ausgleichstage bewusst für die Arbeit am Sonntag entscheiden.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, Bäcker in den Ausnahmenkatalog für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung aufzunehmen; im Juni wurde abermals bekräftigt, dies solle ab Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Ein paar Steine liegen den Regierenden bei diesem Vorhaben im Wege: Erst Anfang Juli ging beispielsweise durch die Presse, dass die Bundesregierung plante, Bäckereien zu erlauben, ihr Personal auch sonntags bis zu acht Stunden einsetzen zu dürfen. Allerdings ist das Arbeitszeitrecht Bundes-, die Regelung der Ladenöffnungszeiten jedoch Ländersache.

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Gewerkschaftliche Argumente, etwa zum Gesundheitsschutz und für den Erhalt des Achtstundentages, bügelte Verbandspräsident Diedrich ab: »Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen«, und weiter: »In Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen«.

Stephan Gastmeier, Referatsleiter für den Bereich Getreide bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, wies hingegen gegenüber jW darauf hin, dass sich die Darstellung des Handwerksverbands nur schlecht mit den ständigen Klagen über mangelnde Fachkräfte verträgt. »Wie die erweiterten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen personell gestemmt werden sollen, wurde noch nie dargelegt. Letztlich ist zu befürchten, dass dies nur durch zusätzliche Mehrarbeit des vorhandenen Personals geleistet werden kann.« In dem Sektor gebe es fernerhin weder flächendeckende Manteltarif- noch Entgeltverträge. »Wenn behauptet wird, dass in dieser Branche ›attraktive Sonn- und Feiertagszuschläge‹ bezahlt würden, läuft das allein dadurch schon ins Leere«, so Gastmeier. Die Behauptung, die Beschäftigten würden gerne am Sonntag arbeiten, sei »lebensfremd«.

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2026, Seite 5, Inland

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