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Auf dem Weg zur Präventivpolizei
Eingriffsschwelle vorverlagert: Karlsruhe verhandelt Klagen gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz
Nahezu acht Jahre hat es gedauert, jetzt ist Karlsruhe am Zug. Am Dienstag hat vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung über das repressive bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) begonnen. Es geht um weitreichende, in der Bundesrepublik vorläufig einmalige Befugnisse, die das Gesetz der Polizei einräumt und die tief in Grundrechte eingreifen. Geprüft werden soll vor allem der Begriff der »drohenden Gefahr« und der sogenannte Präventivgewahrsam. Die bayerische Landesregierung hatte die Verschärfungen des PAG im Mai 2018 gegen heftige Kritik und beachtliche Proteste durchgesetzt.
Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des PAG waren von Anfang an so groß, dass sich im Bundestag ein ungewöhnliches Bündnis unter dem Titel »Allianz für den Rechtsstaat« zusammenfand. Im September 2018 reichten die 216 Bundestagsabgeordneten von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz ein. Einen solchen Antrag können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen. Verhandelt wird in Karlsruhe zugleich eine Verfassungsbeschwerde von zehn Personen, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Bündnis »No PAG« unterstützt wird.
Der Erste Senat will sich vor allem mit dem schwammigen Begriff der »drohenden Gefahr« aus Artikel 11 a befassen. Um diese festzustellen, reicht es aus, dass zum Beispiel das »individuelle Verhalten« einer Person die »konkrete Wahrscheinlichkeit« begründet, »wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind«. In einem solchen Fall hat die Polizei mehr Befugnisse, darf etwa Smartphones und Computer heimlich durchsuchen.
Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag erklärte die Berichterstatterin, Richterin Yvonne Ott, das PAG sei »bundesweit ohne Vergleich«. Gerichtspräsident Stephan Harbarth erläuterte, Bayern habe das Gesetz geändert wegen der damals als hoch eingeschätzten Gefahr durch Terrorismus und Extremismus. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, die Mehrheit der Bürger halte es für richtig, dass die Polizei schon bei konkreten Erkenntnissen, dass sich etwas anbahnen könnte, handle und etwa einen Terroranschlag zu verhindern versuche.
Als Vertreter der klagenden Abgeordneten hielt der Bremer Professor für öffentliches Recht, Thorsten Kingreen, dem in der mündlichen Verhandlung entgegen: Es gehe nicht darum, was bisher aus dem PAG gemacht worden sei, sondern was passieren könne. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält die Befugnisse, die das PAG der Polizei einräumt, für »verfassungsrechtlich problematisch«, wie sie in einer Stellungnahme an das Gericht ausführte.
Die Fraktion Die Linke kritisierte die Einführung des Begriffs der »drohenden Gefahr« in einer Mitteilung vom Montag. Dies verlagere die »Eingriffsschwelle für fast alle polizeilichen Befugnisse – von Identitätsfeststellung über Postsicherstellung, Observation und intelligente Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, bis hin zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – verfassungswidrig weit in das Gefahrenvorfeld«. Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, konstatierte, die bayerische Polizei gerate so »in die Rolle eines Geheimdienstes, der weit im Vorfeld vermuteter Straftaten und zunehmend verdeckt agiert«.
Unbestimmt ist auch die Regelung des PAG zum Präventivgewahrsam. Demnach dürfen Personen nach richterlicher Anordnung bis zu einem Monat in Gewahrsam genommen werden, nur weil die Polizei von ihnen »die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit« erwartet. Der Gewahrsam kann um einen Monat verlängert werden.
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet und dürfte über Bayern hinaus Bedeutung haben. Laut dem Bündnis »No PAG« ist das bayerische Gesetz Vorlage für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Hessen oder Sachsen sowie das Bundeskriminalamtgesetz. Umso wichtiger sei es, dass das PAG jetzt auf den juristischen Prüfstand komme.
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