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21.07.2026
Minister mit Portfolio

Welche praktischen Folgen hätte das Offenlegen?

Der Verein Lobbycontrol fordert Transparenz beim Aktienbesitz von Ministern. Das gebietet das Grundgesetz, erklärt Aurel Eschmann

Interview: Kristian Stemmler
Bereits seit 2021 müssen Bundestagsabgeordnete ihre Beteiligung an Unternehmen offenlegen. Für Mitglieder der Regierung gilt dies nicht. Der Verein Lobbycontrol hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt. Was war die Motivation dafür? Wir halten den von Ihnen beschriebenen Zustand für unhaltbar. Seit einer Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes 2021 müssen Bundestagsabgeordnete verpflichtend Angaben zu privaten Beteiligungen an Unternehmen machen,...

Artikel-Länge: 5009 Zeichen

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