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Hartz V statt Bürgergeld
Die neue Grundsicherung tritt in Kraft. Sie bedeutet eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rolle rückwärts. Ein Gastbeitrag
An diesem Mittwoch tritt das Gesetz zur Einführung der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Die darin enthaltenen, verschärften Sanktionsmöglichkeiten haben die Jobcenter bereits erprobt. Sie dürften nicht etwa gewiefte »Totalverweigerer« treffen, sondern hauptsächlich Personen, die ihre Behördenbriefe nicht mehr öffnen, weil sie kognitiv, gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigt sind, solche, die Schreiben der Jobcenter wegen Sprachbarrieren nicht verstehen, und funktionale Analphabeten.
Die Bürgergeld-Reform der Ampelkoalition hatte mittels ihrer Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan noch dafür gesorgt, dass Leistungsberechtigte dem für sie zuständigen Jobcenter »auf Augenhöhe« begegnen konnten. Nun entfällt das für Konfliktfälle vorgesehene Schlichtungsverfahren vollständig. Während der Karenzzeit wurden die Mietkosten von Neuzugängen im Bürgergeld ohne Einzelfallprüfung vom Jobcenter übernommen, damit sich Leistungsberechtigte ein Jahr lang auf die Arbeitssuche konzentrieren konnten, anstatt gleichzeitig auf Wohnungssuche gehen zu müssen. Künftig findet die Überprüfung wieder sofort statt: Sind die Wohnkosten mehr als eineinhalbmal so hoch wie die vom Jobcenter für »angemessen« gehaltenen, werden sie nur bis zum Richtwert übernommen.
Bei den Haushalten von Alleinerziehenden und ihren Kindern liegen die Unterkunftskosten besonders häufig darüber. Durch eine Härtefallklausel sollen Familien geschützt werden: Wenn die höheren Aufwendungen für die Unterkunft in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen, kann sie das Jobcenter im Einzelfall anerkennen. Muss es aber nicht. Wird die Mietpreisbremse von seinem Vermieter nicht eingehalten, muss der Grundsicherungsgeldbezieher diesen Gesetzesverstoß ab jetzt rügen: Das ist wegen des Machtgefälles zwischen dem Vermieter und einem auf die Transferleistung angewiesenen Mieter völlig realitätsfremd. Es verschiebt zudem das Problem der Mietpreisexplosion zu Menschen, die darunter am meisten leiden – und dafür am wenigsten verantwortlich sind.
Ist das Rügen nicht erfolgt oder erfolglos geblieben und werden die Mietkosten deshalb nicht in voller Höhe übernommen, müssen die Leistungsberechtigten sie zumindest teilweise aus ihrer Geldleistung begleichen. Das ist schon jetzt bei mehreren hunderttausend Haushalten der Fall. Dadurch wird das soziokulturelle Existenzminimum von Menschen im Grundsicherungsbezug zwangsläufig unterschritten. Andernfalls sind Mietschulden, Räumungsklagen und Zwangsräumungen zu befürchten.
Die wenigstens für Personen ab 30 Jahren anstehende Rückkehr zum Vermittlungsvorrang signalisiert der Öffentlichkeit, dass trotz des erklärten Fachkräftemangels künftig nicht mehr die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, sondern wieder eine Turboarbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten im Mittelpunkt sämtlicher Bemühungen des Jobcenters steht. Verschärft wird auch die Zumutbarkeit: Eltern müssen bereits 14 Monate nach der Geburt ihres Kindes, also nicht erst wie bisher ab dessen drittem Lebensjahr, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Eingliederungsmaßnahme bzw. an einem Sprachkurs teilnehmen.
Bei der aktuellen Grundsicherungsvariante handelt es sich nicht um ein neues oder gar neuartiges Leistungssystem. Vielmehr ähnelt sie einer teils noch verschärften Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im Jahr 2005 den Ausgangspunkt bildete. Hartz IV, wie es im Volksmund hieß, hat entscheidend zur Vergrößerung der sozialen Schieflage im Land, zur Ausweitung der (Kinder-)Armut und vor allem zur Verbreiterung des Niedriglohnsektors beigetragen. Denn unter dem Damoklesschwert von Hartz IV waren Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften genötigt, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen hinzunehmen. Nach der Rückabwicklung des Bürgergeldes kann man durchaus von Hartz V sprechen, weil ähnliche Folgen zu erwarten sind.
Während der Wohlfahrtsstaat einmal mehr demontiert wird, haben Lebensmitteltafeln, Schuldnerberatungsstellen und Pfandleihhäuser gleichermaßen Hochbetrieb. Wie auf dem Gipfelpunkt der neoliberalen Großoffensive um die Jahrtausendwende wächst die Gefahr, dass der Bismarcksche Sozialversicherungsstaat, auf den die meisten Bundesbürger früher stolz waren, zum Fürsorge-, Almosen- und Suppenküchenstaat verkommt. Dabei sind der Schutz vor Armut, die Absicherung der Menschen vor Existenzrisiken und ein sozialer Ausgleich heute nötiger denn je.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zuletzt die Bücher »Deutschland im Krisenmodus« sowie »Umverteilung des Reichtums« veröffentlicht.
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