CDU will Arbeitsrecht schleifen
Von Gudrun Giese
In der CDU scheint es nur noch wenige zu geben, die außerhalb der Politik, der öffentlichen Verwaltung oder nicht als gut situierte Selbständige tätig sind. Anders lässt sich die Ignoranz gegenüber unfreiwillig im Bürgergeldsystem gelandeten oder in angeordneter Teilzeit verharrenden Menschen nicht begreifen.
Beim Parteitag der Christdemokraten am vergangenen Wochenende in Stuttgart ging es wieder um die »faulen Leistungsempfänger«, die zuviel gezahltes Bürgergeld nicht zurückzahlten. So wurde ein Antrag der »Mittelstands- und Wirtschaftsunion« (MIT) angenommen, die Bundesagentur für Arbeit aufzufordern, einen »umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan« vorzulegen, so dass »Überzahlungen und nicht zurückgezahlte Darlehen« in Milliardenhöhe eingetrieben werden könnten. Was die Vertreter der MIT und die Parteitagsdelegierten offenbar nicht wussten: Die Jobcenter und die Arbeitsagenturen sind »gesetzlich verpflichtet, Leistungen einzuziehen, wenn diese zu Unrecht oder in falscher Höhe ausgezahlt wurden«. Dafür existiert ein Inkassoservice, der aktiv werde, »wenn die zurückgeforderte Leistung nicht rechtzeitig bezahlt wurde«, heißt es auf der Webseite der Bundesagentur. Die Serviceeinrichtung helfe, wenn es Schwierigkeiten bei der Rückzahlung gebe. So könne etwa eine Ratenvereinbarung getroffen werden.
Möglicherweise ist das der MIT um Wirtschaftsstaatssekretärin Gitta Connemann einfach zu soft. »Schulden müssen zurückgezahlt werden – auch und gerade von Leistungsempfängern«, zitierte die Welt sie im Januar, als der Antrag bekannt wurde. Es gehe um offene Forderungen der Bundesagentur im Bereich des Bürgergelds von 4,4 Milliarden Euro. Bei Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld sowie der Berufsausbildungsbeihilfe stehe ein Betrag von 1,9 Milliarden Euro aus, hieß es in dem Bericht mit Verweis auf Zahlen aus dem September 2025. »Milliarden verjähren zu lassen, ist kein Kavaliersdelikt«, wütete Connemann. Das sei unfair gegenüber Steuer- und Beitragszahlern. Dass manche Menschen nach einer Phase im Bürgergeld- oder Kurzarbeitergeldbezug nicht über die Mittel verfügen, die an die Ämter zurückgezahlt werden müssen, erwähnte sie jedoch nicht. In der Vorstellungswelt von CDUlern scheinen Konten stets gut gefüllt sein zu müssen, was allerdings konträr zur Verpflichtung steht, Erspartes aufzubrauchen, bevor Bürgergeld gezahlt wird. Unklar, was die Union mit diesem Parteitagsbeschluss bezweckt hat.
Wie systematisch die »christliche« Partei die Rechte von Beschäftigten angeht, belegen weitere Anträge, die in Stuttgart abgenickt wurden: So sollen Saisonarbeitskräfte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, sondern einen niedrigeren Satz. Dass in der Realität viele der Menschen, die Obst und Gemüse ernten oder in Hotels Zimmer reinigen, oft um den Mindestlohn betrogen werden, ist zwar von Medien berichtet worden, aber in der CDU offenbar unbekannt. Ähnliches gilt bei der Teilzeit, deren Geißelung als »Lifestyle Feature« zwar entfallen ist, die aber einer Mehrheit der Unionsdelegierten so sauer aufstößt, dass beim Parteitag strengere Regeln gefordert wurden. Auch in diesem Sektor offenbart die CDU komplette Unkenntnis der Materie, denn sonst wüsste sie, dass sehr viele Menschen unfreiwillig in Teilzeit arbeiten. Das gilt neben dem Einzelhandel auch für die Luftsicherheitsbranche, wo im Bereich der Fluggastkontrollen »Teilzeit bei der Einstellung keine freiwillige Entscheidung der Beschäftigten« sei, »sondern Teil eines Systems, das gezielt Unsicherheit erzeugt und langfristige Perspektiven verhindert«, schrieb dazu Özay Tarim, Verdi-Gewerkschaftssekretär in Nordrhein-Westfalen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz werde von den privaten Sicherheitsfirmen missbraucht, »um Beschäftigte austauschbar zu halten«. Beauftragt würden diese Firmen von Behörden auf Bundes- und Landesebene, also oft von CDU-Politikern. Es sei paradox, wenn sie mehr Leistungsbereitschaft der Beschäftigten forderten, durch ihre Vergabepraxis jedoch Arbeitsbedingungen schafften, die Vollzeitarbeit erschweren.
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