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Überall nur Staatsräson
Verfassungsschutzbericht 2025
Sich mit allen gleichzeitig anzulegen, ist deutsche Primäruntugend. Früher sollte am »deutschen Wesen« die »Welt genesen«, heute kämpfen »wir« gegen »die Autokratien«, zu denen neben Russland und China seit Trumps Amtsantritt auch die USA – und nach der Wahl 2027 vermutlich noch Frankreich – zählen: Solch ein monströser Plan erfordert gesellschaftlichen Burgfrieden (1914) beziehungsweise eine Volksgemeinschaft unter »Überwindung« des Meinungs- wie Klassenhaders (25 Jahre später). Heute also: Krieg für »Freiheit« und »Demokratie«. Dass man dabei dem, was man zu bekämpfen vorgibt, immer ähnlicher wird, scheint eine unangenehme Nebenwirkung zu sein.
Doch davon lässt man sich nicht beirren, das zeigen die EU-Sanktionen gegen missliebige Journalisten. Und auch der Umgang mit der Tageszeitung junge Welt. Diese wird seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz diffamiert. Auch im am Dienstag vorgestellten Bericht des Bundesamtes bleibt sie »auflagenstärkstes« und »bedeutendstes« Medium im »Linksextremismus«. Der Bericht gibt die Personenstärke des entsprechenden Milieus mit 42.200 an. Die Reichweite der jW (über alle Kanäle) ist mit rund einer Viertelmillion Menschen täglich bedeutend größer. Und genau dies treibt den Inlandsgeheimdienst zur Weißglut. Um dem Übel einer Zeitung, die sich von einer »Staatsräson« nicht einschüchtern lässt, beizukommen, sind Unwahrheiten erlaubt. So wird behauptet, dass die Bespitzelung der Zeitung vor Gericht »bestätigt« worden sei. Sicher, Richter Wilfried Peters vom VG Berlin hat die Klage der jW in erster Instanz zurückgewiesen. Danach wurde er Leiter des Verfassungsschutzes Brandenburg; der Verlag 8. Mai ringt – nun seit über 20 Monaten – darum, in Berufung gehen zu dürfen. Rechtskräftig ist dieses Urteil also keineswegs.
Ein neuer Zungenschlag findet sich unter »Verbreitung prorussischer Narrative«. Es wird behauptet, die Zeitung stelle sich »auf die Seite Russlands« und »verurteilt die Ukraine als ›faschistisch‹«. Beides ist glattweg gelogen (und mit nichts belegt). Letzteres Verdikt müsste auch den polnischen Präsidenten treffen, der sich am freihändigen Umgang Kiews mit Holocausttätern und Nazikollaborateuren stört. Wer sich solcherart mit »dem russischen Angriffskrieg gemein« mache, kann sich auf Sanktionen und Verbote einrichten. Denn die Gegner sind zu viele. Nicht nur die ganze Welt, sondern auch jene Teile der eigenen Bevölkerung, die in der postindustriell verödeten deutschen Steppe nicht mehr wissen, wofür man da überhaupt noch kämpfen soll.
Wer nun die Hoffnung hegt, dass sich dies unter neuen Herren der AfD bessern möge, sei gewarnt. Der Ex-Geheimdienstchef Hans-Georg Maaßen stört sich nur daran, wie sein Ex-Dienst mit den eigenen Gesinnungskumpanen umgeht. Die Bekämpfung der jungen Welt hingegen sei gerechtfertigt, da sie eine andere Gesellschaftsordnung »mit nichtdemokratischen Mitteln« anstrebe (jW vom 29.6.2026). Schon klar, der Feind steht links. Auch das ist seit 1914 so und hat sich niemals geändert.
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Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 5. Juli 2026 um 10:45 UhrWenn der neue Verfassungsschutzbericht behauptet, die jW stelle sich »auf die Seite Russlands« und »verurteilt die Ukraine als ›faschistisch‹«, dann ist das aus meiner Sicht keineswegs »glattweg gelogen«. Lenin war ein starker Verfechter des Selbstbestimmungsrechts der Völker und hatte den diversen Sowjetrepubliken damals sogar Eigenstaatlichkeit zugebilligt. Wenn nun auch Putin sich bei der Verteidigung des Donbass' gegen Kiewer Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker (und formaljuristisch auf das Kollektive Selbstverteidigungsrecht auch von de-facto-Regimen gemäß Artikel 51 der UN-Charta) beruft, dann ist es nur natürlich für eine linke Zeitung, das insoweit zu unterstützen. Fraglich können zwar die Grenzen der Verhältnismäßigkeit so einer Verteidigung sein. Und fraglich muss immer auch der Ausgleichspunkt zwischen den kollidierenden Forderungen nach Selbstbestimmungsrecht der Völker und nach Territorialer Intergrität bestehender Staaten sein. Klassischer Kompromiss zwischen beiden Forderungen ist eine Autonomieregelung für nach Selbstbestimmung strebende Minderheiten. So eine Autonomieregelung für die russische Minderheit des Donbass sollte auch gemäß Minsker Waffenstillstandsvereinbarung in direkten Gesprächen zwischen Vertretern des Donbass und der Westukraine ausgehandelt werden. Solche direkten Gespräche wurden aber von Kiewer, deutscher und französischer Seite als unmöglich hingestellt, während westlicherseits gleichzeitig die Option einer militärischen Konfliktlösung explzit formuliert (u.a. neue ukrainische Militärdoktrin Frühjahr 2021) und durch Rüstungsanstrengungen gestärkt wurde. Solche Zusammenhänge darzustellen, das steht einer sich gegen Krieg positionierenden Zeitung durchaus gut zu Gesicht. Davon sollte sich jW nicht distanzieren. Auch die diversen jW-Darstellungen etwa der ukrainischen Verehrung für Hitlerkollaborateure wie Bandera sind realiter nichts, wofür man sich schämen müsste. Warum wird das jetzt plötzlich geleugnet?!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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