Geheimpolizei? Gut!
Verfassungsschutz (VS) und BND sollen per Gesetz Polizeibefugnisse erhalten, beschloss das Kabinett am Mittwoch. Was die Dienste bisher einfach so oder mit Amtshilfe erledigt haben, erhält nun Legalisierungstünche. Der Devise, alles dem Krieg gegen Russland und der Aufrüstung unterzuordnen, stimmen die meisten Kommentatoren zu. Sie finden offenbar auch, dass Friedensfreunde, also Staatsfeinde, mehr bekämpft werden müssen.
Redakteure deutscher Bürgermedien finden jedenfalls mehrheitlich eine angriffslustige deutsche Geheimpolizei gut. Am Freitag titelt die FAZ einen Kommentar mit »Lizenz zum Erwachsenwerden« und behauptet, den deutschen Diensten seien bisher »die Hände gebunden« gewesen. Bevor den Lesern wegen der Schutzlosigkeit, die sie nun hinter sich lassen, die Tränen kommen, heißt es tröstend: »Entfesselt und ungebunden werden und dürfen sie nicht sein. Im parlamentarischen Verfahren werden Befugnisse wie Sicherungen noch genau zu prüfen sein.« Unerwähnt bleibt: Aus dem Unabhängigen Kontrollrat, der aus Richtern gebildet wird, schieden 2024 zwei Mitglieder wegen Sinnlosigkeit aus. Es gibt keine Kontrolle von Geheimdiensten, sonst wären sie keine.
Obligatorisch ist in der FAZ die Gleichsetzung von Gestapo und Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Allein die wird »Unrechtsstaat« genannt, die Gestapo sei dagegen »›nur‹ Teil eines auch offen pervertierten, totalitären Machtapparats«. Wegen dieses Unterschieds konnte das Reichssicherheitshauptamt in den BRD-Diensten nicht nur personell, sondern auch mit Antikommunismus fortgesetzt werden. Nun gibt es noch mehr Tradition.
Gefesselt sieht der Spiegel (Überschrift: »Lizenz zum Stören und Zerstören«) VS und BND nicht, behauptet aber gedankenlos wie immer, sie seien »vor allem Informationssammler«. Keinem im Mediengewerbe außer Ronen Steinke (Süddeutsche Zeitung), der dazu ein Buch verfasst hat, fällt auf, dass der VS seit Jahrzehnten über ein in parlamentarischen Demokratien einzigartiges gesinnungspolizeiliches Instrument verfügt: seine jährlichen Anprangerungsberichte, um etwa jW durch »hoheitliche Verrufung« (der Jurist Jürgen Seifert) erklärtermaßen wirtschaftlich zu schaden. So kann der Spiegel das neue Gesetz gleich zur »Epochenwende« und zu einer »Behördenrevolution« machen.
Eine Ausnahme in dem Kommentargeplätscher ist ein Interview mit der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag im Deutschlandfunk: Was da beschlossen wurde, sei »mit unserem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Das geht eindeutig zu Lasten der Grundrechte und der Bürgerinnen und Bürger.« Das ist der Zweck der Sache. (as)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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