Optimierer des Tages: Kinderwagenjogger
In dieser Welt folgt auf Quatsch nur Quatsch. Unser Leben strukturiert durch Kaskaden der Banalität. Die obskure Tätigkeit des Dauerlaufens zum Beispiel macht einen dieser Ausgangspunkte. Es gäbe viele Möglichkeiten, den Körper zu trainieren, ohne ihm Schaden zuzufügen. Die Heerschar der Selbstoptimierer findet die eine, bei der sie sich sicher verletzen wird.
Next level: Was machen Jogger, wenn sie Kinder kriegen? Die kosten ja Zeit. So erfand man das Kinderwagenjogging. Warum nicht das Unangenehme mit dem Nichtnützlichen verbinden? Mittlerweile gibt es eigens dafür fabrizierte Kinderwagen. Nachwuchs rein ins Cockpit, ab in den Park. Es gab eine Zeit, da riet man jungen Eltern, ihr Kind nicht zu schütteln. Aber gut, alles kommt irgendwann wieder.
Die nächste Stufe der Kaskade wuchert jetzt im Wissenschaftsbetrieb. Der durchschnittliche Akademiker muss fortwährend seine Existenz rechtfertigen; statt Aufgaben zu lösen, sucht er folglich welche. Treibt Gelder ein für eine Studie zum Nachweis, dass Kaffeeflecken sich aus weißen Hemden schwerer entfernen lassen als vom Fliesenboden. Jetzt weiß man dank einer Studie in Pennsylvania, dass Joggen mit Kinderwagen das Verletzungsrisiko senkt. Nicht der Kinder, der joggenden Eltern. Die Studie beruht auf Erinnerungen teils Jahre zurückliegender Ereignisse. Man nimmt, was man kriegen kann. Hätten die Forscher veritable Versuche mit echten Kindern, echten Eltern und echten Buggys in echten Parcours durchgeführt, die Jungs und Mädels von Amnesty International wären schneller herbeigekommen als Sebastian Sawe, der weltbeste Jogger.
Herumstehende Kinderwagen übrigens steigern das Verletzungsrisiko eher. Interessant hätte sein können, die Sache soziologisch zu prüfen. Das Effizienzdiktat gebietet, alles zeitlich zu optimieren. Selbst zwei Sorten der Freizeit.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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