Streit im Establishment
Irans Position gegenüber den USA
Während sich am Sonntag in der Schweiz zum ersten Mal seit Vereinbarung des »Memorandums of Understanding« (MoU) die Chefunterhändler Irans und der USA trafen, gab es auffallend widersprüchliche, schnell wechselnde Darstellungen der Lage in der Seestraße von Hormus. In einer Situation, in der das »Establishment« der Islamischen Republik Einigkeit zeigen muss und möchte, bietet es ein gegenteiliges Bild.
Am Sonnabend meldete die Nachrichtenagentur Tasnim, von der es in westlichen Medien stark vereinfachend heißt, sie befinde sich im Besitz der Revolutionsgarden und sei deren Sprachrohr: Wegen der anhaltenden Kriegführung Israels im Libanon habe das operative Hauptquartier und Koordinierungszentrum aller iranischen Streitkräfte die erneute Schließung der Straße von Hormus angeordnet, deren Öffnung gerade erst im MoU vereinbart worden war. Am Sonntag aber berichtete Tasnim, ohne auf den Widerspruch einzugehen, der Sprecher des Außenministeriums, Esmail Baghaei, habe Behauptungen einiger Medien über die erneute Schließung der Meerenge als unbegründet zurückgewiesen. Beide Meldungen standen friedlich nebeneinander auf der Website. Und es meldete sich die iranische Nachrichtenagentur Fars mit der Behauptung zu Wort, »von militärischen Quellen« habe sie erfahren, dass der strategische Wasserweg geschlossen bleibe.
Dass es in der Islamischen Republik, die in vielen Dingen des persönlichen Lebens sehr streng ist, manchmal erstaunlich undiszipliniert und anarchisch zugeht, ist nicht neu. Aber in diesem Fall wurde wohl eine Rekordmarke gesetzt.
Das passt zu anderen bemerkenswerten Vorgängen. Am Donnerstag ließ der »Oberste Führer« Modschtaba Khamenei eine Botschaft an die Nation verbreiten, in der er offen erklärte, mit dem MoU nicht einverstanden zu sein. Nur aufgrund des Versprechens von Präsident Massud Peseschkian, in den Verhandlungen mit den USA die iranischen Interessen zu wahren, habe er die Unterzeichnung der Vereinbarung genehmigt. Der iranischen Verfassung zufolge hat der »Revolutionsführer« die höchste Autorität in politischen, religiösen und rechtlichen Fragen.
Am Sonnabend las der Abgeordnete Mahmud Nabawian während eines Interviews im staatlichen Fernsehen überraschend Stellen aus bis dahin unbekannten Briefen von Modschtaba Khamenei vor, in denen dieser im April seine Einwände gegen die Art der Verhandlungsführung mit Trumps Abgesandten formuliert hatte. Der Moderator brach daraufhin die Sendung ab. Später trat einer der verantwortlichen Direktoren wegen des Vorfalls zurück. Der Sender kündigte strafrechtliche Schritte gegen Nabawian an. Ein Berater des Parlamentssprechers Mohammad Bagher Ghalibaf rief am Sonnabend dazu auf, den Informanten des Abgeordneten zu identifizieren und gegen »die verborgene Kraft hinter Nabawian« vorzugehen.
Und dabei hat der wirklich substantielle, umstrittene Teil der Verhandlungen mit den USA gerade erst begonnen. Schlechte Voraussetzungen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
