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Aus: Ausgabe vom 01.04.2026, Seite 4 / Inland
Unterstützung des Iran-Krieges

Anzeige gegen Angriffskrieg

Friedensaktivist beantragt Ermittlungen gegen Bundesregierung wegen US-Basis Ramstein
Von Philip Tassev
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Eine US-Transportmaschine vom Typ Boeing C-17 »Globemaster III« startet von der Air Base Ramstein (22.3.2026)

Der unprovozierte Überfall der USA und Israels auf den Iran hat der Welt einmal mehr die große Bedeutung der ausländischen Militärbasen für die US-Kriegsmaschinerie vor Augen geführt. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz zu. Der Bonner Antikriegsaktivist Martin Singer hat daher am Montag bei Generalbundesanwalt Jens Rommel beantragt, Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung zu eröffnen. Der zu untersuchende Vorwurf: mögliche Beihilfe zu einem Angriffskrieg oder einer sonstigen gegen das Völkerrecht gerichteten Gewalthandlung im Sinne von Paragraph 13 Völkerstrafgesetzbuch. Der Antrag liegt jW vor.

Singer schreibt darin mit Verweis auf die öffentliche Berichterstattung, die Bundesregierung leiste derzeit in unterschiedlicher Form militärische, logistische oder politische Unterstützung zugunsten des US-Militärs, »insbesondere durch die Gewährung der Nutzung der Air Base Ramstein und die Gewährung von Überflugrechten für an dem Krieg beteiligte Flugzeuge«. Mit dieser Unterstützung könnten Handlungen gefördert werden, die laut der UN-Charta und dem Völkerrecht als »völkerrechtswidriger Angriffskrieg und/oder als Verbrechen der Aggression zu qualifizieren wären«.

Der Friedensaktivist bezieht sich auch auf die Bewertung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Angriff auf den Iran Anfang vergangener Woche in einer öffentlichen Erklärung ebenfalls als völkerrechtswidrig bezeichnet hatte. Ebenso wird in dem Antrag auf die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages verwiesen, die auch zu dem Schluss kamen, dass der Krieg gegen den Iran einen Verstoß gegen das in der UN-Charta festgehaltene Gewaltverbot darstellt. Washington und Tel Aviv könnten sich weder auf ein Selbstverteidigungsrecht noch auf eine Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat berufen. Singer sieht durch diese Beurteilungen die Bundesregierung in der Pflicht, »das Gewaltverbot des Völkerrechts zu achten und jedwede Mitwirkungshandlung an völkerrechtswidrigen Gewalteinsätzen zu unterlassen«.

Gegenüber junge Welt erklärte Singer am Dienstag: »Ohne die Unterstützungsleistungen von Partnerstaaten wie Deutschland wäre der Angriffskrieg gegen Iran logistisch deutlich schwieriger oder gar nicht durchführbar gewesen.« Das Völkerstrafgesetzbuch sei dazu da, dass »gegen das Völkerrecht Handelnde« wirklich belangt werden – auch wenn sie Regierungsmitglieder sind. Zudem möchte Singer mit der Anzeige auch die Forderung unterstreichen, »sofort die Überflugrechte für die USA für Iran-Einsätze und die Nutzung von Ramstein und Spangdahlem zu stoppen«. Der US-Stützpunkt Spangdahlem in der Eifel ist nach Ramstein die wichtigste Drehscheibe für US-Lufttransporte auf deutschem Boden.

Als Vorbild nannte Singer die spanische Regierung um den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Pedro Sanchez. Die hatte am Montag den spanischen Luftraum für alle Flugzeuge gesperrt, die mit dem US-israelischen Krieg gegen den Iran in Verbindung stehen. Die Sperrung sei »Teil der Entscheidung der spanischen Regierung, sich an diesem einseitig begonnenen Krieg, der gegen das Völkerrecht verstößt, nicht zu beteiligen und ihn nicht zu unterstützen«, hatte Sanchez’ Stellvertreter, Wirtschaftsminister Carlos Cuerpo, in einem Interview erklärt. Das Verbot betrifft dabei nicht nur die Nutzung von US-Basen auf spanischem Territorium, sondern auch den Überflug von Militärflugzeugen, die zum Beispiel von Stützpunkten in Großbritannien oder Frankreich aus operieren. Am Dienstag wurde zudem bekannt, dass auch die italienische Regierung US-Militärflugzeugen die Landung auf einem Stützpunkt auf Sizilien verweigert hatte.

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