Zum Inhalt der Seite
Nur Kubicki bleibt

Höne zieht Kandidatur für FDP-Bundesvorsitz zurück

Foto: Christoph Soeder/dpa
Sind quasi ein Team: Henning Höne (l) und Wolfgang Kubicki (Berlin, 10.5.2026)

Düsseldorf/Berlin. Der nordrhein-westfälische FDP-Landeschef Henning Höne zieht seine Kandidatur für den FDP-Bundesvorsitz zurück. Höne werde nur noch als erster stellvertretender Bundesvorsitzender kandidieren, bestätigte ein Sprecher der FDP NRW am Freitag der dpa. Damit bleibt zunächst nur Wolfgang Kubicki als Kandidat für den FDP-Bundesvorsitz.

»Wir müssen alle zusammenführen, denen Freiheit wichtig ist«, sagte Höne der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Doppelinterview mit Kubicki. »Und das muss schnell geschehen. Auch mit Blick auf die aktuelle Krise der Bundesregierung.« Beide Politiker betonten, dass sie den Schritt in den vergangenen Tagen gemeinsam geplant hätten. Kubicki stellte demnach in Aussicht, Höne eng einzubinden. Der 39jährige Höne ist Chef des größten FDP-Landesverbands und Fraktionsvorsitzender in einem der wenigen Landtage, in denen die FDP noch vertreten ist. Aktuell ist Höne – wie auch der 74jährige Kubicki – Vizevorsitzender der Bundes-FDP.

Anzeige

Bei der Bundestagswahl im Februar vergangenen Jahres scheiterte die Kleinpartei an der Fünfprozenthürde und flog aus dem Parlament. Sie sitzt nur noch in sechs der 16 Landesparlamente. In diesem Jahr musste sie bei den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit 4,4 beziehungsweise 2,1 Prozent schwere Niederlagen einstecken. Daraufhin trat die gesamte Führung der Bundespartei zurück. Der bisherige Vorsitzende Christian Dürr kündigte zunächst an, beim Parteitag Ende Mai erneut anzutreten. Er zog dann aber zurück, als Kubicki seine Kandidatur anmeldete. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 16.05.2026, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!