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26.03.20262 Leserbriefe
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Keine Schutzklausel für Steinmeier
Verhalten kritische Anmerkungen des Bundespräsidenten zum Angriff auf den Iran sorgen für Empörung bei Union und Zentralrat der Juden
Offensichtliches auszusprechen ruft mitunter Ablehnung und Entrüstung hervor. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat mit seinem dezenten Hinweis auf die Völkerrechtswidrigkeit des von den USA und Israel angezettelten Iran-Kriegs vor allem bei Akteuren für Unmut gesorgt, die den Krieg zwar nicht rundheraus feiern, ihn aber de facto unterstützen. Bei einer Veranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amts hatte Steinmeier am Dienstag den Krieg als »nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig« und als »politisch verhängnisvollen Fehler« bezeichnet. Die Kritik aus der Union und vom Zentralrat der Juden ließ nicht lange auf sich warten. Der iranische Außenminister begrüßte hingegen die Wortmeldung von Steinmeier.
Am Mittwoch ging ein Sprecher der Bundesregierung auf Distanz, aus Rücksicht auf das Amt aber mit der gebotenen Vorsicht. Grundsätzlich gelte, dass man »Äußerungen anderer Verfassungsorgane« nicht kommentiere, erklärte er. Die völkerrechtliche Prüfung der Angriffe auf den Iran obliege der Bundesregierung und sei »noch nicht abgeschlossen«. Tatsächlich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Anfang März bereits konstatiert, dass »völkerrechtliche Einordnungen« im Kampf gegen das »Terrorregime im Iran« wenig bewirkten. Außenminister Johann Wadephul wollte sich am Mittwoch nicht zu Steinmeiers Aussagen äußern.
Deutlicher hatten zuvor diverse Unionspolitiker unterhalb der Regierungsebene den Bundespräsidenten und früheren SPD-Außenminister attackiert. Fraktionschef Jens Spahn forderte Steinmeier am Dienstag zur Zurückhaltung auf. Er erwarte von »Amts- und Würdenträgern der Bundesrepublik«, dass sie die Einordnungen der Regierung »abwarten und sie auch respektieren«. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte, das Völkerrecht habe für die Union »allerhöchste Priorität«. Aber dieses dürfe »eben auch nicht zur Schutzklausel terroristischer Regime werden«.
CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sagte am Mittwoch gegenüber dem Portal The Pioneer, der Bundespräsident verkenne, »dass das Mullah-Regime die Wurzel allen Übels in der Region ist und der Iran und seine Proxys klare Vernichtungsabsichten gegenüber Israel haben«. Auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Ellen Demuth und Carl-Philipp Sassenrath setzten sich gegenüber The Pioneer in Szene. Demuth konstatierte, Steinmeier »sollte sich nicht zum außenpolitischen Oberrichter aufschwingen«, seine außenpolitische Bilanz sei schließlich »verheerend«. Sassenrath ergänzte, niemand sei »weniger geeignet, Belehrungen über Völkerrecht zu erteilen«.
Auch der Zentralrat der Juden, der hier einmal mehr als eine Art inoffizieller Sprecher der israelischen Regierung in Erscheinung tritt, kritisierte das Urteil Steinmeiers. »Wer dem Krieg gegen das Mullah-Regime leichthin den Stempel ›völkerrechtswidrig‹ verpassen will, ignoriert die Geschichte«, erklärte Präsident Josef Schuster gegenüber dpa. Seit 1979 gehöre die Vernichtung Israels zur Staatsdoktrin des Iran. Den Menschen im Iran helfe die »rechthaberische Bewertung des Kriegsgeschehens durch deutsche Politiker« nicht.
SPD-Politiker traten der Kritik am Mittwoch entgegen. Steinmeier bekräftige lediglich, »was die meisten Völkerrechtsexperten seit Beginn des Krieges sagen: Der militärische Angriff durch Netanjahu und Trump ist illegal«, sagte Adis Ahmetović, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem Spiegel. Niemand relativiere die Verbrechen des iranischen Regimes, »doch planlose Angriffe mit Marschflugkörpern helfen niemandem«. Der frühere Fraktionschef Rolf Mützenich bedauerte, »dass die Bundesregierung bisher keine öffentliche Einschätzung zur völkerrechtlichen Bewertung zur Entführung des damaligen venezolanischen Präsidenten Maduro noch zum Krieg gegen den Iran« vorgelegt habe.
Dass Steinmeier auch von der AfD und vom iranischen Außenminister Abbas Araghtschi Lob erhielt – also von den »Falschen« –, kam seinen Kritikern gelegen. Araghtschi schrieb bei X, dem Bundespräsidenten gebühre Anerkennung dafür, »dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat«. Wer Rechtsstaatlichkeit schätze, solle ebenfalls seine Stimme erheben. Der AfD-Kovorsitzende Tino Chrupalla erklärte, da habe Steinmeier »mal recht gehabt«.
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Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 26. März 2026 um 17:59 UhrIranischerseits ist immer wieder betont worden, dass man den Staat Israel akzeptieren werde, sobald er von den Palästinensern in einem Referendum akzeptiert ist. Da gibt es also keinen unbedingten Vernichtungswillen. Das ist bei Israel anders, das nicht erst seit 1979, sondern seit 1948 einen Staat Palästina um jeden Preis und ganz faktisch vernichtet bzw. verhindert. Es wird da also massiv mit zweierlei Maß gemessen, wenn (nur) dem Iran Vernichtungswille unterstellt wird. Auch die 3.000 Toten des jüngsten Aufstandes im Iran können keine Intervention von außen rechtfertigen – zumindest dann nicht, wenn man dieselben Maßstäbe ansetzt wie in der Ukraine, wo die 14.000 Toten des Kiewer Angriffs auf die Donbassrepubliken (2014/2015) niemanden im Westen veranlasst hatte, das Kiewer Putsch-Regime deshalb als terroristisch zu klassifizieren. Wenn Steinmeier den israelisch-amerikanischen Angriff auf den Iran korrekt als völkerrechtswidrig einstuft, dann ist das Rumgejammer darüber ganz offensichtlich von abgrundtiefer Doppelmoral getragen. Bitteschön: Der Bundespräsident darf von sich aus keine verbindlichen Erklärungen im deutschen Namen abgeben. Das hat er aber auch gar nicht gemacht, sondern nur seine Meinung geäußert (»nach meinem Dafürhalten«). Und so eine Meinungsäußerung ist ihm ganz klar erlaubt. Im Kommentar von Jarass/Pieroth zum Grundgesetz (6. Auflage) heißt zum Artikel 59, dass der Bundespräsident das Recht habe, »konsultiert zu werden und Vorschläge machen zu können«. Der Amtseid verpflichtet den Präsidenten zudem, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Den Angriffskrieg gegen den Iran und den »Verteidigungsexzess« (Jarass/Pieroth zu Art. 26 GG) gegen Gaza zu goutieren, ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch grundgesetzwidrig. Wenn Merz sich vor der Verantwortung einer rechtlichen Prüfung der Angriffe drückt, hat er sich die Klatsche von Steinmeier redlich verdient.
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Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 25. März 2026 um 17:25 UhrSollte Herr Kiesewetter kein Analphabet sein, empfehle ich ihm die Lektüre des Büchleins von Ulrich Tilgner, Umbruch im Iran, rororo 1979. Es beschreibt die Vorgänge im Iran vom Beginn der Unruhen im Sommer 1978 bis Ende Februar 1979 anhand von Augenzeugenberichten und Dokumenten/Flugblättern. Die Empfehlung gilt natürlich auch für den Rest der Welt. Tilgners Arbeit zeigt sehr klar, wie groß die Unterstützung der islamischen Führung durch die Bevölkerung – auch der Arbeiterschaft – war. Über die weitere Entwicklung lese man bei Michael Lüders in »Drecksarbeit?« nach. Da findet man Hinweise, dass heutzutage möglicherweise die Revolutionsgarden die eigentliche Machtelite darstellen und die »Mullahs« in die zweite Reihe getreten sein könnten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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