- → Inland
Vorläufig wieder im VS-Bericht
»Jüdische Stimme« unterliegt vor Gericht gegen Einstufung als »gesichert extremistisch«
In der BRD sind jüdische Organisationen, die gegen einen Völkermord und die deutsche Mitschuld daran protestieren, dem Staat ein Dorn im Auge. Vor der Willkür des Inlandsgeheimdienstes schützt selbst die hohe Gerichtsbarkeit nicht. Das bekam der gemeinnützige Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« zu spüren. Er darf bis auf weiteres im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums als »gesichert extremistisch« bezeichnet werden. Das hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Damit änderte es ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Sinne der Bundesregierung ab.
In der Mitteilung vom Montag heißt es zur Begründung, der jüdische Verein zeige »Bestrebungen«, die durch »Anwendung von Gewalt oder hierauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet« seien. Dieses Urteil zeige, wie »Versicherheitlichung« funktioniere, teilte die »Jüdische Stimme« noch am Montag mit. »Wer politisch unbequem ist, bei dem findet sich immer auch ein Argument, warum er gefährlich ist, wenn man nur genügend Akten anhäuft«, wird Florian Meinel zitiert, der den Verein gemeinsam mit Rechtsanwalt Ammar Bustami vertritt.
Obwohl der Beschluss des OVG unanfechtbar ist, ist die Sache noch nicht vom Tisch. »Es handelte sich um eine gerichtliche Entscheidung in einem Eilrechtsschutzverfahren, nicht um eine Hauptsacheentscheidung im Klageverfahren«, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf jW-Nachfrage. Bleibt noch das Ergebnis im Hauptsacheverfahren abzuwarten. »Wir haben ein weiteres laufendes Verfahren gegen den Verfassungsschutz selbst«, teilte der Vorsitzende der »Jüdischen Stimme«, Wieland Hoban, dazu am Dienstag gegenüber junge Welt mit. In Köln werde »über die Einstufung per se entschieden«. Da der Inlandsgeheimdienst an ihr festhält, »sind wir auch schon im neuen Bericht für 2025« als »gesichert extremistisch« aufgeführt, erklärte Hoban weiter. »Sollten wir dort gewinnen, werden wir in künftigen Berichten nicht mehr erwähnt.« Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Mai entschieden, dass der Verein »kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt«. Damit trage er »mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der Hamas« bei, behauptete das Gericht.
Zu den unmittelbaren Auswirkungen der geheimdienstlichen Einstufung für die Vereinsmitglieder gehören Hoban zufolge »die Gefährdung von Einbürgerungsverfahren und Anstellung im öffentlichen Dienst«. Das habe »zu einigen Austritten geführt«. Darüber hinaus sei der steuerliche Status der Gemeinnützigkeit gefährdet. Für andere sei es außerdem »noch leichter als vorher«, auf das Absagen von Veranstaltungen mit oder das Zurückziehen von Einladungen der »Jüdischen Stimme« hinzuwirken.
»Wir werden das so einfach nicht auf uns sitzen lassen«, erklärte Marusja M. in der Mitteilung des Vereins vom Montag. »Das sind langwierige Prozesse, die uns auch Einblicke in den Zustand unserer Grundrechte geben – wie das Recht auf Protest- und Meinungsfreiheit – und wie diese zur Zeit vor Gericht verteidigt werden können.« Die »Jüdische Stimme« sieht Einstufung und Verfolgung durch den deutschen Staat »im Kontext der geplanten Geheimdienstreform«, die den BND sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit weitreichenden Befugnissen ausstatten soll. Die Einstufung als »gesichert extremistisch« sei auch eine »von zahllosen Einschränkungen der Grundrechte in Deutschland lebender Menschen – allen voran Migrant:innen – im Rahmen des sogenannten ›Kampfes gegen Antisemitismus‹«, wie sie seit Jahren in der palästinasolidarischen Bewegung in Deutschland zu beobachten seien.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
