-
28.04.2026
- → Inland
»Jüdische Stimme« siegt vor Gericht
Berlin: Verfassungsschutz muss Nennung des Vereins als »gesichert extremistisch« streichen
Ein juristischer Sieg für die Palästina-Solidarität: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss die Nennung des Vereins »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« (JS) als »gesichert extremistisch« in seinem Jahresbericht 2024 streichen. Im Verfahren gegen die Bundesrepublik konnte die JS am Montag am Verwaltungsgericht Berlin die Streichung erwirken. Der Verein wurde in den Kapiteln »Linksextremismus«, »Auslandsbezogener Extremismus« und in der Fußnote zu »Extremistischen propalästinensischen Gruppierungen« gelistet. Die Antragstellerin beurteilt den Extremismusvorwurf als unbegründet und sieht sich durch die Erwähnung in ihren Grundrechten verletzt. Für die Kläger waren neben den Anwälten die Vorstandsmitglieder Tair Borchardt, Iris Hefets und Wieland Hoban anwesend.
Für die Bezeichnung als »gesichert extremistisch« seien »die Maßstäbe streng und die Hürden hoch«, stellte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier, der im März das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Berlin übernahm, zu Beginn der Verhandlung fest. Die Einstufung von Akteuren »der Palästina-Bewegung« als »extremistisch« diene »zur Einschüchterung und Einschränkung«, sagte der JS-Vorsitzende Wieland Hoban am Montag gegenüber jW. Die Listung ermögliche »eine erweiterte Überwachung« und stelle für Mitglieder eine Gefahr für »Berufe im öffentlichen Dienst sowie Einbürgerungsverfahren« dar; auch die Gemeinnützigkeit des Vereins sei bedroht. Mit ihren Positionen »widersprechen wir der Staatsräson«, so Hoban weiter. Dass die JS ein »explizit jüdischer Verein« sei, sei »ein Ärgernis für den Staat«, da er sich bei der Unterstützung Israels stets auf den »Schutz jüdischen Lebens« berufe.
In der Verhandlung wurde aus der Satzung der Jüdischen Stimme zitiert, nach der die systematischen Gewalttaten des israelischen Staates »nicht hinnehmbare Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen« darstellten. Das Völkerrecht sei »mit dem Blut unserer Vorfahren geschrieben«, erklärte Hefets während der Verhandlung. Zum sogenannten Existenzrecht Israels erklärte sie, man arbeite »mit dem Völkerrecht«, und lediglich Menschen hätten demnach ein Existenzrecht. Doch der Anwalt des BfV bestand darauf, dass die JS den Staat Israel delegitimiere und ein Existenzrecht sehr wohl im Völkerrecht begründet sei. Aufrufe zur Gewalt sowie Solidarität mit der Hamas konnten die Richter in der JS-Satzung nicht ausmachen, so der Vorsitzende in Richtung des Antragsgegners.
Die grundlegende Ablehnung des israelischen Staates begründe noch keine Einstufung als »extremistisch«, erklärte der Vorsitzende Richter, denn mit der müsse eine Aufforderung zur Gewaltanwendung einhergehen. Es werde zwar nicht explizit zu Gewalt aufgerufen, entgegnete der Anwalt des Inlandsgeheimdiensts, doch nehme man diese in Kauf. Zwischen den Zeilen seien Dinge »klar zu lesen« und dort werde auch Gewalt »befördert«. Der Antragsgegner argumentierte mit Nachdruck, dass eine öffentliche Meinungsäußerung bereits eine »Handlung« im Sinne des Gesetzgebers darstelle und daher als Unterstützungshandlung möglicher Verbrechen gewertet werden könne.
Anstoß fand der BfV-Anwalt an den Ausführungen der JS, nach denen militärische Gewalt gegen eine Besatzungsmacht vom Völkerrecht gedeckt sei, sowie an einem Post, in dem erklärt wird: »Besatzungssoldaten sind legitime Ziele.« Die Antragstellerin legte dar, dass diese Aussage gemäß humanitärem Völkerrecht gültig sei, was der Anwalt des Verfassungsschutzes in Zweifel zog. Politische Bildung und Aufklärung seien wesentliche Ziele des Vereins, erklärte Hoban. Die Argumente der Gegenseite zeigten eindrücklich, dass dies nötig sei.
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!