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Kolumbien

Petro in Erklärungsnot

Kolumbiens Expräsident soll mit dem rechten Urgestein Uribe geküngelt haben – Beweise gibt es jedoch nicht

Foto: Gustavo Petro Press Team/Handout via REUTERS
Nach seinem Wahlsieg 2022 suchte Petro (r.) Unterstützung für seine Regierung – auch bei Rechten wie Uribe (l.)

Die lateinamerikanische Politik ist reich an Wortneuschöpfungen, die politische Strömungen mit ihren Protagonisten zu Ismen verschmelzen. Sowohl als Selbstbezeichnung wie der Peronismus in Argentinien als auch als Fremdbezeichnung wie der »Castrochavismus« – ein von rechten Politikern herbeigeredetes Schreckgespenst. In Kolumbien nennen sich die Anhänger des rechten Expräsidenten Álvaro Uribe »Uribistas« und die Politik Gustavo Petros, dessen Amtszeit im August endete, wird als »Petrismo« bezeichnet. Doch gibt es auch den paradox erscheinenden »Petrouribismo«?

Das fragen sich zur Zeit viele Beobachter des politischen Geschehens in der Andenrepublik, nachdem es scheinbar erneut zur Kooperation zwischen den beiden stärksten Fraktionen im Parlament gekommen war, dem Parteienbündnis Pacto Histórico (PH) von Petro und dem Centro Democrático (CD) von Uribe. Im Rahmen der Konstitution des neuen Parlaments war im Juli bereits der Kandidat des CD für die Präsidentschaft des Senats mit Stimmen des PH gewählt worden, um den Kandidaten des neuen Präsidenten Abelardo de la Espriella zu verhindern. Nun kam es zu einer weiteren gemeinsamen Abstimmung in der sogenannten Anklagekommission.

Da kolumbianische Präsidenten während ihrer Amtszeit weitreichende Immunität genießen und nur von dieser Kommission angeklagt werden können, sind ihre Entscheidungen von enormer Bedeutung. Gerade jetzt, denn De la Espriella hat mehrfach angekündigt, seinen linken Vorgänger Petro in die USA abschieben zu wollen. Aber auch Expräsident Uribe hat großes Interesse an einer ihm wohlgesonnenen Anklagekommission. Neben einem erstinstanzlichen Urteil gegen ihn im vergangenen Jahr, das im Fortgang aufgehoben wurde und nun vom Obersten Gerichtshof bearbeitet wird, laufen noch eine ganze Reihe weiterer Prozesse gegen ihn.

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Besonders brisante Fälle sind die Ermittlungen zu den Massakern von El Aro und La Granja (1996 und 1997) sowie die Ermordung des Menschenrechtsanwalts Jesús María Valle (1998), die in seine Zeit als Gouverneur der Region Antioquia fallen. Eine der daran beteiligten paramilitärischen Gruppen, die sogenannten Zwölf Apostel, wurde mitgegründet und angeführt von Santiago Uribe. Der Bruder des Expräsidenten wurde dafür im Juni letztinstanzlich zu 28 Jahren Haft verurteilt. Da die Gruppe hauptsächlich von der Hacienda »La Carolina« aus operierte, die der Familie Uribe gehört, liegt nahe, dass Álvaro Uribe mindestens Kenntnis der Aktivitäten der Paramilitärs hatte, die ihm wirtschaftlich und politisch nützlich waren.

Bereits am 19. August hatte Uribes Anwalt Jaime Granados in der Anklagekommission einen Antrag eingebracht, der forderte, dass die bereits ermittelnde Staatsanwaltschaft den Fall der Kommission übergeben soll. Das wurde positiv beschieden – auch mit den fünf Stimmen von Petros Pacto Histórico. Die Staatsanwaltschaft lehnte das erwartungsgemäß ab, da die Verbrechen deutlich vor der Präsidentschaft Uribes (2002–2010) begangen wurden. Granados wiederum argumentiert, dass die »Zwölf Apostel« bis 2003 existierten und ihr Bestehen somit bis in die Amtszeit seines Mandanten reicht, womit seiner Meinung nach die Kommission zuständig wäre.

Der Journalist Daniel Coronell hatte als erster über den Fall berichtet und die beteiligten Vertreter des PH, Petro und den PH-Präsidentschaftskandidaten Iván Cepeda um eine Stellungnahme gebeten. Letzterer verurteilte die Entscheidung und sagte, erst durch Coronell davon erfahren zu haben, während Petro und die Pacto-Histórico-Politiker den Fragen des Journalisten auswichen oder sie gänzlich unbeantwortet ließen.

Gabriel Becerra, einer der beteiligten Politiker des Pacto, gab auf jW-Anfrage zu Protokoll, dass es sich um einen »politischen Fehler« gehandelt habe, dem Antrag zuzustimmen. Zwar gehe es bei der Frage der Zuständigkeit um eine »juristische Kontroverse«, die das Verfassungsgericht klären müsse, doch angesichts der Schwere der betreffenden Fälle und der Tatsache, dass die Initiative von Uribes eigener Verteidigung ausging, hätte die »politische und symbolische Tragweite« sorgfältiger abgewogen werden müssen. Obwohl er dem Antrag in der Kommission zugestimmt habe, sei er weiter der Überzeugung, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln müsse. Dass es jedoch eine Kooperation zwischen Petro und Uribe gegeben habe, weist er »kategorisch« zurück: Es habe keinerlei Gespräche, keine Absprache und keine Verpflichtung gegenüber Uribe gegeben. Politische Kritik an der Entscheidung sei legitim, doch dürfe sie nicht »ohne weitere Beweise« als Beleg eines angeblichen Deals zum Schutz beider Expräsidenten vor Strafverfolgung erklärt werden.

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2026, Seite 7, Ausland

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