Wahrsagerin des Tages: Russische Botschaft
Eine Aussage nennen wir wahr, wenn sie eine richtige Information enthält. Und richtig ist sie nur dann, wenn sie die Wirklichkeit abbildet. In politischen Dingen lautet die Frage also: Wie verhält sich die Aussage eines Politikers zur Wirklichkeit, zur gesellschaftlichen Praxis oder gar zur gegenständlichen Tätigkeit des Menschen? Und da bürgerliche Politik sich in den Parlamenten, in der Regierung oder in speziellen Ausschüssen abspielt, können wir leicht prüfen, wer macht welche Politik und für wen. Was kommt hinten raus? Kritiker meinen indes, egal auf welcher Wiese eine Kuh im Kapitalismus steht, hinten kommt immer das Gleiche raus. Die Frage ist: Wer hat diese Kuh da hingestellt? Hm?
Wenn Deutschland zum Beispiel ein »Sondervermögen« hält und das zu 100 Prozent kreditfinanziert ist, dann ist das also nicht purer Wahnsinn, sondern bürgerliche Politik. Und als Bundeskanzler Merz in diesem Zusammenhang sein (zentrales) Wahlversprechen zur Schuldenbremse brach, war das zwar eine fette Lüge, aber halt auch die Wirklichkeit. Genauso wirklich wie Hochrüstung, Sanktionsregime, neuer Wehrdienst, Waffenlieferungen gegen Gaza und für ukrainische Faschisten. Ja, die Börsen-Roulette-Rente spiegelt einwandfrei die Pflegekatastrophe wider. Das ist die Realität. Und eine Gefahr!
Die russische Botschaft in Berlin meinte am Wochenende, die größte Gefahr für Deutschland bestehe nicht in angeblich »hybriden Attacken aus Moskau, die es nicht gibt«, sondern eher »in Politikern, die mit Begeisterung Szenarien für einen baldigen Krieg mit Russland entwickeln und die wollen, dass deutsche Bürger sich daran beteiligen«. Eine Aussage nennen wir wahr, wenn sie eine richtige Information enthält. Und richtig ist sie nur dann, wenn sie die Wirklichkeit abbildet. Was zu beweisen war.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
