Nase voll vom schwarzen Gold
Michigan: Gericht untersagt Erneuerung von Pipelineabschnitt wegen Umweltschutzbedenken
Rund drei Millionen Barrel Rohöl befördert das Mainline-Pipelinesystem des kanadischen Energietransportkonzerns Enbridge täglich. Einschließlich seiner zahlreichen Trassen erstreckt es sich über mehr als 5.000 Kilometer, davon verlaufen mehr als 3.000 in den Vereinigten Staaten, die verbleibenden in Kanada. Als Teil dieses verzweigten Netzes transportiert die 73 Jahre alte Pipeline »Linie 5« Erdöl vom US-Bundesstaat Wisconsin in die kanadische Provinz Ontario. Dem Klima geht es dabei wie in der Branche üblich an den Kragen.
Vergangenen Freitag hat der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Michigan die zuständigen Aufsichtsbehörden angewiesen, die Genehmigung für den Bau eines Unterwassertunnels für eine Pipeline der Linie 5 erneut zu prüfen. Bei der Genehmigung sei demnach nicht ausreichend berücksichtigt worden, ob das Projekt die Betriebsdauer der Pipeline verlängern und dadurch langfristig zu zusätzlichen Umweltbelastungen führen könnte. Zudem seien mögliche Alternativen für den Öltransport nicht hinreichend geprüft worden.
Der betreffende Abschnitt der Linie 5 verläuft auf einer Länge von sechs Kilometern am Grund der Mackinac-Meerenge, wo Michigansee und Huronsee aufeinandertreffen. Enbridge plant, die bestehende Pipeline in einen im Grundgestein verankerten Betontunnel zu verlegen. Der Konzern präsentierte diesen Vorschlag vor fast einem Jahrzehnt, nachdem ein Schiffsanker die Leitung beschädigt hatte. Umweltschützer sowie Michigans Gouverneurin, Gretchen Whitmer, fordern hingegen eine vollständige Verlegung aus dem Gewässerbereich, da ein Leck verheerende Folgen für die Großen Seen und die umliegende Region haben könnte.
Eine begründete Sorge, denn im Mainline-System kam es bereits wiederholt zu Ölaustritten. Allein in den vergangenen zehn Jahren leitete die US-Behörde für Pipeline- und Gefahrstoffsicherheit 53 Durchsetzungsmaßnahmen gegen die zehn Pipelinenetzwerke von Enbridge ein. Besonders schwer wog der Zwischenfall an der Linie 3, bei dem im Bundesstaat Minnesota rund 1,5 Millionen Liter Öl in den Prairie River austraten. Der Vorfall gilt als die größte Ölkatastrophe im Binnenland der USA.
Die Michigan Public Service Commission genehmigte den Bau des Tunnels im Jahr 2023. Gegen die Entscheidung reichten mehrere Umweltverbände sowie vier örtliche Stammesnationen Klage ein. Sie argumentieren, dass das Bauprojekt die Mackinac-Meerenge, die für die indigenen Anishinaabe eine heilige Stätte ist, über Jahre hinweg in eine Baustelle verwandeln würde. Zugleich lehnen sie die Pipeline grundsätzlich ab. So erklärte David Gover vom Native American Rights Fund: »Ganz gleich, ob die Line 5 durch das Wasser verläuft oder in einem Tunnel verlegt wird, es ist schlichtweg eine schreckliche Idee, täglich mehr als eine halbe Million Barrel Öl mitten durch die Großen Seen zu pumpen.«
Dies ist nicht der einzige Rechtsstreit um die Linie 5. In Wisconsin entschied ein Berufungsgericht Ende Juli, dass Enbridge für die unbefugte Nutzung von Stammesland haften muss. Das bedeutet für den Konzern, fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz zu zahlen und die Pipeline innerhalb von drei Jahren zu verlegen, da ein Abschnitt über das Gebiet des Bad-River-Stammes verlief, obwohl die Wegerechte bereits ausgelaufen waren.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte die Handhabung des Genehmigungssystems auf Bundesebene verändert. Nach der Ausrufung eines angeblichen Energienotstands trotz Energieproduktion auf Rekordniveau wurden die Bundesbehörden zu Beginn von Trumps Amtszeit per Durchführungsverordnung angewiesen, Genehmigungsverfahren für Energieinfrastruktur im Rahmen bestehender Notfallbefugnisse zu beschleunigen. Davon profitierte auch das Tunnelvorhaben der Linie 5.
Während Enbridge Eigentümer der Pipeline ist, wurde der auf rund 1,5 Milliarden US-Dollar geschätzte Bauauftrag für den Unterwassertunnel an Barnard Construction vergeben. Das Unternehmen war zuvor wegen Lohnraubs verklagt worden und hatte sich zudem außergerichtlich in einem Rechtsstreit über mangelhafte Arbeiten an einem Betonreservoir geeinigt, an dem Risse aufgetreten waren. Der Eigentümer des Unternehmens, Tim Barnard, zählt zu den Großspendern Trumps und hatte bereits zuvor lukrative Aufträge für den Bau der Grenzmauer erhalten.
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