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Vortrag dreimal verhindert
Veranstaltung der »Jüdischen Stimme« in Köln unterbunden. Vorwand: Einstufung des Verfassungsschutzes
Das Spiel ist alt, die Masche bekannt: Der Vortrag einer Vertreterin des Vereins »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« konnte am Freitag abend nur in Form einer Kundgebung auf dem Parkplatz der Universität Köln stattfinden. Dem vorausgegangen waren gleich drei Raumabsagen, eine der Technischen Hochschule (TH) Köln und zwei der Universität zu Köln.
Ursprünglich hatten der Studierendenverband der Linkspartei SDS, die Gruppe »Camp for Palestine Köln« (CfP), die Kampagne »Kufijas in Buchenwald« und die »Jüdische Stimme« zu einem Vortrag in den Räumen der Universität Köln einladen wollen. Das Thema: die Instrumentalisierung des Holocaust durch Israel und die Bundesrepublik. Doch das Rektorat lehnte den Antrag auf einen Raum unter Verweis auf »Sicherheitsbedenken« mit Blick auf CfP ab. Bereits im vergangenen Mai hatte die Uni eine Veranstaltung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und des Palästina-Camps mit dem Journalisten und Medienkritiker Fabian Goldmann ausfallen lassen.
Nach dieser neuerlichen Absage beantragten die Organisatoren in Kooperation mit dem BIPoC-Referat des AStA der TH Köln einen Raum an der Technischen Hochschule. Dieser wurde zunächst zugesagt, jedoch einen Tag vor der geplanten Veranstaltung wieder entzogen. In der E-Mail, die junge Welt vorliegt, verweist die TH ebenfalls auf das Palästina-Camp. Außerdem bestünden »Bedenken« hinsichtlich der Mitwirkung der »Jüdischen Stimme« »vor dem Hintergrund der Einstufung des Verfassungsschutzes als ›gesichert extremistische Bestrebung‹«.
Daraufhin mussten die Veranstalter erneut kurzfristig umplanen – dieses Mal mit Hilfe des AStA der Universität zu Köln, dem als Vertretung der Studierenden dauerhaft überlassene Räume zur Verfügung stehen. Bereits am folgenden Morgen schaltete sich das Unirektorat ein und untersagte die Veranstaltung in den Räumen des AStA »sowie in und auf allen sonstigen dem Nutzungsrecht der Universität zu Köln unterliegenden Räumlichkeiten und Außenflächen«. Man werde, »soweit erforderlich«, auch vor einem Polizeieinsatz nicht zurückschrecken, hieß es. Auch in diesem Fall wurde auf die Beteiligung der »durch den Verfassungsschutz NRW als gesichert extremistisch eingestuften Organisation ›Jüdische Stimme‹« verwiesen. Zudem rechne man »aufgrund der zu erwartenden Proteste gegen diese Veranstaltung mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko«. Dem AStA wurde zudem unterstellt, sein Mandat zu überschreiten und gegen das Hochschulgesetz NRW zu verstoßen.
Nach der dritten Raumabsage meldeten die Veranstalter zusammen mit dem AStA eine Eilkundgebung unter dem Titel »Gegen die Kriminalisierung der ›Jüdischen Stimme‹ – Für internationale Solidarität, für Wissenschaftsfreiheit!« auf dem Gelände der Kölner Uni an. Wie schon nach der Unterbindung der Veranstaltung mit Fabian Goldmann bestanden die Organisatoren darauf, die Kundgebung auf dem Campus durchzuführen – Unileitung und Polizei mussten nachgeben. Allerdings nicht ohne weitere Drohgebärden: Neben der Polizei bezog auch der private Sicherheitsdienst der Universität Stellung. Außerdem kontrollierte ein Beschäftigter der Uni mehrfach das AStA-Gebäude, um nach eigenen Angaben auszuschließen, dass sich dort Personen versteckten. Auch Vertreter der lokalen zionistischen Szene fanden sich vor Ort ein, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu filmen und auf die Polizei einzureden.
Dennoch konnte die Veranstaltung pünktlich und ohne weitere Zwischenfälle stattfinden. Rund 100 Personen, darunter nicht nur Studierende, nahmen teil. Die Organisatoren werteten das Event als politischen Sieg. Tair Borchardt vom Vorstand der »Jüdischen Stimme« sagte allerdings: »Das ist das dritte Mal, dass ich diesen Vortrag in Deutschland halte. Und jedes Mal werden Räume gecancelt und ist Polizei vor Ort.« Es sei ein Skandal, »dass Jüdinnen der Mund verboten wird, wenn sie nicht auf Linie der Bundesregierung sind«.
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