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Wie konnte es zu dem Todesfall kommen?
Wenn strukturelle Probleme der Jugendhilfe eine Rolle gespielt haben, muss das Konsequenzen haben, findet Jan Libbertz
Im Hamburger Stadtteil Bramfeld ist es am 12. Juli zu einem Todesfall gekommen, zu dem Sie eine Anfrage an den Hamburger Senat gerichtet haben. Was geschah an diesem Tag konkret?
Laut Medienberichten wurde ein 15 Jahre altes Mädchen, das in einer Jugendwohnung lebte und die Mutter in Bramfeld besucht hatte, in deren Wohnung tot aufgefunden. Sie soll mit einem Beil erschlagen worden sein. Als tatverdächtig gilt die Mutter, die psychisch krank sein soll.
Falls der Allgemeine Soziale Dienst, ASD, des Jugendamts von der psychischen Erkrankung der Mutter wusste, hätte der Umgang nicht in Begleitung stattfinden müssen?
Meiner Kenntnis nach ist eine psychische Erkrankung nicht per se ein Grund, Umgänge nur begleitet stattfinden zu lassen. Maßgeblich ist die Einschätzung, inwiefern die psychische Erkrankung einen Einfluss auf die Interaktion mit dem Kind hat. Zum Beispiel: Wird bei einer vorliegenden Schizophrenie das Kind in Wahnvorstellungen einbezogen? Dem ASD kommt hier die Aufgabe einer ersten Einschätzung und Beratung zu. Entschieden wird vor dem Familiengericht.
Sie haben 22 Fragen zu dem Vorgang an den Senat gerichtet. Was wollen Sie unter anderem wissen?
Wir wollen vor allem herausfinden, ob der ASD die fachlich und gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsabläufe eingehalten hat.
Der Senat hat die Beantwortung der Fragen in Gänze abgelehnt. Mit welchen Argumenten?
Die Antwort des Senats lautet: »Die erfragten Informationen zu dem geschilderten Einzelfall betreffen personenbezogene Daten sowohl der Verstorbenen als auch ihrer lebenden Angehörigen. Es handelt sich hierbei vollumfänglich um geschützte Sozialdaten.« Dieser Schutz gelte gemäß gesetzlicher Bestimmungen auch über den Tod hinaus. Eine Übermittlung dieser Daten dürfe demnach nur erfolgen, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliege, eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt worden sei oder – in Bezug auf die Verstorbene – schutzwürdige Interessen der Betroffenen oder ihrer Angehörigen nicht beeinträchtigt werden könnten. Diese rechtlichen Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt, so der Senat.
Auch ohne die Antworten des Senats lässt sich auf die strukturellen Probleme in der Jugendhilfe hinweisen, die ihre Fraktion schon lange kritisiert. Wo sind diese Probleme zu verorten?
Seit Jahren weisen Fachkräfte und Träger der Hamburger Jugendhilfe gemeinsam mit uns auf strukturelle Probleme hin: große Fluktuation, hoher Krankenstand, zu viele Dokumentationen, zuwenig Zeit für die Kinder und ihre Familien. Hausbesuche, regelmäßige Gespräche, erweiterte kollegiale Beratung – all das fällt dann oft hintenüber. Unsere Fragen im vorliegenden Fall werden deshalb trotz des wichtigen Sozialdatenschutzes irgendwann beantwortet werden müssen. Denn wenn strukturelle Probleme bei diesem Todesfall eine Rolle gespielt haben, muss das Konsequenzen haben.
Glauben Sie, dass die genannten Probleme bei den ASD dazu beigetragen haben, dass es zu diesem schrecklichen Vorfall in Bramfeld kam?
Das versuchen wir herauszufinden. Aus unserer Sicht wurden nach den letzten Todesfällen im Zusammenhang mit Kindern und dem Jugendhilfesystem von der Fachbehörde die falschen Schlüsse gezogen. Eine Antwort war mehr Dokumentationspflicht bei den Fachkräften. Dies führt aus unserer und aus Sicht der Fachkräfte zu mehreren Problemen: Die Dokumentationspflicht verschiebt die Probleme von der behördlichen Ebene auf die Beschäftigten im ASD.
Außerdem dürfen Fälle, in denen das Kindeswohl akut oder latent gefährdet ist, nur von erfahrenen Fachkräften betreut werden. Das führt dazu, dass neue Kolleginnen und Kollegen den ASD ziemlich genau vor Ablauf dieser Frist verlassen, weil sie sehen, was auf sie zukommt: noch mehr Fallverantwortung, eine viel höhere Anzahl an psychisch extrem belastenden Fällen, und wenn man ausfällt, ist niemand da, der übernehmen kann. Das ist eine Dynamik, die krank macht. Mein größter Respekt gilt den Fachkräften, die das seit Jahren machen und die Stellung halten.
Jan Libbertz ist Fachsprecher für Jugend- und Familienpolitik der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft
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