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DHL-Arbeiter gewinnt
Weder gewerkschaftliches Engagement noch Rede bei Kundgebung reichen als Kündigungsgrund
DHL hatte sich dreifach versucht abzusichern. Nach Freistellung und fristloser Kündigung schob der Logistikkonzern am Leipziger Flughafen noch vorsorglich eine fristgerechte Entlassung hinterher. Und kurz vor dem Arbeitsgerichtsprozess in Leipzig am Mittwoch stellte der Anwalt des Unternehmens noch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Doch es half nichts. Christopher T. hat auf ganzer Linie gewonnen und muss weiterbeschäftigt werden. Die Richterin erklärte die Kündigungen für unwirksam und lehnte den Aufhebungsantrag ab.
Christopher T. ist Verdi-Vertrauensmann bei DHL am Flughafen Halle/Leipzig. Am 23. August 2025 hatte er sich nach seiner Schicht am Protestmarsch »March to Airport«, der sich gegen Waffenlieferungen an Israel richtete, beteiligt. Er hielt eine antimilitaristische Rede, in der er unter anderem Waffenlieferungen über den DHL-HUB in Leipzig kritisierte. Hinterher wurde er von DHL zu einem Gespräch gebeten, kurz darauf freigestellt und dann entlassen. In der Verhandlung arbeitete die Anwältin des DGB heraus, dass dieses Gespräch bereits mit dem Ziel geführt worden sei, Christopher T. zu entlassen. Das ist rechtlich nicht zulässig. Darüber hinaus hielten die Argumente des DHL-Anwalts keiner Prüfung stand. Die Rede von Christopher war keine Schmähkritik und statt dessen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er plauderte auch keine Geschäftsgeheimnisse aus, als er ansprach, dass Rheinmetall über DHL Rüstungsgüter liefert.
Deutlich wurde hingegen die Geschäftspraxis von DHL selbst. Wie Prozessbeobachter Jörg Weidemann vom Solidaritätskreis gegen ungerechte Kündigungen bei DHL am Donnerstag gegenüber jW sagte, habe der DHL-Anwalt von einem »gewerkschaftlichen Milieu« gesprochen, in dem sich der Beschäftigte bewege, weshalb damit zu rechnen sei, dass sich so etwas wiederhole. Thematisiert wurde im Prozess außerdem, dass DHL Christopher in dem Personalgespräch Äußerungen vorwarf, die er in einer früheren Betriebsversammlung gemacht hatte. Damals ging es um Solidarität in einem Tarifstreik von Hamburger Kollegen.
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