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Geheimdienst rudert bei BDS zurück
Berlin: Juristischer Druck eines palästinasolidarischen Vereins zeigt Wirkung
Die »Beobachtung« der Palästina-Solidaritätsgruppe BDS Berlin ist gestoppt und die Einstufung als »gesichert extremistische Bestrebung« zurückgezogen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an den Rechtsanwalt Ammar Bustami hervor, der die Gruppe vertritt. Der Schritt, über den das European Legal Support Center (ELSC) in einer Mitteilung vom Donnerstag die Öffentlichkeit unterrichtete, ist recht ungewöhnlich: Die Behörde nahm die Einstufung vollständig zurück, noch bevor es zu einer gerichtlichen Entscheidung kam.
In dem am Dienstag von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesamtpräsident Sinan Selen vorgelegten Verfassungsschutzbericht fehlt die Erwähnung von BDS Berlin und BDS Bonn. Zwar gibt es nach wie vor einen Abschnitt über »BDS-nahe Gruppierungen in Deutschland«, aber als »gesichert extremistisch« wird dort nur noch die »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e. V.« namentlich genannt. Die Folgen einer solchen Einstufung sind weitreichend: »Neben den sozialen Folgen der Diffamierung ermöglicht sie den Behörden den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen«, erklärte Bustami. Auch auf Aufenthaltsrecht und Beschäftigung im öffentlichen Dienst könne sie Auswirkungen haben.
Die ELSC ist in Europa tätig und führt strategische Verfahren gegen Maßnahmen deutscher Sicherheitsbehörden. Sie arbeitet dabei mit einem Netzwerk von Anwälten zusammen. Von ihr werden auch die Gruppen Thawra Hamburg sowie die »Jüdische Stimme« vertreten. Das Schreiben mit der Nachricht über den Rückzieher des Geheimdiensts habe die ELSC »in der Vorbereitung auf eine Klage gegen die Nennung von BDS Berlin im Verfassungsschutzbericht 2024 erreicht«, sagte Sprecher Karim Bohnhoff gegenüber jW. Das Hauptsacheverfahren stehe noch aus. Insofern sei es ein gutes Zeichen, dass die Überwachung eingestellt wurde und BDS Berlin im Bericht 2025 nicht mehr genannt werde. In dem im vergangenen Jahr vorgelegten Bericht über 2024 wurde BDS im Kontext der Proteste nach dem 7. Oktober 2023 aufgeführt. Dort hieß es, einige der betroffenen Gruppierungen würden nun als »gesichert extremistisch« bewertet. Dies sei das Ergebnis der zuvor erfolgten Bearbeitung der Bewegung BDS als sogenannter Verdachtsfall.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin nahm BDS erstmals in seinen Bericht für 2017 auf. Begründet wurde dies damit, dass Teile der Bewegung mit Forderungen nach einem Rückkehrrecht für Palästinenser sowie der Gleichsetzung Israels mit einem Apartheidregime »das Existenzrecht Israels in Frage stellen« und Israel insgesamt eine rassistische Prägung unterstellen würden. Die BDS-Bewegung ruft zum Boykott, zur Deinvestition und zur Sanktionierung israelischer Unternehmen, Behörden und Institutionen auf, um Druck für die Beendigung der Besatzung und für die Rechte der Palästinenser aufzubauen.
Verfassungsschutzbehörden führen die BDS-Bewegung seit Jahren als »extremistische Bestrebungen«. Politisch flankiert wurde dies durch die Bundestagsresolution von 2019, in der die Bewegung als antisemitisch eingestuft und staatliche Stellen zur Unterbindung ihrer Aktivitäten aufgefordert werden. Der aktuelle Vorgang deutet aber weniger auf einen grundsätzlichen Kurswechsel als auf eine rechtlich erzwungene Korrektur im Einzelfall hin. So bleibt die Einordnung von BDS in den Bereich des »auslandsbezogenen Extremismus« bestehen. Der Fall zeigt, dass die pauschale Gleichsetzung von Palästina-Solidarität mit »Extremismus« rechtlich angreifbar ist und der Inlandsgeheimdienst seine Bewertungen im konkreten Fall zurücknehmen kann, wenn juristischer Druck aufgebaut wird. Ein Ende der Repression durch den Verfassungsschutz ist aber nicht absehbar: »Wir gehen statt dessen von zukünftigen Verschärfungen aus«, erklärte Bohnhoff.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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