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jW im Verfassungsschutzbericht 2025

Wie sollte man mit dem Pranger umgehen?

Der Verfassungsschutz nennt jW wieder in seinem Jahresbericht. Es wäre falsch, klein beizugeben, sagt Sebastian Carlens

Foto: Joshua Regitz/jW
High Noon vor der jungen Welt? Nein, nur eine Veranstaltung mit der UN-Sondergesandten Francesca Albanese am 18. Februar 2025

Seit Jahrzehnten steht die junge Welt als einzige Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung. Manche Leute, die diese Berichte durchblättern, würden vermutlich sonst gar nicht von unserer Existenz erfahren. Warum sollten wir trotzdem nicht dankbar dafür sein?

Weil es der Tageszeitung junge Welt in erster Linie schadet – und auch schaden soll. Werbekunden springen mit Verweis auf den Verfassungsschutzbericht ab. Bezahlte Radiospots werden erst gesendet, um dann vom Sender abgebrochen zu werden. Seit Jahren lässt uns die Deutsche Bahn keine Werbung aufhängen. Wir dürfen in den meisten öffentlichen Nahverkehrsunternehmen nicht für die Zeitung werben, unsere Onlineausgabe ist in Schulen und Universitäten gesperrt. Das ist auch einer der Gründe, warum wir in diesen Berichten gelistet werden: Andere behandeln das wie ein gerichtliches Urteil. In Wirklichkeit ist es ein Dokument des Inlandsgeheimdienstes, der mit entsprechenden Methoden arbeitet und kraft seiner Wassersuppe Behauptungen in die Welt setzt. Dagegen wehren wir uns bis heute juristisch.

Dass der Ausgang des Verfahrens noch offen ist, steht in dem 2024 vorgelegten Bericht noch drin. Jetzt nicht mehr. Wie ist der aktuelle Stand vor der Berliner Justiz?

Sofern der Verfassungsschutz hier nicht mehr weiß als wir, ist die Lage exakt die gleiche wie vor einem Jahr. Wir kämpfen seit über 20 Monaten darum, gegen das Urteil in erster Instanz in Berufung gehen zu dürfen. Es deutet sich an, dass das eine Masche ist: verzögern, solange es geht – vielleicht in der Hoffnung, dass uns finanziell die Puste ausgeht. Wir werden darauf drängen, dass es endlich zu einer Entscheidung kommt. Wenn uns die zweite Instanz verwehrt wird, ziehen wir direkt vors Bundesverfassungsgericht.

Nachdem er das Urteil gegen junge Welt gefällt hatte, ist der damalige Richter vom Verwaltungsgericht Berlin Leiter des Verfassungsschutzes in Brandenburg geworden. Hat das was zu bedeuten?

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Das hat ein Geschmäckle. Dass die Empörung darüber ausgeblieben ist, spricht Bände. Man muss sich das nur einmal andersherum vorstellen: Die jW hätte in erster Instanz gewonnen, und der Richter fängt danach bei uns als Chefredakteur an. Das hätte selbstverständlich einen Aufschrei gegeben!

Unter dem Schlagwort »Verbreitung prorussischer Narrative« wird im diesjährigen Bericht explizit auf junge Welt verwiesen. Ist da etwas dran?

Zunächst: »Prorussische Narrative«, das ist ein Kaugummibegriff aus dem Lehrbuch. Klar, ich könnte mir vorstellen, dass jemand, der sich auf die Straße stellt und laut sagt »Putin hat in allem recht«, ein solches »Narrativ« vertreten könnte. Aber was ist mit der historischen Analyse der NATO-Osterweiterung und den gebrochenen Zusagen an die Sowjetunion? Oder der Feststellung, dass Neonazis in Kiew auf dem Maidan dabei waren, in Odessa das Gewerkschaftshaus angezündet haben, mit Hunderten Menschen darin? Das Erheben der Faschisten und Judenmörder der Bandera-OUN zu Helden der modernen Ukraine prangert auch der polnische Präsident an. Der verbreitet dann wohl auch prorussische Narrative?

Der Bericht lügt, wenn er behauptet, junge Welt stelle sich auf die Seite Russlands oder mache sich mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine gemein. Unsere Berichterstattung findet in einem Korridor von unterschiedlichen Meinungen und Einschätzungen statt, was der Verfassungsschutz absichtlich verschweigt. Sich mit dem russischen Angriffskrieg explizit gemein zu machen, wäre eine konkrete Verbotsgrundlage. Insofern ist diese Verschärfung im Bericht brandgefährlich. Mit US-Angriffskriegen, mit denen der Türkei oder Israels können sich bürgerliche Medien dagegen jeden Tag gemein machen, ohne jede Gefahr, dafür bespitzelt und diffamiert zu werden.

Wie sollte man damit umgehen?

Wir machen Journalismus und bieten eine Zeitung an. Die kann man kaufen und lesen – oder eben nicht. Würde unsere Zeitung auf kein Interesse stoßen, würde sie ökonomisch untergehen. Das ist offenkundig nicht der Fall. Und die Presse hat eine Aufgabe: überall den Finger hineinlegen, wo die Regierungspropaganda schöne Bilder zeichnet. Jetzt aus vorauseilendem Gehorsam über bestimmte Themen nicht mehr oder entsprechend abgeschwächt zu berichten: Das wäre der Erfolg, den sie erreichen wollen. Deswegen wäre es der völlig falsche Weg, hier klein beizugeben.

­Sebastian Carlens ist ­Geschäftsführer der Verlag 8. Mai GmbH, in der die Tages­zeitung ­junge Welt ­erscheint

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2026, Seite 3, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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