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06.06.2026
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Angeklagte im Elbit-Prozess: Wir wollten die materielle Unterstützung für die Verbrechen in Gaza stoppen
Familienangehörige und Freunde der »Ulm 5«, gegen die derzeit in Stuttgart wegen ihrer militanten Aktion gegen die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungsproduzenten Elbit der Prozess geführt wird, informierten am Freitag in einer Presseerklärung über Erklärungen der fünf Angeklagten vor Gericht:
(…) Alle fünf Berlinerinnen und Berliner brachten ihre humanitäre Absicht zum Ausdruck, die Produktion von Waffen zu stören, die Israel einsetzt, um Zivilisten, darunter auch Kinder, anzugreifen, und darauf aufmerksam zu machen, dass der deutsche Staat Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglicht und davon profitiert. (…)
Der irische Staatsbürger Daniel Tatlow-Devally erklärte: »Durch die Beschädigung der Waffenproduktionsanlagen von Elbit Systems in Ulm war es das Ziel, (…) die materielle Unterstützung für die Verbrechen zu stoppen, die in Gaza begangen werden. (…) Darüber hinaus handelte ich mit der Absicht, die skandalöse Tatsache öffentlich aufzudecken, dass die deutsche Regierung (…) den Krieg gegen Gaza aktiv unterstützt und davon profitiert.« (…)
Crow Tricks aus Großbritannien verwies auf ihre langjährigen, aber erfolglosen rechtmäßigen Bemühungen in Berlin sowie auf den größeren historischen Kontext – Israels 70 Jahre andauernde illegale Besatzung, Apartheid und wiederholte Völkermorde an Palästinensern – und stellte die Aktion gegen Elbit Systems als logische Folge der Ereignisse dar: »Wir haben mehrmals pro Woche protestiert (…). Wir haben Petitionen verfasst. Wir haben E-Mails direkt an Regierungsvertreter geschickt. Wir beteiligten uns an lokalen Boykott- und Sanktionskampagnen gegen israelische Unternehmen, die vom Leid der Palästinenser profitieren. Keine Methode, die im Einklang mit deutschem Recht stand, funktionierte, und die Zahl der Todesopfer in Gaza stieg nur noch weiter an, während wir unsere Forderungen vorbrachten.«
Leandra Rollo, eine spanische Staatsbürgerin, erklärte, die Aktion sei eine Reaktion auf »die Bombardierung von Krankenhäusern, Schulen, Universitäten, Wohnhäusern und Infrastruktur; eine vollständige Blockade von Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und Strom; Kinder, die kaltblütig von IOF-Soldaten in den Kopf geschossen werden, oder durch Verhungern ermordet werden, oder denen ohne Betäubung Gliedmaßen amputiert werden«. (…)
Ein Bündnis ruft zum Protest gegen den Ausbau der Rüstungsindustrie in Kassel-Rothenditmold auf
Während die Stadt Kassel und der Investor Sector 7 am 9. Juni ihre Pläne für die Zukunft des Henschel-Areals vorstellen, wächst im Stadtteil der Widerstand. (…) Nach Auffassung des Bündnisses, der Anwohner:innen und Nutzer:innen des Areals droht die Entwicklung des Henschel-Areals zu einem weiteren Schritt der Militarisierung des Stadtteils zu werden. Bereits jetzt ist bekannt, dass auf dem Gelände ein Parkhaus und eine Lkw-Zufahrt für den Rüstungskonzern KNDS entstehen sollen. Dafür soll unter anderem die Kasseler Jugend- und Sozialeinrichtung Mr. Wilson weichen. (…) »Wer ein Parkhaus und neue Zufahrten für KNDS baut, schafft nicht einfach Infrastruktur. Er schafft die Voraussetzungen für die weitere Expansion der Rüstungsindustrie mitten in unserem Stadtteil. Wir wollen nicht, dass Rothenditmold immer stärker zum Anhängsel eines Konzerns wird, der mit Krieg und Aufrüstung Milliarden verdient.« (…)
Unter dem Motto »Panzer raus aus Rothenditmold! Henschel-Areal für Menschen statt KNDS, Elbit und Militär!« ruft das Bündnis deshalb alle Anwohner*innen, Initiativen und Interessierten dazu auf, am 9. Juni ein sichtbares Zeichen gegen Militarisierung und Verdrängung zu setzen.
Kundgebung am 9. Juni um 18:30 Uhr an der Ecke Wolfhager Straße und Brandaustraße, Kassel
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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