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Krieg macht Schule
Land Berlin unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit Bundeswehr zu Besuchen von Jugendoffizieren an Schulen. Kritik von Wehrpflichtgegnern und Gewerkschaft
Die Bundeswehr ist fleißig dabei, Jugendoffiziere an Schulen zu entsenden. Über 2.000 solcher Besuche gab es allein im ersten Quartal dieses Jahres. Am Montag machte das Land Berlin offiziell, was eh schon längst Praxis ist, und unterzeichnete eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr.
»Eher locker«, wenn auch an einigen Stellen »sehr rege«, sei die Zusammenarbeit zwischen Berliner Schulen und Bundeswehr bislang ausgefallen, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) in ihrem Statement zur Unterzeichnung. Die Vereinbarung solle »dem Ganzen einen verbindlichen Rahmen geben«. Berlin ist demnach das elfte Bundesland mit einem solchen Vertrag, Brandenburg werde bald folgen.
Bei der Unterzeichnung bemühten sich alle Beteiligten, zu beteuern, es handele sich beim Treiben der Jugendoffiziere mitnichten um gezielte Rekrutierung von Schülern. Die Jugendoffiziere »betreiben keine Nachwuchswerbung«, heißt es in dem Dokument. »Vielmehr nehmen sie Stellung zu friedens- und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen im Sinne der auf dem Grundgesetz basierenden, werteorientierten Friedens- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland.«
Eine »witzige Aussage«, befand Ronja vom Bündnis »Nein zur Wehrpflicht«, das während der Unterzeichnung vor dem Gebäude eine Protestkundgebung veranstaltete, gegenüber jW. Schließlich sei es erklärtes Ziel, mehr Menschen in die Bundeswehr zu holen. Vor diesem Hintergrund zu behaupten, die Entsendung von Jugendoffizieren an Schulen diene nicht dem Ziel der Personalgewinnung, sei »lächerlich und sehr scheinheilig«. Gerade mit Blick auf die oft schlecht vergüteten und kaum ausreichend vorhandenen Ausbildungsplätze im Land sei »ja klar«, dass Schüler die Besuche als Werbung für eine Berufslaufbahn verstünden.
Wirklich konkret wird die Vereinbarung nur in wenigen Punkten. Die Jugendoffiziere seien »Partner der Schulen im Rahmen der Bildung« und sollen zur »Vermittlung und Erörterung von sicherheitspolitischen Informationen« beitragen. Ihre »Bildungsangebote« sollen im Newsletter der Senatsverwaltung auftauchen, ferner sollen sie »regelmäßig« die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot in »einem Forum auf Leitungsebene« zu präsentieren. Sie sollen dem Senat einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten vorlegen, zudem sind halbjährliche Gespräche über die »Weiterentwicklung« der Kooperation angedacht.
Die Besuche seien nur »ein Angebot«, den Schulen stehe es frei, auch kritische Stimmen einzuladen, sagte Brigadegeneral Horst Busch, der die Vereinbarung mitunterzeichnete, im Hinblick auf Forderungen, zu jedem Bundeswehr-Besuch an Schulen auch eine Veranstaltung mit Friedensaktivisten durchzuführen. Auf jW-Nachfrage, wie sich dies mit dem Ungleichgewicht, das dadurch entsteht, dass die Bundeswehr – anders als Kriegsgegner – nun auf eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Land setzen kann, vertragen soll, verwies Busch auf den parlamentarischen Auftrag der Bundeswehr. In dem Vertrag sei lediglich geregelt, dass Besuche stattfinden, nicht aber der Inhalt. Da »sind wir total offen«, so Busch.
Gökhan Akgün, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin, lehnte die Vereinbarung im Gespräch mit jW entschieden ab: »Wir sind grundsätzlich dagegen, weil Jugendoffiziere in den Bildungseinrichtungen einen Befehl ausführen.« Die Jugendoffiziere hätten den Auftrag, einen bestimmten Standpunkt zu vertreten. Diskurs hieße aber, sich eine Meinung zu bilden. »Das passt nicht zusammen.« Viele Lehrer lehnten die Besuche ab, jedoch würden schulische Gremien oft durch einzelne übergangen. Zugleich gebe es auf Landesebene kaum Mittel, um den friedenspolitischen Auftrag zu erfüllen, der in Paragraph eins des Berliner Schulgesetzes festgeschrieben ist, so Akgün.
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Reinhold Schramm aus Berlin 9. Juni 2026 um 11:01 UhrDie Wahrheit über die Wirklichkeit im Schuleinsatz der Bundeswehr. Kommt es zum Krieg der europäischen NATO-Staaten unter Beteiligung der Nuklearmächte Frankreich und Großbritannien gegen die Nuklearmacht der Russischen Föderation, dann beschränkt sich die militärische Auseinandersetzung nicht auf den Einsatz konventioneller Waffensysteme. Bei einer derzeit dreifachen konventionellen militärischen Überlegenheit der Staaten der Europäischen Union wäre die Russische Föderation zum Einsatz ihrer nuklearen Waffensysteme gezwungen. Würde sie darauf verzichten, so müsste sie der NATO und der EU unfreiwillig ihre Staatlichkeit ausliefern und damit die Existenz der Russischen Föderation beenden. Hierin besteht auch die derzeitige militärische und geopolitische Zielsetzung der NATO und Westeuropas, auch mithilfe von deren Kriegspolitik in der Ukraine, gegen Russland. Die politische und militärische Administration der Russischen Föderation wäre zum Preis ihrer Selbstaufgabe nicht bereit, folglich würde es zum wechselseitigen Einsatz von Atomwaffen kommen. Die zentralen nuklearen Einsatzorte wären im heutigen Deutschland, in Frankreich und Großbritannien. Das nukleare Hauptschlachtfeld wäre das Territorium Deutschlands und die europäischen Gebiete der Russischen Föderation. Dabei würde die Mehrheit der Deutschen ihre leibliche Existenz verlieren. Diese militärische Wahrheit ist den politischen Lobbyisten der westeuropäischen und nordamerikanischen Rüstungsindustrien und deren Aktiengesellschaften ebenso bekannt wie den deutschen parlamentarischen Kriegsbefürwortern und dem sozialdemokratischen Kriegsminister. PS: Natürlich werden die militärischen Demagogen der Bundeswehr im Schuleinsatz nicht die militärische Wahrheit über die Wirklichkeit der Vernichtung der deutschen Bevölkerung im kommenden Atomkrieg ansprechen und thematisieren. Fazit: Es gibt keine Alternative zur Friedensdiplomatie und Zusammenarbeit mit der RF und VRCh für Deutschland und Europa.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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