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GEW Berlin: Klassenzimmer sind keine Rekrutierungsräume

Foto: 7aktuell/IMAGO
Schülerstreik gegen Wehrpflicht am 8. Mai

Die Bildungsgewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin protestiert mit einer Presseerklärung gegen die für diesen Montag angekündigte Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung der Bildungsverwaltung des Berliner Senats mit der Bundeswehr:

Die GEW Berlin lehnt die Kooperationsvereinbarung der Senatsbildungsverwaltung mit der Bundeswehr entschieden ab. »Mit der Vereinbarung wird der Einfluss der Bundeswehr auf schulische Bildung systematisch ausgebaut und institutionell verankert. Das steht im Widerspruch zum Auftrag zur Friedenserziehung in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes. Schule soll junge Menschen zu kritischem, demokratischem und gewaltfreiem Handeln befähigen«, erklärt Felicia Kompio, Vorsitzende der GEW Berlin.

Auch die Beschäftigten an den Schulen haben sich auf Personalversammlungen klar positioniert und die Präsenz der Bundeswehr an Schulen deutlich zurückgewiesen. Diese Haltung der Kolleg*innen aus der Praxis darf die Senatsverwaltung nicht ignorieren.

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»Politische Bildung gehört in die Hände dafür ausgebildeter Lehrkräfte, nicht in die Hände von Jugendoffizier*innen. (…) Für tatsächliche Ausgewogenheit müssten immer auch friedenspolitische Akteur*innen einbezogen werden. (…) Schulen dürfen keine Orte für indirekte Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr sein. Bei Veranstaltungen von Jugendoffizier*innen verschwimmen die Grenzen zwischen Information und Werbung«, kritisiert Kompio. (…) »Wer politische Bildung stärken will, muss Schulen personell und fachlich stärken – nicht die Bundeswehr ins Klassenzimmer holen. Wir brauchen mehr Friedensbildung«, betont Kompio.

Die GEW Berlin engagiert sich für ein Bildungswesen, das der Erziehung zum Frieden verpflichtet ist. Gerade heute, wo »Kriegstüchtigkeit« als politisches Ziel propagiert wird, bekräftigt sie den Auftrag zur Friedenserziehung sowie zur Erhaltung und Wahrung des Friedens. Die GEW Berlin wird sich weiterhin aktiv gegen die Ausweitung militärischer Präsenz im Bildungsbereich einsetzen und entsprechende Initiativen unterstützen.

Am Sonntag erklärten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich, beide EU-Abgeordnete für das BSW, zu einer gemeinsamen Reise nach Moskau:

In großer Sorge angesichts der sich immer mehr zuspitzenden politischen Lage reisen wir am 7. Juni 2026 auf Einladung des Europainstituts der russischen Akademie der Wissenschaften zu Gesprächen nach Moskau. Geplant sind Treffen mit Vertretern des Präsidialamts und der Duma sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren. Mit unserer Reise wollen wir den Gesprächskontakt fortführen, den wir im vergangenen Jahr bei unserem Besuch aus Anlass des 80. Jahrestages des Sieges über Nazideutschland begonnen haben. Es geht uns darum, ein Signal gegen die Sprachlosigkeit zu setzen, die die Beziehungen der EU mit Russland bestimmt und die wir für äußerst gefährlich halten. Gerade in Zeiten von Konflikten ist es wichtig, Wege der Verständigung zu suchen. Wir halten es für dringend notwendig, neue zivilgesellschaftliche Gesprächsformate mit Russland zu etablieren, statt auf immer weitere Eskalation und einen Wirtschaftskrieg zu setzen, der vor allem der EU und Deutschland schadet. Die derzeitige Situation, in der die EU immer stärker auf einen Krieg zusteuert, ist Grund für größte Sorge. Es braucht dringend Initiativen zur Deeskalation. Nur so wird es möglich sein, Vertrauen zurückzugewinnen und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen eine dauerhafte Friedensregelung für Europa zu erreichen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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