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04.06.2026
- → Kapital & Arbeit
US-Hungerpolitik gegen Kuba
Mit seiner Energie- und Handelsblockade erfüllt Washington Tatbestand des Völkermordes
Mit der totalen Energieblockade setzt das Trump-Regime zunehmend den Hunger als Waffe gegen Kuba ein. Wie mehrere Medien Anfang der Woche unter Berufung auf Quellen der Vereinten Nationen berichteten, verhindert die US-Blockade seit Wochen die Lieferung und Verteilung von Tausenden Tonnen UN-Hilfsgütern und Nahrungsmitteln. Damit sei die US-Blockade mit ihrer erklärten Zielsetzung nach der Genfer Konvention von 1948 als »Akt des Völkermords« zu betrachten, argumentieren Kritiker der US-Politik.
Fast 20.000 Tonnen Lebensmittel, die von UN-Organisationen wie dem Welternährungsprogramm (WFP), UNICEF und dem UNDP bereitgestellt werden, lagern derzeit in den Häfen Mariel und Santiago de Cuba und in internen Depots. Obwohl in Kuba mittlerweile eine Hungersnot droht, stapeln sich Container mit Nahrungsmittelvorräten, die ungenutzt bleiben. Die Verteilung scheitert an der von Washington verhängten totalen Ölblockade. Benzin und Diesel sind so knapp, dass die UN, die mehr als fünf Millionen Liter Treibstoff für die Verteilung benötigt, sie nicht beschaffen kann. Der Tessiner Arzt und Kuba-Unterstützer Franco Cavalli, der kürzlich auf der Insel war, berichtet in der Schweizer Gewerkschaftszeitung Work, dass die Energiekrise den Alltag weitgehend zum Stillstand gebracht habe. Transportwege seien blockiert, auch frische Lebensmittel verdürben: »Die Lage ist dramatisch. Die Leute haben Hunger!«
Experten und Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen prangerten am Dienstag an, dass die Kombination aus Sanktionen, logistischen Blockaden und extraterritorialem Sanktionsdruck die humanitäre Versorgung der Bevölkerung systematisch behindere. Sie forderten die sofortige Aufhebung der einseitigen Zwangsmaßnahmen und verweisen auf die Verpflichtungen der Staaten nach der UN-Charta. Kritiker betonen zudem, dass die gezielte Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen für große Teile der Bevölkerung den juristischen Tatbestand des Völkermords im Sinne der UN-Völkermordkonvention erfülle, da den Menschen in Kuba – wie in Artikel II(c) der Genfer Konvention von 1948 beschrieben – »Lebensbedingungen auferlegt werden, die geeignet sind, die physische Zerstörung einer Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen«.
Dennoch verschärft Washington – parallel zur humanitären Krise – den wirtschaftlichen Druck auf die Insel. Neben der Energie- und Handelsblockade stehen zunehmend existentiell wichtige Wirtschaftsstrukturen im Fokus, besonders die den Streitkräften unterstehende staatliche GAESA-Holding, die zentrale Teile des Tourismus- und Devisensektors betreibt. Durch sekundäre Sanktionen werden auch Unternehmen in Drittstaaten unter Zugzwang gesetzt, ihre Zusammenarbeit mit kubanischen Partnern zu beenden. Die Folgen sind bereits sichtbar: Internationale Reedereien wie CMA CGM und Hapag-Lloyd haben ihre Transporte ausgesetzt, zahlreiche westliche Investoren ziehen sich zurück, auch große Hotelketten reduzieren ihre Präsenz oder beenden Kooperationen mit GAESA-nahen Betrieben.
Die kubanische Regierung wies die Angriffe auf das strategische Rückgrat der Wirtschaft in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung als »gefährliche Eskalation« zurück. Die Holding sei in der Sonderperiode als Antwort auf den US-Wirtschaftskrieg gegründet worden, um Devisen zu bündeln und die soziale Absicherung der Bevölkerung zu finanzieren – darunter den Bau von mehr als 10.000 Wohnungen, Investitionen in Wasserleitungen und Energieinfrastruktur. Zudem habe GAESA die Versorgung während der Coronakrise gewährleistet. Sie sei »eines der vielen Beispiele, die es uns ermöglicht haben, der permanenten Aggression der Regierung der Vereinigten Staaten zu widerstehen«, betont die Regierung in Havanna.
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