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20.05.2026
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Amtliche Geschichtsklitterung
Klage gegen Verbot: Das Land Berlin stuft die sowjetische Flagge als einschüchternd ein und begründet so die Auflagen für Gedenken am Tag der Befreiung
Dürfen am Tag der Befreiung an einer Gedenkstätte zu Ehren der getöteten sowjetischen Soldaten Symbole der Befreier gezeigt werden? Seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Berliner Polizei der Meinung: Nein. Gegen entsprechende Auflagen der Polizei geht Stefan Natke (DKP) als Anmelder von Gedenkveranstaltungen juristisch vor. Ohne abschließendes Urteil wurde seine Klage gegen das Land Berlin am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Am 8. Mai wird jährlich an die Niederlage des faschistischen Deutschland im Jahr 1945 erinnert. Auch der im Zweiten Weltkrieg gefallenen Soldaten der UdSSR wird am 8. und 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin gedacht. Seit 2022 erlässt die Polizei für die dortigen Versammlungen jedoch Einschränkungen. In der diesjährigen »Allgemeinverfügung« heißt es unter anderem, dass »das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem Bezug sowie Symbolen der ehemaligen Sowjetunion, Belarus oder Tschetschenien« verboten ist. Die Auflagen bezogen sich auf die Ehrenmale im Treptower Park, im Tiergarten und in der Schönholzer Heide. Die Staatsgewalt will damit eigener Darstellung nach »ein würdevolles Gedenken sowie einen friedlichen Verlauf der Veranstaltungen« gewährleisten und »den öffentlichen Frieden« schützen.
Eine gegenteilige Wirkung konstatierte Natke im Gerichtssaal. Der ehemalige Landesvorsitzende der Berliner DKP schilderte Szenen polizeilicher Gängelei in vergangenen Jahren und nannte es »beschämend«, wie Gedenkstättenbesucher von Beamten »gedemütigt« worden seien. Das Ganze habe »viel mehr zur Schädigung der öffentlichen Ordnung beigetragen«, als die angeblich ausgemachten Gefahren. Natkes Anwalt Tobias Krenzel zweifelte zudem die Grundlage der polizeilichen Gefahrenprognose an, denn die basiere auf »keinem einzigen konkreten Fall«. Besucher der Gedenkstätte beim Zugang zum Ehrenmal wie »Schweine durch Schweinemastanlagen« zu führen, sei unverhältnismäßig.
Stellvertretend für das Land Berlin bestand eine Oberregierungsrätin van Essen darauf, dass die Lageeinschätzung auf »empirischen Grundlagen« fuße. Relevant für den Erlass der polizeilichen Verfügung sei der »russische Angriffskrieg auf die Ukraine« gewesen. Seither könne man nicht »ernsthaft leugnen«, dass ein »Sowjetflaggenmeer« einschüchternd oder bedrohend auf Teile der Bevölkerung wirke, etwa auf geflohene Ukrainer, behauptete die Juristin. Die Symbolik suggeriere ein Streben nach einem großen, vereinten Russland. Der russische Präsident Wladimir Putin höchstpersönlich habe schließlich seine Absicht kundgetan, die »alte glorreiche Sowjetunion« wiederherzustellen.
»Es geht hier nicht um Putin«, widersprach Natke, sondern um die rund 27 Millionen getöteten Sowjetbürger, die an den Ehrenmalen geehrt werden. Allein im Treptower Park seien 7.000 Gefallene bestattet. Die Begründung der Beklagten sei »themenfremd« und in ihrer Logik »grotesk«. »Ein Drittel der Roten Armee waren Ukrainer, die uns da befreit haben«, sagte Natke und konstatierte, dass die Flagge der UdSSR auch ihnen gelte. Die Oberregierungsrätin bedachte die Klägerseite ihrerseits mit dem Vorwurf, »Scheuklappen« zu tragen. »Wir können ja nicht in der Geschichte stehenbleiben«, meinte sie.
»Geschichtsklitterung«, befand das Publikum qua Zwischenruf. Anwalt Krenzel nannte die Argumentation der Oberregierungsrätin »extrem gefährlich«: »Der Staat erklärt dem Bürger, was seine Meinungskundgaben bedeuten.« Ein jahrzehntelang feststehendes Symbol erhalte auf Weisung der Behörden plötzlich einen anderen Sinngehalt.
Welche symbolische Bedeutung hat nun ein Lapsus der Vorsitzenden Richterin, die abschließend von einem »russischen Ehrenmal« sprach und von den Zuschauern erinnert werden musste, dass die in Frage stehenden Gedenkstätten sowjetische sind? Krenzel hatte zuvor vor einer »politischen Justiz« gewarnt. Mit Blick auf das noch ausstehende Urteil zeigte sich der Anwalt gegenüber jW nach der Verhandlung zwar betont optimistisch, verwies aber auf vergangene Eilanträge, die immer wieder zurückgewiesen worden seien. Er könne sich gut vorstellen, dass die bisherige Linie fortgeführt werde. Ein Beschluss des Gerichts ist innerhalb von zwei Wochen zu erwarten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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